Seit 29.11.2008 gilt die neue Fischseuchenverordnung in Deutschland. Sie setzt die Richtlinie (EG 2006/88) in nationales Recht um. Gewässerbewirtschafter sind ab sofort an die Bestimmungen gebunden. Während bei verschiedenen, offenen Gewässern vorrangig die Herkunft des Besatzmaterials und die Einstufung des zu besetzenden Gewässers (§ 10) zu beachten sein wird, gelten für Anlagen zur Haltung und Zucht von Fischen zahlreiche, in der Form neue Bestimmungen. Das betrifft auch die Teichanlagen und Bruthäuser von Angelvereinen.
Den Text der Verordnung findet Ihr hier: http://www.lfvb.org/downloads/FischseuchenVO2008.pdf
Viele Grüsse
Lars
Den Text der Verordnung findet Ihr hier: http://www.lfvb.org/downloads/FischseuchenVO2008.pdf
Viele Grüsse
Lars