Immobiliengesuch -  Flussgrundstück kaufen

doug

Neuer Petrijünger
Hallo,

tut mir leid, dass ich euer Forum leicht missbrauche: Ich bin nämlich gar kein Angler.. Ich habe zu obigem Thema viel recherchiert und habe kaum Antworten gefunden. Die einzigen brauchbaren Infos stammten aus Angler-Foren, daher wende ich mich mal vertrauensvoll an euch in der Hoffnung ein paar Infos zu erhalten.

Ich möchte mir ein Flussgrundstück kaufen. Nach Sichtung über Google Maps gibt es hier noch genügend "freie" Flächen. Am Rand der Fulda sind bei uns hauptsächlich Felder angesiedelt, daher sehe ich eine reelle Chance für einen Erwerb eines solchen Grundstücks. Weiter will ich nach Preisen hier gar nicht fragen, da diese sicherlich regional sehr verschieden ausfallen - Karte mit Bodenrichtwerten hole ich in den nächsten Tagen ein.


Wofür braucht man sowas, wenn man nicht angelt? Wir haben keinen Garten und wollen dorthin, evtl. auch mal mit Wohnwagen, flüchten. Erste Frage: Kann mir jemand sagen woher ich erfahren kann, was man mit einem solchen Grundstück alles anstellen darf? Bauliche Maßnahmen darf man ja sicherlich nicht ergreifen, aber wie sieht es speziell mit dem Wohnwagen aus? Darf man eine Gartenhütte bauen? Wie sieht es mit Zäunen aus?

Als eine minimale bauliche Maßnahme würde für uns auch ein Steg am Ufer sowie wenn möglich auch zusätzlich "im Fluss" in Frage kommen. Was davon ist realisierbar?

Ist man zur Instandhaltung eines solchen Grundstücks in irgendeiner Weise verpflichtet oder kann ich es im Alter auch erstmal vor sich hin wuchern lassen?


Fragen über Fragen. Ich hoffe, dass sich einer von euch bereits schonmal ähnliche Gedanken gemacht hat und hoffe auf zahlreiche Kommentare, gerne auch weitere Hinweise Zum Flussgrundstück-Kauf.


Gruß,

Daniel
 
Hallo !
Die meisten Deiner Fragen könnte Dir die untere Wasserbehörde beantworten.
An sie müßtest Du Dich ohnehin wenden. Kann Dir aber nicht übertrieben viele Hoffnungen machen, denn einen Wohnwagen benuutzen, ist gleichbedeutend mit Camping. Campen außerhalb von Campingplätzen - erst recht an einem Gewässer, wird Dir mit Sicherheit nicht erlaubt. Ebenso dürfte der Kauf eines solchen Grundstückes kaum möglich sein, jedenfalls nicht bis ans Wasser. Einen Streifen zum Begehen müßtest Du mit Sicherheit frei lassen. Hüttenbau oder etwas in der Art kannst Du komplett vergessen. Tut mir leid, wenn ich Illusionen zerstöre, aber ich glaube, Du solltest nicht mit zu hohen Erwartungen an die Sache herangehen. Wende Dich am besten erst einmal an die untere Wasserbehörde.
Gruß
Eberhard
 
Ich habe eine Streuobstwiese direkt an der Tauber gepachtet.
Es darf dort ausdrücklich nichts gebaut oder gelagert werden, allein schon wegen Hochwasser, dass würde ja alles mitreißen.
Wir haben dort eine Feuerstelle, an der im Sommer ab und zu mal gegrillt wird, das ist aber schon das höchste der Gefühle und auch nicht so richtig legalized.
 
Hallo Doug,

was man auf so einem Grundstück alles anstellen kann, hängt von vielen Faktoren ab. Wenn Du ein entsprechendes Grundstück gefunden hast, müßtest Du erst mal folgendes Klären:

- Nutzungsart nach Flächennutzungsplan (Bauland oder was sonst)
- Lage im Naturschutzgebiet/ Landschaftsschutzgebiet ?
- Trinkwasserschutzgebiet ?
- Gültige Bauordnung besorgen und gründlich lesen. Dort ist geregelt ist wann eine Baugenehmigung erforderlich wird.

Da die Bauordnungen regional sehr unterschiedlich ausfallen (speziell zu Gartenlauben, Schuppen und Wohnwagen) solltest Du als erstes mal beim Bauamt nachfragen. Art und Höhe der Zäune ist meistens auch in irgendeiner Satzung/ Ordnung festgelegt (z.B. im Bebauungsplan).

Viel Erfolg.

M.f.G. Gofi
 
Petri heil! ;-)

Danke für eure ersten Infos. Hier der Stand meiner Recherchen.

Ich hab mich zwischenzeitlich zunächst auf den reinen Stegbau auf dem Fluss ohne Binnenschifffahrt beschränkt - reicht mir auch schon zum relaxen :)

Viele Flächen um die Fulda herum sind Grünflächen aufgrund Überschwemmungsgebiet, Bodenrichtwert bei uns aktuell 0,50 - 0,60 EUR pro m².

Zuständige Behöre bzgl. des Stegs: Wasser- und Schifffahrtsamt Hann. Münden. Von einem Außenbeamten habe ich folgende Informationen erhalten:


"Grundsätzlich bestehen seitens der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) gegen Ihr Vorhaben keine Bedenken. Unsere Auflagen sind in der Regel problemlos umzusetzen.

Genehmigungsbehörde ist die Untere Wasserbehörde beim Landkreis. Diese bindet in das Verfahren die WSV (als Eigentümer) und die Naturschutzbehörde mit ein.

Ich schlage Folgendes vor:

Sie gucken sich ein Grundstück aus und wir treffen uns dann vor Ort um allgemeine Fragen hinsichtlich des Stegbaues zu klären. Das Grundstück sollte nicht im Bereich einer Außenkurve liegen (Treibzeug) oder zusätzlich wäre ein Treibzeugabweiser nötig. Anschließend sollten Sie beim Landkreis telefonisch klären, ob aus naturschutzrechtlicher Sicht Einwände gegen einen Steg an dieser Stelle bestehen. Aus diesem Grund sollte der Steg auch nicht außerhalb der geschlossenen Bebauung geplant werden. Als letzter Schritt kann dann der Antrag gestellt werden."



Ich war über diese Art von Entgegenkommen überrascht und freue mich sehr einen kompetenten Ansprechpartner zu haben. Da ich bisher nur wenige Informationen im Internet darüber finden konnte werde ich an dieser Stelle weiter berichten, damit zukünftige Planer solcher Vorhaben direkt an erste Informationen erlangen können.

Nebenbei steht für mich an Infos bzgl. Bauvorschriften für Grünflächen in unserer Region zu recherchieren.

Beste Grüße,

Daniel
 
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