Landesfischereigesetze -  Muss ich eine Fischereischeinprfg. machen?

Dachkeckerhardy

Wiedereinsteiger
Hallo Sportsfreunde.. Ich wohne in Kiel/S-H u. war bis 1983 im Angelverein hier. Ich hatte damals den Jahresfischereischein mit dem ich überall, einschliesslich N-O Kanal angeln durfte. Bis heute habe ich dann nicht mehr aktiv geangelt. Nun möchte ich wieder aktiv werden u. in meinen alten Verein eintreten. Muss ich nun eine Fischereischeinprüfung machen? Diese Gesetz trat erst Ende 1983 in Kraft, als meine aktive Zeit vorbei war. Mir wurde jetzt gesagt, ich bräuchte keine Prüfung machen, da ich den Jahresfischereischein vor 1983 besaß u. bräuchte diesen heute nur wieder beim Fischereiamt neu beantragen, auch ohne Prüfung dürfte ich dann überall in Europa angeln, mit den entsprechenden Tages- oder Monatskarten usw. Kennt sich jemand damit aus u. kann mir weiterhelfen o. sogar Klarheit verschaffen. Denn wenn ich nur mit Prüfung u. Schein angeln darf, muss ich mich nun schleunigst anmelden.. Was kostet eigentlich der "Spass" heute???:confused:
 
Hallo Hardy,


Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LFischG-DVO)
Vom 6. November 2002


§ 8
Ausnahmen von der Ablegung einer Fischereischeinprüfung

Eine Befreiung von der Ablegung einer Fischereischeinprüfung nach § 27 Abs. 3 LFischG gilt auch für

1.

Personen, die einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes nach dem 1. März 1983 besessen haben oder besitzen,
2.

Personen, die bis zum 28. Februar 1983 eine Sportfischerprüfung vor einem Sportfischerverband abgelegt haben oder
3.

Personen, die in EU-Mitgliedsstaaten eine mit den Anforderungen in § 27 Abs. 1 LFischG vergleichbare Prüfung abgelegt haben.


Quelle: http://sh.juris.de/sh/gesamt/FischGDV_SH_2002.htm
 
Hi, danke für deine schnelle Hilfe!! Eine Frage habe ich aber noch an Dich... Ist mit besitzen gemeint, dass ich Ihn noch als Dokument habe?? Denn das Original, ist bei etlichen Umzügen in den Jahren verloren gegangen... !! Ich werde aber auch deine link zum Gesetz mal durchlesen...!! Danke u. Petri Heil !!! Hardy
 
Hallo Hardy,

bitte nicht überlesen:

1. Personen, die einen gültigen Fischereischein eines anderen Bundeslandes nach dem 1. März 1983 besessen haben oder besitzen

Berlin, Brandenburg und Meck-Pomm hatten mal eine sog. Altanglerreglung ... wer vor einem Stichtermin einen Fischereischein hatte, konnte ihn gegen den aktuellen Fischereischein A umtauschen (ohne Prüfung).

Ich persönlich interpretiere den Text so, dass Du tatsächlich für Deinen Wiedereinstieg die Sportfischerprüfung ablegen musst ... ein Anruf bei der Unteren Fischereibehörde, nötigenfalls der Oberen, sollte Dir da aber absolute Gewissheit verschaffen.

PS: Dass Du früher einen Fischereischein hattest, sollte die Behörde nachvollziehen können, auch wenn sich das abgelaufene Dokument nicht mehr in Deinen Händen befindet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi, ja befürche auch, dass ich da wohl ran muss, habe es gerade gelesen.. nur andere Bundesländer... Na ja nützt nix, kleine Auffrischung... :-) Werde aber noch mal pers. beim Fischereiamt in Kiel vorstellig werden, die müssens ja wissen!!! Ok, dann danke für deine Hilfe!! Petri Heil
 
MOín Dachkollege....

ja bei uns in MV (bekanntlich neues Bundesland (wenn auch nicht so neu)) hatte man bis vor ein paar Jahren Zeit den alten Fischereischein gegen den neuen einzutauschen ... aber das ist nun auch schon ein paar Jahre her .,,,

habe meinen erst 2000 gemacht und im Jahre 2003 mal komplett mit allem Sack und Pack(LAV KARTE ..OSTSEEKARTE UND CO) an der Elbe verloren... (wohl eher versemmelt) ....
die hatten noch ein Dokument wann ich meine Prüfung abgelegt hatte und ich hatte ja auch noch die Prüfungsbescheinigung ...also gabs ne Zweitschrift und gut ....

bei dir denke ich ist es ja schon etwas her das du diesen Schein gemacht hast ...kannst echt nur hoffen das di8e die Dokumente über die Prüfungen ordentlich archiviert haben .... müssen se eigendlich ....

aber wenns wie bei uns über den Zeitraum hinnaus ist wirst du wohl dein Fischwissen neu beweisen müssen .... leider ....
hat sich aber auch net viel geändert ...Fischarten Krankheiten Angelgeräte und Verhaltensweisen am Wasser sind immer noch die wichtigsten Grundlagen der Prüfung ... und so teuer sind die ja auch nicht mehr ....

frag mal in deinem Amt ... hoffentlich sind se kulant und helfen dir in der Sache ....

(HOCH DIE DACHDECKERKUNST)!!!

schwindelfreie Grüße Zottel !
 
Mahlzeit Kollege!! Ja, ich schaue mal, was die beim Amt sagen u. mache mal Druck, vielleicht hilft es ;-)) Vielen Dank, für deine Zeilen!!

Grüsse u. wo wir sind, ist immer Oben... :-)
Hardy
 
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