Fischereischein -  Fischereischein von 1984...

MikeHH

Gelegenheitsangler
Moin Moin

Wie ich in meiner Vorstellung schon geschrieben hatte, möchte ich gern
wieder mit dem Angeln beginnen, nachdem ich ein paar Jahre eine Auszeit
genommen hatte. Allerdings habe ich nur den ganz alten Fischereischein.
Dieser ist mir 1984 für 5 Mark und einem Passbild erteilt worden. Dann sind
eben jährlich bis 1995 die Marken eingeklebt worden. Allerdings enden die
Felder bei 2007.

Kann man diesen Fischereischein überhaupt noch verlängern lassen? Hat er
evtl. auch seine Gültigkeit verloren? Es würde mich freuen, wenn ihr ein
paar Infos für mich hättet...

Mike
 
Hi Mike ,

ich kenne zwar die gesetzliche Lage in den anderen Bundesländern kaum , aber ein Freund ist aus M-V nach Bayern gezogen und hatte auch einen Schein , den er aber schon länger nicht mehr verlängert hatte .

Dies war allerdings kein Problem , er hat anstandslos den "neuen" Schein (lebenslänglich) erhalten , ohne neuerliche Prüfung oder anderes.
Einfach mal auf der Gemeinde oder Stadt (Paßamt oder so) nachfragen ,die sollten es normalerweise wissen .

Mfg Jacky1
 
Hallo Jacky

Dank dir für die schnelle Antwort. Ich werde Morgen mal ein Passbild
einstecken und dann bei unserem Ortsamt vorstellig werden. Schauen
wir doch mal, was die dazu sagen. Falls sie der Meinung sind, ich solle
eine Prüfung machen, dann eben auch das. Allerdings will ich erstmal
sehen, ob ich mit dem alten Schein auch das neue Modell so bekomme... :)

Mike
 
Hallo,
In Baden-Würrtemberg is es so:

Früher konnte man den schein ohne prüfung bekommen wie du beschrieben hast!
Ab da müsstest du, immer wenn der schein abgelaufen war den schein verlängern lassen, ohne ein jahr unterbrechung, die fischereiabgabe zu zahlen!
Wenn du seit dem also jedes jahr, oder alle fünf, usw. die fischereiabgabe bezahlt hast ist der schein noch gültig und du kannst ihn verlängern lassen!
Ansonsten musst du die prüfung machen.
 
Also in Berlin ist es so wer vor April´95 einen Fischereischein besitzt oder in einem Agelverein Mitglied ist brauch keine Prüfung mehr machen, so steht es zu mindestens in einer Broschüre vom Fischereiamt.

Also wenn es bei Dir nicht klappt komme nach Berlin und mache es dort:

Mfg:angler:
 
Hallo Carphunter

Dank dir für die Info. Ich habe mich eben mal bei euch in Berlin auf der
Website des Senates Bereich Umwelt etwas schlau gemacht. Dort sind
auch die Voraussetzungen für den Fischereischein aufgeführt. Das habe
ich mir ausgedruckt und werde es auf dem Amt in Hamburg vorlegen, f
alls sie hier Stress machen wollen.

Für alle, die die Regelung in Berlin interessiert, hier kann es nachgelesen
werden...

>>> Senatsverwaltung Berlin - Bereich Umwelt - Fischereischein
 
Hi Mike,

schön das ich Dir weiterhelfen konnte, hoffe das die Dir in Hamburg keine Steine in den Weg legen. Wenn doch mußte halt nach Berlin kommen.

Mfg carphunter

PS: Viel Glück!!!
 
Könnte Mike in Berlin wirklich einen Fischereischein erhalten?
Interessante Frage, aber das möchte ich fast ausschließen ...

Zuerst einmal hat Mike seinen Hauptwohnsitz nicht in Berlin, sondern in Hamburg. Die Regelung vor 1995 dürfte auch Berliner Fischereischeine bzw. Vereinszugehörigkeit betreffen, nicht die anderer Bundesländer (obwohl das so nicht wörtlich ausgeführt ist).

In § 4 des LFischScheinG Berlin heißt es:

3. Von der Anglerprüfung befreit sind:
1. Personen, die im Besitz des Fischereischeins B sind,
2. Personen, die vor dem 30.April 1995 einen Fischereischein besessen haben und dies nachweisen können oder Mitglied eines eingetragenen Anglerverbands gewesen sind und dies nachweisen können
3. Personen, die in einem anderen deutschen Bundesland eine nach den jeweils dort geltenden Rechtsvorschriften zur Erteilung des Fischereischeins vorgeschriebene Prüfung abgelegt haben.
4. Fischereischeine anderer Bundesländer, die dem Fischereischein A oder dem Jugendfischereischein gleichstehen, gelten auch im Land Berlin, es sei denn, der Inhaber hat seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes.


Mike könnte seinen Fischereischein in Berlin also nur umtauschen oder erhalten, wenn er
a) mit einem gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes bei der ausstellenden Behörde vorstellig wird
b) er seinen seinen ständigen Wohnsitz im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat (also in Berlin)

So interpretiere ich die Gesetzestexte zumindest ...
 
Moin Moin

So, nun bin ich schlauer und möchte es euch nicht vorenthalten. Ich habe
also meinen alten Schein mit der letzten Wertmarke von 1994 (habe ich
die Jahre danach immer vergessen eine Marke zu kaufen? hmmm.)
genommen und bin damit zum Ortsamt gedackelt. Als ich dann endlich dran
war, zeigte ich der netten Dame meinen antiquarischen Fischereischein.
Sie meinte nur, ob ich mich entschlossen hätte wieder Fische zu töten?

Jedenfalls griff sie dann zu meinem Passbild, nahm einen neuen Schein aus
einem Ordner und füllte ihn mit meinen Daten aus. Nachschlagen musste
sie nur, ob ich auch die 7 Euro Gebühren für einen "neuen Fischereischein"
zahlen müsse, da ich ja schon im Besitz eines Scheines war. Dieser wurde
aber von Schleswig Holstein ausgestellt, also wurden die Gebühren
berechnet.

Am Ende hat mich der neue Fischereischein nun 22,50 Euro gekostet und
ist bis einschliesslich 2010 abgestempelt. Es steht also dem Wiedereinstieg
ins Angelvergnügen nichts mehr im Wege. Das wird am Samstag dann
gleich in Angriff genommen. Morgen werde ich dem hier ansässigen
Angelgeschäft noch mal etwas von meinem Geld da lassen und dann ab
ans Wasser...

Dank euch nochmals für die wertvollen und netten Tips...

Mike
 
Guten Morgen Maik,

na hat doch super funktioniert, ich wünsche Dir viel Spaß mit deinem neuen Schein! Und allzeit Petri Heil!!!

Mfg carphunter
 
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