Landesfischereigesetze -  Frage zum Nds.FischG

Fuxx

Profi-Petrijünger
Hallo liebe Anglergemeinde,

ich habe mal eine Frage zum Niedersächsischen Fischereigesetz. Und zwar würde mich mal interessieren ob ich mich strafbar mache wenn ich meiner Freundin (besitzt keinen Angelschein) erlaube einer meiner Ruten mal auszuwerfen oder einzuholen, oder sogar einen Fisch, der angebissen hat, zu landen.

Natürlich habe ich im Fischereigesetz für Nds schon nachgeschaut, aber nicht wirklich einen aussagekräftigen Satz dazu gefunden. Gilt das einmalige Auswerfen oder Einholen der Rute schon als fischen im Sinne des Gesetzes?

Also ich weis das es in einigen Bundesländern erlaubt ist das "Helfer" einem Fischereischeininhaber bei der Ausübung des Angelns unterstützen dürfen, z.B. die Ruten einholen oder aber auch auswerfen, ich meine sogar gelesen zu haben das ein "Helfer" auch einen Fisch mit der Rute landen darf, nur nicht töten oder zurücksetzen.

Liebe Grüße
Michael
 
In welchen Bundesländern soll das denn erlaubt sein?

Ich glaube das war M-VP oder B-W, aber wie gesagt bin mir nicht mehr so sicher. Das war in einem anderen Forum.


Barschfreak schrieb:
Hi,soweit mir bekannt ist das "legal" nicht möglich,bei uns ist es nichtmal erlaubt mit einer fangfertigen Rute und ohne Schein in Gewässernähe spazieren zu gehen

MfG Nico

In Nds ist das auch verboten, hat aber auch seinen Sinn ;-)
 
Hallo

Das führen von gebrauchsfertigen Fanggerät ohne die notwendige Erlaubnis erfüllt bereits einen Straftatbestand.
Personen ohne gültige Fischereierlaubnis dürfen die Angel nicht in die Hand nehmen, wenn Du dabei sitzt riskierst auch du eine Anzeige.

Gruss
Olli
 
Hallo

Das führen von gebrauchsfertigen Fanggerät ohne die notwendige Erlaubnis erfüllt bereits einen Straftatbestand.
Personen ohne gültige Fischereierlaubnis dürfen die Angel nicht in die Hand nehmen, wenn Du dabei sitzt riskierst auch du eine Anzeige.

Gruss
Olli

Habe ich mir schon fast gedacht. Danke für deine schnelle Antwort. :)
 
Das ist in keinem Bundesland legal möglich, Fuxx. Aber normalerweise wird sich in
Deinem Verein, wo man sich ja oftmals kennt, keiner groß anstellen wenn Deine
Perle sich mal die Rute schnappt und reinholt.
Gruß Armin
 
Habe da mal was gefunden, gehört zwar nicht zum Nds.FischG aber ich hatte doch Recht, lag aber mit dem Bundesland daneben.

Auszug aus dem hessischen FischG.:

§ 25 Absatz 2

(2) Wer volljährig und zum Fischfang berechtigt ist, kann sich von weiteren Personen unterstützen lassen, von denen jedoch nur eine den Fischfang mit der Handangel ausüben darf.
 
Ich denke in NDS (und in anderen Bundesländern weiß ich nicht) fällt das in meinen Augen unter das Wort schwarzangeln. Kurz und schmerzlos.
Einzige Möglichkeit sind die privaten Teiche oder Gewässerstücke, die von privat gemietet sind
 
Hi Fuxx,

Mail doch einfach mal die für Dein Gebiet zuständige Fischereibehörde an, die geben Dir sicherlich gerne eine Antwort, und Du hast dann auf alle Fälle Gewissheit , ob das in Deinem Bundesland geht oder nicht.

Gruß thorsten
 
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