Moin Moin @ll aus Kahl von `Kahler See`( Freigericht Ost)...
Bin eben mal das Thema durch und denke hier sollte mal ein Update rein.
Ich bin in diesem Forum hier nicht sehr aktiv. Daher ist es mir nicht aufgefallen. Macht aber nix. Besser spät als nie.
Auch in diesem Forum biete ich euch gerne aktuelle Info rund um unseren Kahler See( Freigericht Ost aber das sagt keiner) an.
Ebenso kann ich euch bei Tageskarten auch kurzfristig vor Ort behilflich sein. Schreib mich einfach an.
Tageskarte kosten 10€, aber das ist ja schon mal geschrieben worden. Im moment haben wir eine geschlossene Eisdecke.
So nun viel Spaß im Angeljahr 2010
Armin
Gewässerordnung ASV Kahl 1946 e.V.
(gültig ab 01.01.2009)
Inhabern von Gastkarten ist das Angeln von „1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang“ gestattet, danach ist das Gelände des ASV zu verlassen.
Die Angelerlaubnis erstreckt sich auf den begehbaren Uferbereich auf dem Gelände des Angelsportvereins.
Geangelt werden darf mit 2 Handangeln mit je 1 Haken ( Drilling, Zwilling und System = 1 Haken ). Angeln nur in Wurfweite, eine Behinderung anderer Angler ist zu vermeiden.
Dem Gast ist das Betreten des Ufers nur zur Ausübung der Angelfischerei und mit höchstens einer ( 1 ) am Gewässer nicht fischereiausübungsberechtigten Person gestattet, begleitende Kinder ausgenommen.
Nicht erlaubt:
Zelte mit Boden und offenes Feuer
Der Einsatz von „Futterbooten“ ( die Benutzung jeglicher Art von motorbetriebenen Booten ist nicht erlaubt)
Das Ausnehmen von Fischen am Gewässer
Das Mitbringen von Köderfischen aus fremden Gewässern
Angefallener Müll ist zu Hause zu entsorgen - der Angelplatz ist stets sauber zu verlassen.
Die Benutzung des WC´s am Gebäude des Vereinsheims ist zwingend vorgeschrieben.
Während der Schonzeit vom 1. Januar bis 30. April keine Köderfische und Blinker bzw. künstliche Raubfisch-Köder verwenden.
Schonmaße: Aal 50 cm, Hecht 55 cm, Zander 50 cm, Karpfen 40 cm, Schleie 30 cm, Forelle 28 cm. Untermaßige Fische müssen umgehend und schonend zurückgesetzt werden, auch bei Verletzung.
Täglich dürfen höchstens 3 Fische, die dem Schonmaß unterliegen entnommen werden, danach ist das Angeln auf diese Fischarten einzustellen. Fischarten, die dem Schonmaß unterliegen, dürfen nicht als Köder verwendet werden.
Drillings- und Zwillingshaken für die Friedfischangelei sind verboten.
Gestellte Angeln müssen stets unter Aufsicht und jederzeit kontrollierbar sein.
Zum Bereich Campingplatz:
Das Angeln auf dem Gelände des Campingplatzes ist nur den Dauercampern, die im Besitz eines Erlaubnisscheines des ASV Kahl sind gestattet
Das Aufstellen von Zelten ( auch ohne Boden ) auf dem Campingplatz-Gelände ist nicht gestattet, Schutzschirme mit Überwurf sind erlaubt
Bei starkem Badebetrieb ist das Angeln auf dem Campingplatz-Gelände nicht gestattet.
Dauercampern im Besitz einer Jahresgastkarte des ASV Kahl ist das Nachtangeln auf dem Campingplatz-Gelände gestattet.
Die Erlaubnispapiere und gemachte Fänge sind der Gewässeraufsicht und den Mitgliedern des ASV Kahl sowie den staatlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen.
Die Fanglisten müssen nach Beendigung des Angelansitzes in den dafür vorgesehenen blauen Briefkasten eingeworfen werden ( auch , wenn keine Fangergebnisse erzielt wurden ). Jahresgäste müssen die Fanglisten bis spätestens 10. Januar bei den verantwortlichen Personen abgeben , andernfalls kann keine Jahreserlaubnis für die kommende Saison erteilt werden.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die Gewässerordnung erfolgt Entzug der Angelerlaubnis.
Es gelten die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes