Bundesgesetze -  Bootsmotor Anmeldepflicht?

kerlunic

hechtjäger-elblöcher
hallo an alle die ein boot haben und sich auskennen.

habe mir letztes wochenende ein nues schlauchboot zugelegt. (2 meter.)
dazu habe ich mir ein neuen 3.5 ps motor (mariner) gekauft.

nun meine frage: muss ich diesen nun anmelden, oder nicht.
ich weiß das ich dem boot ein namen geben muss, da ich damals mal mit einem 2 ps motor und gleichem schlauchbot angehalten wurde und die wsp bemängelt hatte, das ich kein namen auf meinem boot zu stehen habe. 20€ verwarnungsgeld, waren es.
ich habe schonn gegooglet und leider nichts gefunden, ob ich meine neue kombination also boot mit 3,5 ps motor anmelden muss oder nicht.

bitte daher um eure erfahrung.. danke im vorraus.
 
kerlunic schrieb:
hallo an alle die ein boot haben und sich auskennen.

habe mir letztes wochenende ein nues schlauchboot zugelegt. (2 meter.)
dazu habe ich mir ein neuen 3.5 ps motor (mariner) gekauft.

nun meine frage: muss ich diesen nun anmelden, oder nicht.
ich weiß das ich dem boot ein namen geben muss, da ich damals mal mit einem 2 ps motor und gleichem schlauchbot angehalten wurde und die wsp bemängelt hatte, das ich kein namen auf meinem boot zu stehen habe. 20€ verwarnungsgeld, waren es.
ich habe schonn gegooglet und leider nichts gefunden, ob ich meine neue kombination also boot mit 3,5 ps motor anmelden muss oder nicht.

bitte daher um eure erfahrung.. danke im vorraus.


Ich kann Dir nur sagen, wie es in Berlin läuft. Denke, dass die Regelungen diesbezüglich bundesweit sind.

Sobald Du einen Motor an ein Boot anbringst, muß auch ein Name an dem Fahrzeug sein (damit die Wasserschutzpolizei Dich auf dem Wasser ansprechen kann).
Bis 3 PS reicht ein Name am Boot.
Ab 3 PS mußt Du das Boot (in Verbindung mit dem Motor) beim Schiffahrtsamt anmelden. D.h. Du bekommst ein Kennzeichen für Dein Boot und einen "Fahrzeugschein" (ähnlich wie beim Auto).

Fährst Du mit dem "nicht angemeldeten Boot" stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.

Das Kennzeichen muß am Boot angebracht sein, den individuellen Namen (falls Du einen möchtest) kannst Du trotzdem am Boot anbringen.

Gruß, Matze
 
dann dank ich dir erstmal für die auskunft.. also heißts für mich auf nach havelberg.. anmelden.
 
kerlunic schrieb:
dann dank ich dir erstmal für die auskunft.. also heißts für mich auf nach havelberg.. anmelden.

Ruf doch sicherheitshalber noch mal beim Schiffahrtsamt oder bei der Wasserschutzpolizei an! Da wirst Du "bestimmt geholfen" (bevor Du umsonst Sprit verfährst).

Gruß, Matze
 
Habe Bootsfürerschein für Binnen und See (2000).Habe mal nachgelesen,Ab 10 m im Qwadrat musst du es im Binnenschiffsregister eintragen lassen.Gemeint ist die Wasser verdrängung.Glaube nicht das du dein Dingi anmelden musst.Immer eine Hand breit Wasser untern Kiel ! Petri
 
Habe ein ähnliches boot und wollte nen e motor dransetzten (in bayern) ist das auch anmeldepflichtig?
 
otto44 schrieb:
Bayern ist nicht relevant. Haben oft Sondergesetze oder Regelungen . Aber mal ehrlich ein 2m Schlauchboot . Würde ich mir keinen Kopf machen !

Habe gestern einen Fernsehbericht über die Wasserschutzpolizei gesehen. Darin kam genau so eine Situation vor. Kleiner 3,5 PS-Motor an einem kleinen Schlauchboot. Vater mit zwei Söhnen unterwegs. Kontrolle durch den Wasserschutz.
Hinweis durch die Beamten, dass das Boot nicht mit einem Kennzeichen versehen sei, obwohl dies vorgeschrieben sei.
Freundliche Belehrung durch die Polizei und mündliche Verwarnung (obwohl dies eine Ordnungswidrigkeit war).

Also Leute ruft besser mal bei "Eurem" Schiffahrtsamt (oder Wasserschutzpolizei) an und erkundigt Euch genau. Kostet doch nicht viel.
Besser als irgendwann ne' Owi zu bezahlen.

Gruß, Matze
 
Wenn ich in Brandenburg ein Boot miete
und dieses mit meinem eigenen 5 PS-Motor betreibe
(für den ich keine Papiere besitze),
könnte es da Probleme geben??
 
Sicher, der Motor könnte geklaut sein. Und der Bootsvermieter nicht einverstanden mit der Zurüstung des Motors ...5PS erfordern ein Kennzeichen vom WSA. Also nix mit der schnellen Zurüstung ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Deshalb habe ich mir einen 2,5 PS'er (Viertakt) gekauft. Damit gibts 100 %'ig keine Probleme!
Es sei denn, dass Verbrenner verboten sind!

Gruß, Matze
 
Habe mir vor 4 Wochen ein Boot(Halbkajüte)gekauft.Musste eine Namensänderung vornehmen. In den Papieren steht klipp und klar, Zitat: Ein amtliches Kennzeichen benötigen Kleinfahrzeuge mit Motor ,wenn die Leistung an der Propellerwelle mehr als 2,21 KW (3PS) beträgt,sowie Segelboote,deren Länge 5,50m übersteigt : Wasser und Schifffahrtsamt Nürnberg Ich hoffe es hilft jemanden ! Petri
 
Hallo in die Runde,

die rechtlichen Bestimmungen zur Kennzeichnung von Wasserfahrzeugen sind bundeseinheitlich geregelt. Näheres findet Ihr hier: http://www.bundesrecht.juris.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html

In Kurzform:

Angelkahn/Schlauchboot ohne oder mit Motor bis 3 PS Leistung braucht kein amtliches Kennzeichen.

Angelkahn/Schlauchboot mit mehr als 3 PS Motorleistung braucht generell ein amtliches Kennzeichen.

Neben den Wasser- und Schifffahrtsämtern in den jeweiligen Bundesländern erteilen der Deutsche Motoryachtverband, der Deutsche Seglerverband und der ADAC auf Antrag amtliche Kennzeichen für Boote, wie im Eingangsposting beschrieben.

Viele Grüsse

Lars
 
Ich glaube jetzt habe ich ein Problem!

Mein Papa hat mir zum Geburtstag einen gebrauchten 4 PS- Mercury
geschenkt. (sehr nobel )
Hoffendlich hat er noch die Papiere für das gute Stück :augen

Seit fünf Jahren bereisen meine Frau und ich im Sommerurlaub
ostdeutsche Seen.
Bei der Auswahl unseres Feriendomizils liegt der Schwerpunkt auf
Wassernähe, bzw. Wohnung mit Boot.
Viele Vermieter preisen ihre FeWo's mit Ruderboot an,
für den Motor, falls vohanden, zahlt man drauf (ist auch ok).
Bei einem Bootsverleih wird man arm,
und bei Gegenwind rudern ist nicht mein Ding.

Also, musste ein eigener Motor her.
An den Bootsspiegel gehängt, und los :angler: !

Das an manchen Booten so nette Namen stehen wie "Susi" oder so,
hielt ich immer für sentimentalen Quatsch.

Falls das nun gebuchte Ruderboot keinen Namen hat könnte ich ja einen
erfinden..("Master of disaster" fände ich passend) :frusty:
Wie hoch ist eigendich das Ordnungsgelt?
Oder hat jemand einen Tip wie ich den Urlaub retten kann?

Gruß Swen :prost
 
Hi,
also zumindest was die Papiere angeht, kann ich Dich beruhigen. Habe selbst zwei kleine Angelböötchen und diverse Motoren, alle Führerscheinfrei, da hat mich bei der Anmeldung bei Kölner Schifffahrtsamt noch nie jemand nach irgendwelchen Besitznachweisen gefragt. Interessanter ist das schon die Frgae nach Vorkennzeichen, da sollte man immer angeben, das das Boot noch nie eines hatte, sonst kann es Probleme geben.
Bei Deiner Motorleistung brauchst du auch keinen Namen am Boot, sondern ein amtl. Kennzeichen und die dazu gehörigen Papiere, sieht aus wie ein schlicht gehaltener KFZ Schein. Wenn Dein potenzieller Vermieter einen Motor optional anbietet, müßte er eigentlich auch das Boot angemeldet haben. Und dann interessiert sich, nach meiner Erfahrung, kein Mensch mehr dafür, welchen Motor Du jetzt dranhängen hast, Deinen oder seinen, solange das Teil nicht mehr als 5 PS hat.
Gruß Fairbanks
 
Hi Fairbanks,
was ist ein Vorkennzeichen?

Wenn ich Dich richtig verstehe hat ein GFK-Boot eine Art
Fahrzeugschein?!
Bisher lief es mit den letzten Leibooten eher lapidar ab.
Papiere habe ich nie bekommen.

Gruß Swen
 
Hi Nepomuk,

kann mir vorstellen, das Du an einem See, z.B. wenn der Vermieter und seine Boote da allen bekannt sind, und es vermutlich ohnehin keine Kontrollen gibt, von dem Vermieter keine Papiere bekommst, wozu auch. Wenn Du ein GFK Boot hast und es nur zum rudern benutzt, dann brauchst Du auch nichts mitzuführen, weder Eigentumsnachweis noch sonst was. Das gleiche gilt, meines Erachtens nach für den Einsatz mit Emotoren. Erst wenn Du mit einem Benziner unterwegs bist und mehr als 3 PS hast (Quelle Bollman, das man unter 3 PS nichts braucht wußte ich auch nicht, aber wer auf der anderen Seite hat einen 2 PS Motor) brauchst Du eine Registrierung, da werden Boot und Halter registriert und ersteres bekommt ein Kennzeichen, welches Du gut sichtbar anbringen mußt.
Das mit dem Vorkennzeichen ist ein Erfahrungswert. Habe meine Boote gebraucht gekauft. Als ich eines davon registrieren lassen wollte, konnte ich mangels Papieren nur noch Fragmente des Kennzeichens angeben, der Rest war weg. Das war ein echter Fehler, den der Knabe im Schifffahrtsamt hat seinen persönlichen Ehrgeiz dareingesetzt das Kennzeichen zu ermitteln, um das Boot dann umzumelden, statt es neu anzumelden. Es bedurfte etwa 1 1/2 Stunden Rumtelefoniererei mit dem Schifffahrtsamt in Saarbrücken, bis er zu dem (naheliegenden) Schluß kam, das er mir einen neuen Antrag gab, ich unter Vorkennzeichen einen Strich machte und er es neu zuließ. Nicht ohne die Bemerkung " Jetzt haben die in Saarbrücken ein Boot registriert, was es garnicht mehr gibt". Fällt für mich unter Sternstunden der deutschen Bürokratie... ich meine wir reden hier über ein 3,5m Padelböötchen und nicht die QM II
Gruß Fairbanks
 
Heute abend werde ich den Vermieter fragen wie die Aktien stehen.
Die PS-Begrenzung finde ich etwas überzogen.
Nach einem kleinen Lehrgang kann man sich ein Hausboot mit zig PS mieten,
und bei einer motorisierten Nuckelpinne gibts Probleme.
Ich will doch keine Rennen fahren.
Aber schließlich muss alles seine Ordnung haben :spass

Falls alle Stricke reissen wird in zwei Wochen ein Gesetz gebogen.
Dann gibts einen Abenteuerurlaub!

Gruß Swen :prost
 
Na dann viel Spaß, wobei ganz ehrlich, ich würd mir da keinen allzu großen Kopf machen. Wenn Du dich normal verhältst auf dem Wasser und am Ufer, dann sind Deine Aussichten kontrolliert zu werden im Straßenverkehr ungleich größer als auf dem Wasser, jedenfalls meine Erfahrung.
Das mit den Hausbooten ist schon richtig, hab ich im Herbst erstmals vor, allein ist das eine Regelung nur für bestimmte Gewässer und vor allem aus touristischen Gründen eingeführt, während die andere Sache eine bundeseinheitliche Zulassungsverordnung ist. Außerdem haben diese Hausboote meines Wissens nach max. 15 PS und sind damit echt untermotorisiert, was das Gefahrenpotential deutlich verringert.
Schönen Urlaub und dicke Fische
Gruß Fairbanks
 
Hi,

Hab da mal eine Frage..
Undzwar bin ich ja seit längerem auf der Suche nach einem Motor und habe jetzt die Möglichkeit einen gebrauchten Johnson für 150€ zu bekommen. Problem an der ganzen Sache ist, das der wohl 5,5 PS hat. Wie ich weiß besteht ab 5PS Führerscheinpflicht, aber gibs da irgendwelche möglichkeiten, die 0,5 PS zu unterschlagen oder so ??
Was muss ich bei der Anmeldung alles vorzeigen ??

Und nebenbei gefragt, was kostet solch eine Anmeldung eigentlich ??

Hoffe mir kann jemand weiterhelfen, wäre auf jedenfall sehr dankbar!!

Gruß Nico
 
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