Landesfischereigesetze -  Berechtigung zur Fischereiaufsicht

Carsten73

Petrijünger
Hallo!

Ich als Angleranfänger habe eine Frage zur Fischereiaufsicht: Wer darf einen Angler kontrollieren?

Da meine Anmeldung zum Anglerverein noch in Bearbeitung ist, muss ich mich zwischenzeitlich mit Gast/Tagskarten "über Wasser" halten. Vergangenes Wochenende war ich angeln und sollte kontrolliert werden. Der "Kontrolleur" (ein Postbote!!!) kam zur mir und wollte meine Tageskarte sehen. Auf Nachfrage warum er diese sehen möchte, teilte mir dieser mit, dass er diesen See des öfteren kontrolliere, da an diesem viel ohne Erlaubnis geangelt wird. Um bereits zu Beginn meiner Anglerzeit Ärger zu vermeiden, habe ich ihm diese gezeigt. Dann ist der Postbote zufrieden abgezogen. Mein Bekannter (ein Angler) sagte mir, dass dies wohl ein Wichtigtuer war, er hätte diesem seine Tageskarte nicht gezeigt.

Wer also (ausser Fischereiaufseher und Polizei) DARF mich kontrollieren? Ich habe keine Lust, jedem der es möchte meine Anglerpapiere zu zeigen.

Dürfen andere Angler mich kontrollieren?

Besten Dank!

Gruß
Carsten
 
hallo carsten,
soweit ich das aus meiner prüfung noch weiss, darf nur die polizei und der fischereiaufseher dich kontrollieren. in keinem falle ein anderer angler oder der postbote. ausnahme er kann sich als fischereiaufseher für das entsprechende gewässer ausweisen.
 
na dann hättest du dir doch mal seine Marke zeigen lassen sollen.........und wenn er keine hätte vorweisen können.......dann hätte er halt Pech gehabt.
Normalerweise haben die die berechtigt sind dich zu kontrollieren auch eine Marke die sie (so wars es jedenfalls bei mir immer wenn ich kontrolliert wurde, bereits vorgezeigt haben wenn sie mich angesprochen haben).
Und das waren bei mir immer welche von der unteren Fischereibehörde.
 
Also bei uns im Verein läuft das etwas anders. Wir haben natürlich unsere
Fischereiaufseher, zwei und die örtlichen Polizeibehörden kommen auch ab
und an ans Gewässer.
Nicht unbedingt zum kontrollieren sondern auch mal für einen kurzen Plausch.
Man kennt sich eben.
Nun ist es so das wir in unserer Gewässerordnung einen Passus eingebaut haben
durch den auch Vereinsmitglieder, die sich natürlich als solche outen müssen
(Sportfischerpass), Gastkarten prüfen können.
Das ist natürlich auch in der Gastkarte, die erworben wurde, vermerkt.
Die Gastkarte sollte natürlich auch vom Gastangler durchgelesen werden.
Logischerweise, denn man möchte ja keinen Fehler machen und deswegen
evtl. vom Gewässer verwiesen werden.
Wem das nicht gefällt braucht ja keine Karte lösen.
Sollte sich dann natürlich jemand verweigern wollen, Carsten, wie
Dein Bekannter angekündigt hat, wäre der Angeltag zu Ende.
Gastkarte eingezogen, Ausgabestelle informiert zwecks Verweigerung späterer
Gastkarten.
Bei Zuwiederhandlungen ebenfalls und bei gesetzeswidrigem Verhalten wird Anzeige
erstattet.
Und bei uns kommt die Polizei.
Man kennt sich eben.
Gruß Armin
 
Egal Wer auch immer Dich kontrollieren möchte,ob beim Angeln oder im normalen Leben hat sich immer erst Auszuweisen und fertig.
Ob Polizeikontrolle oder Fischereiaufsicht,Kontroletti in der U-Bahn usw.
Erst Ausweisen dann zeigen.
 
bei uns wird es auch so gehandhabt das jedes vereinsmitglied sich einen ausweis beim schriftsteller holen kann und dann kontrolieren darf
diese regelung find ich bei 20ha auch recht passabel
ich handhabe es immer so das ich erst zu den leuten hingeh und normal mit denen rede und dann kristalisiert sich meistens schon beim gespräch raus ob jemand im verein ist oder nicht
bei uns auf die polizei zu warten die kontrolieren kommt wäre wohl vergebens die kommen nur wenn die gerufen werden weils äger gibt
 
Wie jetzt, da kam ein Postbote hat sich nichtmal als Fischereiaufseher ausgewiesen und wollte dich kontrollieren??? Ist ja geil! Das nennt man bei uns im Pott Amtsanmaßung.
 
also ich habe es so beigebracht bekommen bevor dich jemand kontrollieren darf muß und bevor du ihm irgendetwas zeigem muß ,muß er sich erstmal ausweisen und sein Fischereiaufsichtsausweiß zeigen,eher brauchst du garnicht rausrücken.................................... bei uns in mecklenburg Vorpommern...................... und die polizei darf dich kontrollieren sonst keiner

gruß
andre
 
Nur mit Ausweis oder Marke !

Bei uns dürfen und müssen dich neben Fischereiaufsicht (natürlich mit Marke oder Ausweis) und Polizei auch Besitzer von Teichen ( Forellenanlage ,privater Karpfenteich oder ähnliches) kontrollieren ob du im Besitz eines Fischereischeines bist.
Sonst wird dir die Tageskarte nicht verkauft. Ist ja auch im eigenen Sinn, denn wirst du mit Tageskarte ohne Fischereischein kontrolliert, ist der Verkäufer mit am Ar... ! Bei Kontrollen hat sich bei uns der Kontrollör freundlich vorzustellen und auszuweisen sonst kannst du ihn abtreten lassen. Die Jungs kommen aber fast immer zu 2 Mann zur Kontrolle.
Im großen und ganzen laufen die Kontrollen bei uns immer freundlich und korrekt ab mit einer kleine Fachsimpelei und außerdem, wie mann in den Wald ruft so schalt es heraus.

Petri Heil und MfG heiko140970 :angler:
 
Also grundsätzlich sind zur Kontrolle der Angelpapiere berechtigt:
1. Diesnstkräfte der für die Fischereiaufsicht zuständigen Behörden (Fischereiamt usw.), auf Produktionsgewässern die Berufsfischer
2. ehrenamtliche, verpflichtete Fischereiaufseher (Diesntmarke und Dienstausweis müssen vorgezeigt werden)
3. Polizeibeamte

Diesen Kräften sind Fischereischein, Fischereierlaubnisvertrag / Angelkarte,
Fangbuch und Angelgeräte und verwendete Köder, sowie gefangene Fische zur Kontrolle vorzuweisen.

Darüber hinaus kann es an Vereinsgewässern Sonderregelungen geben, so dass auch Vereinsmitglieder berechtigt sein können, Kontrollen durchzuführen
(siehe Beitrag von Harzer).
Übrigens finde ich das eine gute Lösung, da die Sportfreunde sich an den Vereinsgewässern gut auskennen und auch meistens wissen, wer zum Angeln an diesen Gewässern berechtigt ist.

Diese Regelung kenne ich aus Berlin nicht, da es sich bei den Angelgewässern in erster Linie um Pachtgewässer handelt. Und wer die DAV-Marke für Berlin und Brandenburg hat, kann auf immerhin ca. 30.000 ha Wasserfläche angeln.
Hinzu kommen dann noch mehrere 1000 ha Wasserfläche der Produktionsfischer.

Carsten, wenn der Postbote nochmal kommt und Deine Papiere sehen will, frage ihn, ob er einen netten Brief für Dich hat und lass ihn stehen.
Wenn er hartnäckig bleibt, rufe die Polizei.

Auch das Ordnungsamt (in Berlin) ist nicht berechtigt Angelpapiere zu kontrollieren !!!!

Leider bekommen wir als Fischereiaufseher immer wieder Hinweise, dass sich das Ordnungsamt nicht daran hält. Da diese Kräfte sich auch oft nicht in den Vorschriften für das Angeln auskennen, wird viel Porzellan zerbrochen, was wir als Fischereiaufseher dann zu spüren bekommen.

Kurz und gut, wollen nicht berechtigte Kräfte Eure Angelpapiere kontrollieren, macht sie darauf aufmerksam, dass sie nicht befugt sind (aber bitte höflich) und angelt ruhig weiter. Gibt es Probleme, ruft die Polizei oder die Fischereiaufsicht.

Gruß


Detlef
 
Das Ordnungsamt ist nicht zu vergessen. Zumindest in NRW
Die dürfen nämlich auch kontrollieren.
Desweiteren wie schon gesagt ausgewiesene Aufseher, Polizei
und wenn in der Gewässerordnung so angeben auch von
Vereins- oder Vereinsvorstandmitgliedern, da diese ja Besitzer
bzw. Pächter des Gewässers sind.
 
In Brandenburg darf nur noch die Fischereiaufsichtbehörde, es darf noch nicht mal der Pächter von DAV kontrollieren, also dem verein der den Teich oder See gehört.
 
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