Bundesgesetze -  EU-Recht Wettkampfangeln und Catch & Release

Dietmar

El Barscho©
Es wird auch Zeit!
Da das Bundesrecht dem EU-Recht anzupassen ist ( und nicht umgekehrt, wie manche hier gerne denken) wird es in absehbarer Zeit in Deutschland bezüglich Wettkampfveranstaltungen und Catch & Release erhebliche Veränderungen geben.
1) Preisangeln ist wieder erlaubt, wenn der Fang anschliessend als Nahrung oder Futter verwendet wird!

2) Catch & Release ist nicht verboten!

Dem interessierten Angler empfehle ich sich die entsprechende Broschüre über die folgende Seite herunterzuladen:
http://www.anglerpraxis.de/ausgaben...lungen-und-tendenzen-des-fischereirechts.html

Vor allem den "Fischereiaufseher Thomsen" sei diese Lektüre sehr zu empfehlen! Sie beweist, dass er und nicht etwa andere sich auf dem "Holzweg" befinden.

Es freut mich, dass offenbar in Deutschland nun endlich wieder "Vernunft" bei gesetzlichen Regelungen bezüglich Angeln einkehrt.
Grüsse
Dietmar
 
Zuletzt bearbeitet:
Übersehen

Hab ich übersehen. Macht aber nix, bei den vielen Themen im Forum kann das sicher passieren.
Aber man lernt draus (Siehe Antwort Thomsen). Typisch uneinsichtig!
Grüsse
Dietmar
 
Hi ... bin auch für diese entwicklungen ... bin für C&R ..... aber sag mal hast du das pdf Richtig gelesen?!?!?

zitat: Dietmar
Es wird auch Zeit!
Da das Bundesrecht dem EU-Recht anzupassen ist ( und nicht umgekehrt, wie manche hier gerne denken) wird es in absehbarer Zeit in Deutschland bezüglich Wettkampfveranstaltungen und Catch & Release erhebliche Veränderungen geben.
1) Preisangeln ist wieder erlaubt, wenn der Fang anschliessend als Nahrung oder Futter verwendet wird

2) Catch & Release ist nicht verboten!

Dem interessierten Angler empfehle ich sich die entsprechende Broschüre über die folgende Seite herunterzuladen:


Zu 1. Preisangeln schon mal gar nicht .... und es sind immer noch keine genauen rechtsgrundlagen sondern tendenzen zu sehen..

zu 2. Catch & Release ist auch nicht grundsätlich erlaubt.... auch hier sind es verschiedene urteile die nichts grundsätzliches was das ganze regelt...

Wir müßen hoffen das da noch richtige grundsätzliche entscheidungen und richtlienen Für uns angler exsestieren..... doch da die verschiedenen anglerverbände und auch wir angler verschiedene ansichten darüber haben wird es schwer da eine klare sicht zu bekommen.....

Das besagte PDF ist eine gute sache die ein bißchen licht ins dunkle bringt aber ansonnsten nichts neues .... es zeigt eine gewisse entwicklung!!! die Hoffentlich Weiter Geht!!!

Naja ich denke es dauert noch ne ganze zeit das wir neue grundlagen bekommen um unser Hobby/Sport/Leidenschaft unberuhigt nach zu gehen....

Gruß Marc
 
Ein winziger Schritt für ein scheinbar großes Problem!

Als erstes möchte ich mal was loswerden!

Ich weiß nicht, warum sich die Leute schon wieder bzw. immer noch Themenübergreifend an den Hals springen, oder dies provozieren!

Ignoriert Euch doch einfach, damit ist allen geholfen!

Nun zum Thema!

Die Gesetzgebung bezüglich der Fischerei wird auch weiterhin Ländersache bleiben, deshalb sehe ich da schwarz für ein EU-Gesetz/Recht! :spass
 
Hallo Fliegenpeitsche,

schwarz brauchst Du nicht zu sehen.
Vor paar Jahren wurden die verschiedenen Lebensmittelhygieneverordnungen
von 16 Bundesländern in die Mülltonne geworfen und eine EU-weite LMHV
übernommen.

Gruß

Albert
 
Hallo

Die Nutzung der Ressourcen eines Landes ( Private Jagd und Fischerei sind solch eine Nutzung) muss unter allen Umständen Sache der Länder bleiben ansonsten haben wir bald ein alles diktierendes Europa das für alles Quoten etc. bestimmt. ( Und zwar nach der stärksten Fraktion wie man es immer öfter bemerkt.)
Das nennt man dann Kommunismus.
Und was hat die LMHV gebracht die Gammelfleischverschickung funzt jetzt Europaweit klasse.

Gruss
Olli
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, also einen Hegeplan für Deutsche Angler/Jäger werden wir wohl nicht aus Brüssel verordnet bekommen.Wie soll das gehen?
Und für die Gammelfleischskandale kann nun die EU nicht gerade verantwortlich gemacht werden.Da bleiben Bundesländer/zentralistische Staaten in der Pflicht

Gruß

Albert
 
Hi

Und das sehen viele falsch Europa weicht die hohen Standarts die früher galten allmählich auf, strenge Regulierungen werden an die der übrigen Länder angepasst und so verschwinden Verbraucherschutz etc. zugunsten einer profitableren gesamteuropäischen Wirtschaft.
Und Du hast mit einem Recht Europa hat gar keinen Übrblick über die hier bestehenden Bestände und sollte sich daher gar nicht in diese Belange einmischen.

Gruss
Olli
 
Vor allem den "Fischereiaufseher Thomsen" sei diese Lektüre sehr zu empfehlen! Sie beweist, dass er und nicht etwa andere sich auf dem "Holzweg" befinden.

Diesen Link hatte Fischpaule in einem Thema eigens zu dem Artikel gebracht, ich habe ihn sogar noch einmal im Thema zur Behinderten-WM gesetzt.
Danke also für Deine Empfehlung ... ich bin da bereits weiter.

Ich komme leider nicht umhin festzustellen, dass Du den Artikel vielleicht gelesen, aber keinesfalls verstanden hast.
Davon zeugt Dein Beitrag zur Themeneröffnung deutlich.

Fischereiaufseher wenden übrigens geltendes Recht an ... nicht Dein borniertes Wunschdenken.

PS: Eine weitere Antwort an Dich im Thema Behinderten-WM erspare ich mir ... diese eine mag Dir genügen.
 
Hallo Dietmar,

Da das Bundesrecht dem EU-Recht anzupassen ist ( und nicht umgekehrt, wie manche hier gerne denken) wird es in absehbarer Zeit in Deutschland bezüglich Wettkampfveranstaltungen und Catch & Release erhebliche Veränderungen geben.

Fischereirecht ist immer noch Ländersache und wird es wohl auf absehbare Zeit auch bleiben. Das Thema Angelveranstaltungen regeln viele Bundesländer in ihren Fischereiordnungen. Dabei spielt das Tierschutzgesetz (Bund) eine gewichtige Rolle. Sowohl bei Angelveranstaltungen, als auch beim Thema C&R dreht sich deshalb alles um den "vernünftigen Grund", wegen dem man Fische fängt.

1) Preisangeln ist wieder erlaubt, wenn der Fang anschliessend als Nahrung oder Futter verwendet wird!

Es war z.B. im Land Brandenburg nie verboten, solange das Ermitteln von Siegern nicht Mittelpunkt der Veranstaltung war. Ursprung der WM in Potsdam war die Bitte des Fischereischutzvereins Potsdam an den Landesanglerverband, die Berufsfischer bei der Reduzierung des Weissfischbestandes im Bereich der Alten Fahrt in Potsdam zu unterstützen. In diesem Bereich ist eine effektive Befischung mit den herkömmlichen Methoden der Berufsfischer nicht umsetzbar (Gewässermorphologie, Schiffsverkehr usw.). Mit einem Hegefischen durch Angler erreicht man da das Ziel, dem Gewässer möglichst viele Weissfische zu entnehmen, weitaus einfacher und preiswerter. Wenn ein solches Hegefischen dann dazu genutzt wird, dass die beteiligten Angler ihre Ergebnisse vergleichen und Sieger ermitteln, ist das Ganze genehmigungsfähig. Angenehmer Nebeneffekt für die gefangenen Fische ... die Angler haben sie umgesetzt. Die Erwerbsfischerei verwertet hingegen die im Zuge der Hegemassnahmen entnommenen Weissfische in der Regel nur tot.

2) Catch & Release ist nicht verboten!

Es war nie verboten, einen gefangenen Fisch ins Gewässer zurück zu setzen. Das ganze Geschrei um C&R wird erst dadurch ausgelöst, dass einige Experten lauthals betonen, dass sie Fische mit dem festen Vorsatz fangen, um sie nicht zu verwerten, sondern generell wieder zurücksetzen zu wollen. Hier wird es dann im Sinne des Tierschutzgesetzes heikel.

Vor allem den "Fischereiaufseher Thomsen" sei diese Lektüre sehr zu empfehlen! Sie beweist, dass er und nicht etwa andere sich auf dem "Holzweg" befinden.

Bezüglich von Angelveranstaltungen ist es so, dass diese von jener Fischereibehörde zu genehmigen sind, der auch die Aufsicht über die Fischereiaufseher obliegt. Wenn die untere Fischereibehörde genehmigt und sich der Veranstalter an Recht und Gesetz hält, interessiert die subjektive Einschätzung eines Fischereiaufsehers herzlich wenig.

Was C&R angeht, hat man es selbst in der Hand, ob einem Dritte Probleme machen können. Solange ich die Klappe halte und mich nicht damit brüste, gezielt C&R zu betreiben, weil es mir nur um den Spass am Fangen des Fisches geht, kann man mir nix.

Es freut mich, dass offenbar in Deutschland nun endlich wieder "Vernunft" bei gesetzlichen Regelungen bezüglich Angeln einkehrt.

Auch wenn sicherlich viele Regelungen in Fischereiordnungen nicht nur in Bezug auf Angelveranstaltungen diskussionswürdig sind, würde ich nicht Unvernunft unterstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sowohl Angelveranstaltungen, als auch die selektive Entnahme von Fischen zu. Den Rest haben die Angler selbst in der Hand. Was sich an Problemen und Konflikten rund um Angelveranstaltungen oder C&R ergibt, ist zum grössten Teil hausgemacht. Wie "einig" sich die Anglerschaft unter sich ist, kann man allein in der FiHi prima verfolgen. Wer verbale Munition sucht, um die Anglerschaft in der öffentlichen Wahrnehmung zu diskreditieren, findet hier leider reichlich Munition.

Viele Grüsse

Lars
 
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