Eberhard Schulte
Flyfisher
Fischereischeinpflicht an kommerz. Angelteichen? (Länderübergreifende Diskussion)
Hallo Sprotte,
entgegen der Meinung vieler Leute muß auch einer , der am Forellenpuff angeln geht, einen Jahresfischereischein haben u. die Betreiber sind verpflichtet, dies bei jedem Kunden zu kontrollieren. Das tut aber kaum einer, weil er dann mindestens die Hälfte der Kunden nach Hause schicken müßte. Und das würde dann natürlich auch einen entsprechend reduzierten Verdienst bedeuten. Ausgenommen sind Teiche von weniger als einer bestimmten Größe. Ich kann im Moment keine Zahl nennen, aber ein solcher Teich ist doch schon sehr klein. Da kannst Du genauso gut in einer Badewanne fischen.
Nein, wenn Du wirklich Interesse am Angeln hast oder es auch nur Deinem Partner zuliebe anfangen willst, so kommst Du nicht drumherum, einen Jahresfischereischein zu erwerben u. den bekommst Du nur nach abgelegter Prüfung. Man muß nicht unbedingt einen Lehrgang dafür absolvieren. Es gibt im INet Programme, welche die gesamte Fragenpalette für die Prüfung enthalten. So kann man auch den Stoff zu Hause studieren. Man muß sich dann nur erkundigen, wann u. wo eine Prüfung stattfindet u. sich dafür anmelden. Nach bestandener Prüfung gehst Du zum Bürgerbüro oder zur unteren Fischereibehörde u. läßt Dir den Jahresfischereischein ausstellen. Es gibt ihn auch für 5 Jahre zu entsprechend höherem Preis. Des weiteren mußt Du dann den Erlaubnisschein für das Gewässer erwerben, wo Du mit Deinem Partner fischen willst. Wo Du den bekommst, kann er Dir ja sagen. Nur einfach so mal die Angelrute Deines Partners nehmen u. damit fischen, solltest Du sein lassen, denn wenn ein Fischereiaufseher Euch dabei betrifft, wird es für Euch beide teuer. Nun mußt Du Dir überlegen, ob Dein Interesse groß genug ist, um das alles auf Dich zu nehmen.
Gruß
Eberhard
Moderation: OT`s abgetrennt von folgendem Quellthema: Anfängerfragen - Frau und Angeln
Hallo Sprotte,
entgegen der Meinung vieler Leute muß auch einer , der am Forellenpuff angeln geht, einen Jahresfischereischein haben u. die Betreiber sind verpflichtet, dies bei jedem Kunden zu kontrollieren. Das tut aber kaum einer, weil er dann mindestens die Hälfte der Kunden nach Hause schicken müßte. Und das würde dann natürlich auch einen entsprechend reduzierten Verdienst bedeuten. Ausgenommen sind Teiche von weniger als einer bestimmten Größe. Ich kann im Moment keine Zahl nennen, aber ein solcher Teich ist doch schon sehr klein. Da kannst Du genauso gut in einer Badewanne fischen.
Nein, wenn Du wirklich Interesse am Angeln hast oder es auch nur Deinem Partner zuliebe anfangen willst, so kommst Du nicht drumherum, einen Jahresfischereischein zu erwerben u. den bekommst Du nur nach abgelegter Prüfung. Man muß nicht unbedingt einen Lehrgang dafür absolvieren. Es gibt im INet Programme, welche die gesamte Fragenpalette für die Prüfung enthalten. So kann man auch den Stoff zu Hause studieren. Man muß sich dann nur erkundigen, wann u. wo eine Prüfung stattfindet u. sich dafür anmelden. Nach bestandener Prüfung gehst Du zum Bürgerbüro oder zur unteren Fischereibehörde u. läßt Dir den Jahresfischereischein ausstellen. Es gibt ihn auch für 5 Jahre zu entsprechend höherem Preis. Des weiteren mußt Du dann den Erlaubnisschein für das Gewässer erwerben, wo Du mit Deinem Partner fischen willst. Wo Du den bekommst, kann er Dir ja sagen. Nur einfach so mal die Angelrute Deines Partners nehmen u. damit fischen, solltest Du sein lassen, denn wenn ein Fischereiaufseher Euch dabei betrifft, wird es für Euch beide teuer. Nun mußt Du Dir überlegen, ob Dein Interesse groß genug ist, um das alles auf Dich zu nehmen.
Gruß
Eberhard
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