Internet -  Haftung von Administratoren für Beiträge

Holtenser

Super-Profi-Petrijünger
In den wogenden Kampf um Störerhaftung und die Mitverantwortung von Blog- und Forenbetreibern für justiziable Beiträge Dritter hat sich jetzt das Amtsgericht Frankfurt/Main eingeschaltet. In einem aktuellen Urteil wurden Administratoren von der Verpflichtung freigesprochen, Kommentare vor ihrer Veröffentlichung generell auf ihre Rechtskonformität hin zu überprüfen. Denn auch Blogs und Foren stünden unter dem Schutz von Presse- und Meinungsfreiheit.

Habe ich gerade gefunden dies erleichtert allen Forenbetreibern die Arbeit und gibt endlich ein wenig Rechtssicherheit.

Gruss
Olli
 
Zurück
Oben