Vereinsnachrichten -  Darf bei Euch ein Zelt am Gewässer aufgebaut werden ?

Ike handhabe es immer so mit meinen Bivi oder teilweise benutztem Schirmzelt.
Ist es vor Ort ein Sand oder Steinboden, so lasse ich den Boden drin.
Ist es Wiese oder Uferbesuchs, so nehme ich den Boden raus.
Geht es den Herbst zu. ist mir pers, der Bewuchs egal, und lasse, wegen der Wärme oder Heizung, den Boden drin, da der Boden-Gras-Bewuchs , sowieso im Herbst abstirbt.
 
Hi @ Hechtsee
Hab dein Kalauer schon verstanden.:schmatz
Wollte es nur erwähnen, da viele Angler sich vorab darüber keinen Kopf machen. Hatte in Thüringen schon Zoff mit 2 Polenten:schrei:nein
 
Mal kurz aus Südösterreich


Hier in Kärnten ist es verboten wild zu Campieren! Einzig alpines Biwakieren ist erlaubt.

auch Schirmzelte sind Verboten! wenn man darin Übernachtet!

hier ein kurzes Schreiben von der Kärntner Landesregierung Abteilung Umweltschutz zum Thema Schirmzelt.
http://www.kaerntner-fischerei.at/gesetz/schirmzelt.pdf

Wer nach Kärnten kommt, muss auch mit einer Kontrolle durch die Bergwacht rechnen.
Es gab in den Letzten Jahren auch verschärfte Kontrollen, einige wurden auch angezeigt und durch ein Gericht abgestraft!!

mal so als Info. danke fürs lesen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Frage in die Runde

Bei uns sind nähmlich auch Zelte verboten aber Schirme mit Überwurf erlaubt,auch wenn man teils riesige Planen spannt ist das erlaubt.
Und so sehen an den vielbesuchten Stellen auch die Bäume aus (eingeschlagene Nägel ohne Ende um die Planen zu spannen) :mad:

Steht irgendwo genauer geschrieben wie ein Schirm auszusehen hat ?

Schirm [Schirm]
der; -(e)s, -e; 1 e-e Vorrichtung aus e-m großen Stück Stoff, das über e-n mst runden Rahmen gespannt ist, u. e-m Schaft (mit Griff). Sie dient als Schutz vor Regen od. Sonne ||K-: Schirm-, -griff, -hülle || -K: Regen-, Sonnen-;


Ein "Wetterschutz" wie ein kleines Angelzelt ohne Boden ist doch vom Prinzip identisch.

Ist da "nur" die Konstruktion vom Gestell auf den der Stoff gespannt ist ausschlaggebend ?

Das konnte mir die Wasserschutz-Polizei bei einer Kontrolle nicht erklären,nur was es Strafe kostet :confused:


Ich weis,eine komische Frage aber vielleicht gibt es ja eine "Gesetzeslücke" die wir nutzen können :)

mfG Lazlo
 
Hi Lazlo
Denke ist durchaus keine komische, sonder eine durchaus angebrachte Frage.
Denke ich habe es im August irgendwann schon mal wo getextet.

Bleilochstausee : Hatte mein Nubrolly Schirmzelt aufgebaut gehabt und wurde von zwei Polizisten kontrolliert.
Einer fordete mich recht provokant dazu auf, das mein Hund aufhören soll den Streifenführer anzubellen, oder mein Hund bekommt ein Tritt in den See.
Weiter bekam ich ein Bußgeld wegen meines Schirmzeltes !
Schirm durfte ich stehen lassen, Überwurf entfernen und dann durfte ich aber eine Gewebeplane spannen. Bitte wo ist der Unterschied?

Lazlo : Das was du sagst kenne ich von Spremberg zu genüge.
Bäume sehen aus wie Kaktusse , überseht mit Nägel.
Also wenn ich schon Plane spanne, benutze ich mehrere Spanngummis, und wenn die Länge nicht reicht, eine Schnur als Verlängerung.
Und der Spanngummi wird einmal um den Baum gezogen.
Wozu dann Nägel?
 
Zelt oder doch Schirm?

Steht irgendwo genauer geschrieben wie ein Schirm auszusehen hat ?
...
Das konnte mir die Wasserschutz-Polizei bei einer Kontrolle nicht erklären,nur was es Strafe kostet :confused:

Hallo Lazlo!

Deine Frage ist keineswegs komisch!
Wenn die WaPo aber noch nicht einmal die Unterscheidungsmerkmale kennt, wer dann?
Ist schon irgenwie merkwürdig, die sollen Kontrollen durchführen und Strafen verhängen, haben aber keine Ahnung was Schirm und was Zelt ist!?

Wenn das Unterscheidungsmerkmal das Drahtgestänge sein soll, welches den Stoff spannt, sind Ruck-Zuck-Zelte auch Schirme!

Ich hatte weiter oben mal ein Schirmzelt abgebildet, ein klarer Zwitter zwischen Zelt und Schirm.
Das Teil darf ich bei uns aber aufbauen, obwohl Zelte verboten sind!

Lazlo! Ich glaube Du hast hier eine der wenigen Grauzonen aufgestoßen, die es in unserem gut "durchorganisierten" Deutschland eigentlich nicht gibt!
:hahaha:
 
@ Fliegenpeitsche

Mit der "Grauzone" hast Du recht,aber es gibt ja bei uns nur schwarz oder weis :)

Wie können wir die für uns nutzen ?

Sollte man die Strafe nicht zahlen und es darauf anlegen ?
Den Platzverweis gekommt man sofort und der Angeltag ist gelaufen.
Aber welche Chancen hat man schon wenn zwei Polizisten sagen: Das war ein Zelt :confused:

mfG Lazlo
 
Wie Peitsche es sagte.
Alleine hat man wenig Aussicht auf Erfolg.
Hätte damals gerne gegen die 2 eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt, schon alleine wegen der Androhung gegen meinen Hund.
Man sieht was die für ne Muffe haben, sogar Angst vor nem Dackel:hahaha:

Lazlo eine Chanze gibt es jedoch.
Mir wurde der Bußgeldbescheid zugesendet. Ich habe mit dem original Überweisungs Schein überwiesen, und 6 Tage später eine Rückbuchung erhalten, mit dem Vermerk ---" Zahlung konnte nicht eingeordet werden...oder so in der Art "
Man sieht , Wunder gibt es immer wieder...:hops:engel
 
@ theduke

Da hast Du mal Glück gehabt.
Aber das klappt eben nicht oft :mad:
Und bei jedem Angeln hat man doch ein ungutes Gefühl.
Sobald mein Boot gesehen wird legen die dann an und es geht aufs neue los...
Da ist Zoff doch vorprogammiert und mit etwas Pech gibts noch eine Gewässersperre :mad:

Warum kann man für eine Sache bestraft werden die einem niemand erklären kann ?

Haben wir keine Leute im Forum die sich mit Recht & Ordnung auskennen oder sogar selbst "abstrafen" ?

mfG Lazlo
 
Was ein vorgehen gegen einen Bußgeld bescheid angeht:

Man kann ganz normal Widerspruch einlegen. Dann wird der Bescheid erneut geprüft und im Zweifelsfalle vor Gericht verhandelt.
Wenn z.B. ein Kontrolleur einen Schirm als Zelt sieht, muss das noch nicht heißen, dass ein Richter ihm dabei recht gibt.
Aber ich bin fast sicher, dass es dazu auch schon Urteile gibt. Da ist leider nur schwer dranzukommen, da ich vermute, dass so etwas noch nie alle Instanzen hochgeklettert ist.
 
Was ein vorgehen gegen einen Bußgeld bescheid angeht:

Man kann ganz normal Widerspruch einlegen. Dann wird der Bescheid erneut geprüft und im Zweifelsfalle vor Gericht verhandelt.
Wenn z.B. ein Kontrolleur einen Schirm als Zelt sieht, muss das noch nicht heißen, dass ein Richter ihm dabei recht gibt.
Aber ich bin fast sicher, dass es dazu auch schon Urteile gibt. Da ist leider nur schwer dranzukommen, da ich vermute, dass so etwas noch nie alle Instanzen hochgeklettert ist.

Hi Goderich. Denke die meißten, haben keine Lust bei jeder Sache einen Wiederspruch einzulegen, oder es evtl auf einem Gericht auszutragen.
Ich für mein Teil habe leider keinen Rechtschutz, und habe schon 2 mal wegen einer ungerechtfertigten Sache Wiederspruch eingelegt, und hinterher dann mehr zahlen müssen, als das vorherige Bußgeld.

ich finde des eig schwachsin mit den zelten
und schirm zelten bei uns am gewässer darf
man nur ein zelt aufstellen was keinen
boden hat und was soll des eig bringen
wenn da kein boden drinn is aber naja was solls

mfg noppi

by BtB baits

@ Noppi.... Das mit dem Boden, ist so ganz in Ordnung, daß man einen Boden verbietet.....( jedenfalls in den Jahreszeiten wo die Natur wächst )
Denn angenommen man sitzt 1 oder 2 Wochen an, gibt es eklige gelbe Flecken auf der Grasnarbe, wo unter Umständen das Gras kaputt geht.
Dies geschieht ohne Boden meißt nicht.
 
@ TheDuke

...
Denn angenommen man sitzt 1 oder 2 Wochen an, gibt es eklige gelbe Flecken auf der Grasnarbe, wo unter Umständen das Gras kaputt geht.
Dies geschieht ohne Boden meißt nicht.

Na ja!
Nach 2 Wochen Ansitz ist auch ohne Zeltboden kein intaktes Gras mehr vorhanden!
Schon allein wegen der fehlenden Sonneneinstrahlung!
Bei Zelten mit Boden gammelt das Gras einfach noch schneller.

Ich denke daß man durch solche Vorgaben versucht einen "Wetterschutz" (ohne Boden) von einem Zelt (mit Boden) zu unterscheiden.
Damit ist natürlich das Verbot des "wilden Zeltens" aufgehoben bzw. umgangen!
Man kann selbst Anglern nicht verwehren, sich gegen Wind und Regen zu schützen!

@ CarpNoppi

Mach Dir doch bitte die Mühe, einen vollständigen Satz zu schreiben,
vor allem ohne Phantasieworte, das wäre sicherlich hilfreich!
Ja, ja, ich weiß ICQ, hier ist aber die Fisch-Hitparade!
Es ist einfacher zu lesen, Deine Beiträge werden damit auch verständlicher!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ F - peitsche...
Nein , denn ich sage , es ist ein Unterschied , ob mit oder ohne Boden.
Mit Boden = fängt die Grasnarbe nach ca 5 Tagen an sich zu erhitzen und zu gähren , ähnlich einen Komposthaufen, der unter Hitze und Feuchtigkeit modert. Diese Beschädigung ist ein dauerhafter Schaden an dem Wurzeln des Grases.
Ohne Boden = nur Grasnarben die durch das gehen im Zelt zusammen getreten werden. Diese Narbe erholt sich sehr schnell wieder.

Mit dem Wetterschutz , Bivi, Schirmzelt usw, ist es ein Thema, daß ´die Bürokraten wohl nie richtig erklären können.
Eben Theoretiker und wir Angler als Praktiker:angler:
 
Also Duke!

smilie_denk_10.gif

Ich muß Dir leider sagen, ich bin sehr viel mit Jugendlichen im Zeltlager unterwegs gewesen,
die Zelte hatten nie Böden!
Der Rasen war komplett hin, nicht weil die Kids da so drauf rumgetrampelt sind, sondern weil der Rasen abgestorben ist.
Die fehlende Sonneneinstrahlung sorgt doch dafür, das kein Chlorophyl mehr gebildet wird,
der "Stoffwechsel" der Pflanze nimmt ab, bis sie abstirbt!
Mal ganz abgesehen von der Überwärmung und dem Wasserentzug.

Bau doch mal auf Deinem Rasen ein Zelt ohne Boden auf,
lass es 2 Wochen stehen, schau Dir danach den Rasen an!
Ich würde umgraben und erneute Aussaat empfehlen!
 
Hallo

Mal zur eigentlichen Frage, bei uns ist es verboten und das ist auch gut so, niemand kann mir sagen das es in Deutschland noch Gewässer gibt in deren Umkreis es keine Übernachtungsmöglichkeit oder einen Campingplatz gibt. Und in 99% aller Gewässerordnungen steht das die Angeln nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen ( Nein ein Bissanzeiger ist keine Aufsicht egal wie teuer) also nichts mit pennen.
Das Zelten beim angeln ist in meinen Augen zu einer Unart geworden, selbst wenn man nur 1 Tag am Wasser ist wird oft ein Bivak aufgeschlagen.

Gruss
Olli
 
Hallo

Mal zur eigentlichen Frage, bei uns ist es verboten und das ist auch gut so, niemand kann mir sagen das es in Deutschland noch Gewässer gibt in deren Umkreis es keine Übernachtungsmöglichkeit oder einen Campingplatz gibt. Und in 99% aller Gewässerordnungen steht das die Angeln nicht unbeaufsichtigt bleiben dürfen ( Nein ein Bissanzeiger ist keine Aufsicht egal wie teuer) also nichts mit pennen.
Das Zelten beim angeln ist in meinen Augen zu einer Unart geworden, selbst wenn man nur 1 Tag am Wasser ist wird oft ein Bivak aufgeschlagen.

Gruss
Olli

Na klar Olli und weil die Leute zu viel Geld haben, nisten sie sich noch für teures Geld in solche Unterkünfte ein :mad:
Und weils Spaß macht, schleppt man sein Zeug jedes mal wieder neu ans Wasser.
Nur weil man selbst keinen Ansitz macht, sollte man es anderen doch gönnen!
Wozu werden sonst Zelte für Angler entworfen und ständig verbessert?
Wie war das doch gleich mit der Toleranz anderen gegenüber:confused:
 
Zurück
Oben