Landesfischereigesetze -  Angelerlaubnis für Gewässerstrecke vom Onkel

korni

Profi-Petrijünger
Hallo,
Ich möchte in den Sommerferien (Bayern) in die Oberpfalz zu meiner Verwandschaft fahren. Mein Onkel fischt auch doch hat immer nur am wochenende zeit.
Jetzt meine Frage:
Mein Onkel hat einen Langarm an dem nur er fischen darf.
Kann ich dann mit seiner Erlaubnis ohne ihm dort fischen???
Wenn weitere Infos nötig sind.
Kein Problem.
 
Wenn Dein Onkel Inhaber des Fischeirechts ist, kann er normalerweise auch entsprechende Angelerlaubnisse erteilen. Fraglich ist, unter welchen Umständen und wieviele. Das widerum regelt dann wahrscheinlich die Fischereibehörde oder -genossenschaft (sofern er in einer ist).

Am Besten wendet sich Dein Onkel an die zuständige Behörde und fragt da nach, ob er Angelerlaubnisse für seinen Bereich erteilen darf. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
 
ja er hat es gepachtet und ein Langarm is wenn ein Fluss an einer Stelle ganz ruhig ist und dort schilf wächst usw.
 
Meiner Meinung nach brauchst Du auf jeden Fall ein Fischereischein.
Es ist eigendlich egal ob das Gewässer gepachtet ist oder öffentlich.
 
Das ist natürlich vollkommen Unstrittig! Ohne Schein geht nichts!

Aber ob Dein Onkel dort auch Angelberechtigungen vergeben darf, hängt von den Rahmenbedingungen seiner Pacht ab. Daher besser die Behörde fragen. Derartige berechtigungen sind immer an gewisse Bedingungen gknüpft: Hegepflicht, Umfang des Pachtvertrages etc.
 
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