wallerseimen
Meefischlifischer
Hallo zusammen,
auf meiner Mainstrecke bei Wertheim gilt seit dieser Saison ein Schonmaß von 18 cm für alle Weißfische. Da wird es mit Köderfisch echt schwer.
Am Freitag konnte ich beim Stippen 3 kleine Fischchen mit ca. 5 cm Länge aus der Fischbrut, die reichlich an den Ufern vorhanden ist, fangen. Die Identifizierung war für mich bei dieser Größe nicht möglich.
Ich habe sie als Köderfisch verwendet.
Wie ist das nun rechtlich zu bewerten? Ist das OK, verwerflich oder ist das in der Grauzone?
auf meiner Mainstrecke bei Wertheim gilt seit dieser Saison ein Schonmaß von 18 cm für alle Weißfische. Da wird es mit Köderfisch echt schwer.
Am Freitag konnte ich beim Stippen 3 kleine Fischchen mit ca. 5 cm Länge aus der Fischbrut, die reichlich an den Ufern vorhanden ist, fangen. Die Identifizierung war für mich bei dieser Größe nicht möglich.
Ich habe sie als Köderfisch verwendet.
Wie ist das nun rechtlich zu bewerten? Ist das OK, verwerflich oder ist das in der Grauzone?