Fischereischein -  Länderwechsel innerhalb Deutschlands

Jimyhand

Neuer Petrijünger
petri heil..bin von frankfurt(oder) nach uelzen vorige woche gezogen.keiner kann mir konkrete antwort geben :gilt mein fischereischein auch hier (dav)
wo find ich ein verein,
woher bekomme ich villeicht ein gewässerverzeichnis...also viele offene fragen.für eine antwort bedanke ich mich schon im voraus..Reinhard :angler:
 
Jimyhand schrieb:
petri heil..bin von frankfurt(oder) nach uelzen vorige woche gezogen.keiner kann mir konkrete antwort geben :gilt mein fischereischein auch hier (dav)
wo find ich ein verein,
woher bekomme ich villeicht ein gewässerverzeichnis...also viele offene fragen.für eine antwort bedanke ich mich schon im voraus..Reinhard :angler:


Infos, hier auf der Starseite.........links :)
 
Hallo Jimyhand,
also wenn Du in ein anderes Bundesland gezogen bist, mußt Du deinen Fischereischein, soviel ich weiß innerhalb eines viertel Jahres Umschreiben lassen. Das geht eigendlich auf jeder Gemeinde oder Stadt im Rathaus.
Ansonsten verfällt er und Du müßtest nè neue Fischerprüfung machen. :mad:
 
steffen(cm) schrieb:
Hallo Jimyhand,
also wenn Du in ein anderes Bundesland gezogen bist, mußt Du deinen Fischereischein, soviel ich weiß innerhalb eines viertel Jahres Umschreiben lassen. Das geht eigendlich auf jeder Gemeinde oder Stadt im Rathaus.
Ansonsten verfällt er und Du müßtest nè neue Fischerprüfung machen. :mad:


Warum habe ich dann noch meinen von BW?
Habe angerufen und sie meinten er muss erst getauscht werden, wenn abgelaufen!
 
Spaik schrieb:
Warum habe ich dann noch meinen von BW?
Habe angerufen und sie meinten er muss erst getauscht werden, wenn abgelaufen!

Hallo Spaik,
ich habe das bis "damals" also vor ca. acht Jahren etwa auch nicht gewußt als ich von Thüringen nach BW gezogen bin. Hatte dann echt viele Lauferreien :shock bevor mein DAV-Schein hier anerkannt wurde.
Lag vieleicht auch daran das es noch das DDR Exemplar war... :confused:
 
Zuletzt bearbeitet:
steffen(cm) schrieb:
Hallo Spaik,
ich habe bis "damals" also vor ca. acht Jahren etwa auch nicht gewußt als ich von Thüringen nach BW gezogen bin. Hatte dann echt viele Lauferreien :shock bevor mein DAV-Schein hier anerkannt wurde.
Lag vieleicht auch daran das es noch das DDR Exemplar war... :confused:


Kenne ich auch, musste bis ins Regierungspräsidum. Der Typ auf dem Amt stellte sich einfach quer, obwohl ich Zeugnisse und die Bestätigung vom Amt vorlegte.
Mir half damals ( 1994 ) Dr. Hoffmann :)
 
Spaik schrieb:
Kenne ich auch, musste bis ins Regierungspräsidum. Der Typ auf dem Amt stellte sich einfach quer, obwohl ich Zeugnisse und die Bestätigung vom Amt vorlegte.
Mir half damals ( 1994 ) Dr. Hoffmann :)

Na da bin ih ja beruhigt, das ich nicht der einzige war den es so erging mit der "guten alten Deutschen Bürokratie..."
 
Hatte meinen Angelschein auch erst neu hier in Baden/Württemberg beantragt, als er abgelaufen war.
Wohnte allerdings schon einige Jahre hier und hatte mit meinem bayerischen Angelschein keine Probleme.
Probleme sollte es allerdings nicht geben, zumindest mit den Angelscheinen aus den oben erwähnten Bundesländern.
Ich bekomme mit dem jeweiligen Angelschein auch ohne Probleme eine Tageskarte in dem jeweils anderen Bundesland. Hierbei fragt keiner wo ich gerade wohnhaft bin.
Zumindest ist dies meine Erfahrung.
Das zuständige Amt sollte Dir aber Auskunft über die regionalen Bestimmungen geben können.

Petri Heil!
18greg60
 
Mal eine kleine Geschichte von letzter Woche:
Ich bin von Wilhelmshaven nach Jüchen gezogen (Niedersachsen-NRW).
Ich bin also mit meinem, im Jahre 2005 in Niedersachsen ausgestelltem, Angelschein zum Rathaus und wollte wissen, wie lange dieser, in Niedersachsen auf Lebenszeit gültige, Schein nun nach meinem Umzug Gültigkeit hat.
Da mir die nette Dame allerdings auf diese Frage nicht sofort antworten konnte, hat sie sofort versucht die Infos über die Kreisverwaltung zu bekommen, was aber aufgrund eines Betriebsausfluges leider nicht möglich war.
Also fragte sie, ob sie meinen Schein aus Niedersachsen behalten könne, um die Sache zu klären.
Was soll ich sagen:
Am Montag, punkt 0900 Uhr rief die Dame an, erklärte, dass der Schein weiterhin
unbegrentzt Gültigkeit hat und ich ihn wieder abholen könnte.
Als ich dann wieder bei ihr vor Ort war, fragte ich sie, woher diese Information stamme?
"Ich habe heute morgen mit der Kreisverwaltung gesprochen und die haben gesagt, dass der Schein weiterhin dauerhaft gültig ist", war ihre Antwort.
Die nette Dame hat dann noch auf meinem Schein die Anschrift geändert und abgesiegelt und das wars dann auch schon.
Ich nehme diese Information natürlich erst mal gerne so hin, bin aber gespannt, ob das bei der ersten Kontrolle am Rhein oder bei einem Vereinsbeitritt ausreicht.


Gruß


Michael
 
Das kann so schon Richtig sein.

Ich habe auch einen Niedersächsischen Fischerreischein und hier in Bayern gilt der Auch Lebenslang. Wenn Ich allerdings jetzt einen Bayrischen Schein haben wollte auf dem die aktuelle Adresse Steht dann müßte Ich diese total Sinnlose Abgabe bezahlen.

Zu dem Würtenberger

Du hast ja dein Prüfungszeugnis und das verfällt nie und im Bayrischen Fischerreigesetz steht das Fischerreischeine aus anderen Bundesländern( aber nicht Alle) Längstens bis zu ihren Ablauf gültig sind. Also wie bei mir Lebenslang :) Und ob jetzt da meine neue oder alte adresse draufsteht ist mir wurscht
 
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