Allrounder nrw
Super-Profi-Petrijünger
Das bin ich und mein Kleiner ab Januar los!!!! und das nur für ein Gewässer!!!!!!!!
Information für Mitgliedschaftsanwärter
Mitglied des Vereins kann ab dem 10. Lebensjahr jede unbescholtene Person werden.
Vom 10.-18. Lebensjahr gelten Vereinsangehörige als Jugendliche, ab dem 18. Lebensjahr
als ordentliche Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Das Gesuch um Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet, bei der nächsten Monatsversammlung, die Versammlung mit 2/3 – Mehrheit. Im Falle der Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich.
Nach Aufnahme in den Verein und Erhalt der Vereinssatzung, der Fischerei- und
Gewässerordnung, des Sportfischerpaßes, dem Erlaubnisscheins, dem Vereinsabzeichen und der Schlüssel, ist der
anteilige Jahresbeitrag: ordentliche Mitglieder: z. Zt. 140,- €
jugendliche Mitglieder: z. Zt. 31,- €
und die 1. Rate Aufnahmegebühr: ordentliche Mitglieder: z. Zt. 102,- €
jugendliche Mitglieder: z. Zt. 51,- €
Schlüsselpfand: z. Zt. 26,- €
fällig.
Die Aufnahmegebühr beträgt z. Zt. 614,- €.
Ab dem Folgejahr ist die restliche Umlage mit jährlich 51,- € abzutragen.
Jugendliche tragen die Aufnahmeumlage (bis zum 18. Lebensjahr) mit jährlich 13,- € ab, wobei diese Raten mit 51,- € angerechnet werden.
Der Beitrag wird über Bankeinzugsverfahren einbehalten.
Arbeitsleistungen im Verein:
Zur Erhaltung der Vereinsanlagen ist von den Mitgliedern ab dem 16. Lebensjahr jährlich Arbeitsdienst zu leisten (z. Zt. 10 Stunden pro Jahr und Mitglied).
Bei Nichtleistung wird jede Stunde mit z. Zt. 11,- € in Rechnung gestellt.
Bei Aufnahmen nach dem 01.07. ist der 1/2 Arbeitsdienst zu leisten.
Das Arbeitsdienstentgeld muss nach dem letzten Arbeitsdienst (siehe Terminliste) gezahlt werden. Arbeitsdienstleistungen sind nicht übertragbar.
Der Vorstand
Information für Mitgliedschaftsanwärter
Mitglied des Vereins kann ab dem 10. Lebensjahr jede unbescholtene Person werden.
Vom 10.-18. Lebensjahr gelten Vereinsangehörige als Jugendliche, ab dem 18. Lebensjahr
als ordentliche Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
Das Gesuch um Aufnahme in den Verein ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet, bei der nächsten Monatsversammlung, die Versammlung mit 2/3 – Mehrheit. Im Falle der Ablehnung eines Aufnahmeantrags ist die Angabe von Gründen nicht erforderlich.
Nach Aufnahme in den Verein und Erhalt der Vereinssatzung, der Fischerei- und
Gewässerordnung, des Sportfischerpaßes, dem Erlaubnisscheins, dem Vereinsabzeichen und der Schlüssel, ist der
anteilige Jahresbeitrag: ordentliche Mitglieder: z. Zt. 140,- €
jugendliche Mitglieder: z. Zt. 31,- €
und die 1. Rate Aufnahmegebühr: ordentliche Mitglieder: z. Zt. 102,- €
jugendliche Mitglieder: z. Zt. 51,- €
Schlüsselpfand: z. Zt. 26,- €
fällig.
Die Aufnahmegebühr beträgt z. Zt. 614,- €.
Ab dem Folgejahr ist die restliche Umlage mit jährlich 51,- € abzutragen.
Jugendliche tragen die Aufnahmeumlage (bis zum 18. Lebensjahr) mit jährlich 13,- € ab, wobei diese Raten mit 51,- € angerechnet werden.
Der Beitrag wird über Bankeinzugsverfahren einbehalten.
Arbeitsleistungen im Verein:
Zur Erhaltung der Vereinsanlagen ist von den Mitgliedern ab dem 16. Lebensjahr jährlich Arbeitsdienst zu leisten (z. Zt. 10 Stunden pro Jahr und Mitglied).
Bei Nichtleistung wird jede Stunde mit z. Zt. 11,- € in Rechnung gestellt.
Bei Aufnahmen nach dem 01.07. ist der 1/2 Arbeitsdienst zu leisten.
Das Arbeitsdienstentgeld muss nach dem letzten Arbeitsdienst (siehe Terminliste) gezahlt werden. Arbeitsdienstleistungen sind nicht übertragbar.
Der Vorstand