Vereinsnachrichten -  Fragen zur Gewässerpacht

Mega

Petrijünger
Hallo
Da ich die Forums suche betätigt habe aber nichts gefunden habe dachte ich mir ich stelle die Fragen mal hier hinein.Wenn es die falsche Rubrik ist bitte ich die Mods es in die Richtige zu verschieben.Also folgendes ich werde ein Bachlauf Pachten und zwar habe ich ein Gebot beim Gemeinderat abgegeben für ein Bachlauf abschnitt da ich der einzigste Bieter war (Abgabeschluss war der 30.09.2008), werde ich diesen Abschnitt auch bekommen. Die Ratssitzung dafür ist aber erst ende Oktober nun möchte ich gerne von euch wissen ob ich beim Pachtvertrag noch was berücksichtigen muss.Wer von euch kennt sich damit aus und kann mir noch Ratschläge geben auf was ich achten muss.
Gruß
Mega
 
Moin Mega

Solche Pachtverträge sind in der Regel standartisiert und da kannst du wenig dran basteln...

Ich weiß ja nicht, wie groß das Fließ ist aber du solltest dich erkundigen ob irgendwelche Baumaßnahmen (Staustufen, Brücken ect.) geplant sind, die zu einer zeitweisen oder dauerhaften Beeinträchtigung der Wasserqualität oder zu Wasserstandsveränderungen führen würden...

:winke
 
Hallo Fischpaule
Also der Abschnitt ist ca. 1Km lang und Baumaßnahmen sind keine geplant, was mich noch so interessieren würde ist ob ich noch irgendwelche Versicherungen abschliesen muss zb.Haftpflicht oder so und welche Rechte und Pflichten ich habe.Bin da wirklich noch Neuling da ich vorher noch nie irgendwelche Pachtverträge abgeschlossen habe.
Gruß
Mega
 
Ne ne, Versicherungen sind da keine vorgeschrieben, so lange du da keine Fischereifahrzeuge steuerst oder Elektrofischt (was im übrigen gesondert genehmigungspflichtig ist) - In der Fachsprache nennt sich das so schön schwammig "Bewirtschaftung nach guter fachlicher Praxis" - aber woher sollen Laien wissen, was eine gute fachliche Praxis ist :(

Da die ganzen Bewirtschaftungsangelegenheiten Ländersache sind, solltest du dir das mal besorgen und gut durchlesen

Dazu gehört: (ich nehme laut deiner Postleitzahl an, das du in Niedersachsen wohnst)
- Niedersächsisches Fischereigesetz vom 1. Februar 1978 (Nds. GVBl. Nr.7, S. 81), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 5. November 2005 (Nds. GVBl. Nr. 31/2004, S. 412)

- Verordnung über die Fischerei in den Binnengewässern (Binnenfischereiordnung) vom 6. Juli 1989 (Nds. GVBl. Nr. 28/1998, S. 289)

- Ausführungsbestimmung zum Niedersächsischen Fischereigesetz (AB-Nds.FischG) vom 1.3.1978 (Nds. MBl. S. 400)

- Richtlinien für die Verpachtung von Fischereirechten des Landes Niedersachsen vom 5.11.1982 (Nds. MBl. Nr.74/1982, S. 2177)

....wenn du das alles durch hast, was, so denke ich zumindest, eine Pflichtlektüre für dich wäre, dann kennst du all deine Rechte und Pflichten

- dies können dann z.B. ein erstellen von Besatz- oder/und Hegeplänen sein usw.

Auch findest du da auch die Einschränkungen was zum Beispiel geschützte Fischarten usw. angeht

....Ich weiß das ist nicht viel, aber ich kenne die Gesetze von Niedersachsen auch nur flüchtig - also am besten allein lesen, dann kann dir auch nichts wichtiges entgehen...

:winke
 
Hallo Fischpaule
Ich Danke dir für deine Hilfe ich werde mir das jetzt erstmal besorgen dann habe ich erstmal genug zu lesen.
Guß
Mega
 
Hallo,

was mir so spontan einfällt ist der ewige Zankapfel um die Zufahrt zum Gewässer und das Betreten der Ufer. Bei mir in der Region (BS/PE) gibt es darum mit den Bauern immer etwas streit, da die natürlich niemanden auf ihren Wiesen haben wollen.

Das ist dann aber meistens nicht mit der verpachtenden Kommune verhandelbar, da die ja nur das Fischereirecht verpachtet. Den Zugang bekommst Du nur über die Grundstücke der Anrainer (doofes Wort, musste ich doch erstmal im Duden nachschlagen wie das richtig geschrieben wird) erreichen.

Aber ich glaube mich zu erinnern, dass es irgendwo geregelt ist, dass Du über die in Privatbesitz befindlichen Nachbargrundstücke an dein eigenes Grundstück (= Bachlauf) gehen darfst. Wo es genau steht, habe ich jetzt aber auch gerade nicht zur Hand.

Ach ja, fällt mir jetzt noch ein: Achte mal genau auf den Vertragstext, was Du eigentlich pachtetst: Nur das Fischereirecht oder die Grundstücke des Bachlaufs. Da können sich dann u.U. Unterschiede ergeben. Aber es wird sicher "nur" das Fischereirecht sein.

Viele Grüße
Der Dieb :peace:
 
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