Landesfischereigesetze -  Angelpapierkontrollen durch jedermann?

Simon der Welshunter

Raubfischräuber
Ich habe eben festgestellt, dass im Forum wieder des öfteren über Schwarzangler und -angeln diskutiert wird...

Vielleicht haben wir ja einen Juraspezialisten im Forum der mich verbessern kann.
Also...

Gehen wir mal davon aus, dass beispielsweise an meinem Hausgewässer, nämlich dem Main bei Hanau, OFFENSICHTLICH ein Schwarzangler am werken ist.
Man kann doch bei begründetem Verdacht (angeln mit nur einer (oder auch 4!) Rute(n), unvollständige Ausrüstung - z.B. kein Kescher trotz Vorschrift - oder anderen Auffälligkeiten) selbst eine Kontrolle durchführen. Wenn man darauf hinweist, dass man nicht für Fischereipapierkontrollen zuständig ist, jedoch Fischereiausübungsberechtigt ist und der Verdacht nahe liegt, dass der betroffene keine Berechtigung hat, dürfte das doch in Ordnung gehen oder? Und falls keine Papiere vorhanden sind, oder nicht zur Kontrolle ausgehändigt werden die Polizei hinzuziehen, welche dann die Authorität, bzw. Berechtigung überprüft.
Immerhinm handelt es sich ja um eine Straftat, welche im Interesse der Öffentlichkeit (Offizialdelikt) verfolgt wird.
...und wenn ich richtig liege und eine Straftat erkannt wurde und Fluchtgefahr besteht, darf Jedermann nach §127StPO vorläufig festnehmen, wenn dessen Voraussetzungen erfüllt sind!!!

§127StPO:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jeder befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen!

...dieser ist dann aber unverzüglich der Polizei zu übergeben!!! ...also nicht erst foltern oder so :) !!!


Bitte verbessert mich...
 
Zuletzt bearbeitet:
hmmmm................naja wenn ich so einen sehen würde,und mir auffällt das es ein schwarzangler ist würde ich ihn nur drauf hinweisen aber gleich die polizei usw.zuziehen nö....................am besten den heimischen fischereiverband darauf hinweisen und das sie sich drum kümmern dann hat man glaube ich seine pflicht getan weil man ja sowieso keine chance hat wenn man jemand erwischt der sagt dann wahrscheinlich mir doch egal..............oder ws machst du wenn ein autofahrer im absoluten halteverbot steht?mehr als jemand drauf hinweisen kann man nicht man bekommt sowieso nur nee patziege antwort...........also ich gehe da folgenderweise mit um............wenn der tatbestandt gegeben ist weise ich drauf hin und benachrichtige die fischereiaufsichtsbehörde und dann bin ich schon dem nachgegangen und meine pflicht nachgekommen.
gruß
Andre
 
Servus...

Andre Kohl schrieb:
hmmmm................naja wenn ich so einen sehen würde,und mir auffällt das es ein schwarzangler ist würde ich ihn nur drauf hinweisen aber gleich die polizei usw.zuziehen nö....................am besten den heimischen fischereiverband darauf hinweisen und das sie sich drum kümmern dann hat man glaube ich seine pflicht getan weil man ja sowieso keine chance hat wenn man jemand erwischt der sagt dann wahrscheinlich mir doch egal..............oder ws machst du wenn ein autofahrer im absoluten halteverbot steht?mehr als jemand drauf hinweisen kann man nicht man bekommt sowieso nur nee patziege antwort...........also ich gehe da folgenderweise mit um............wenn der tatbestandt gegeben ist weise ich drauf hin und benachrichtige die fischereiaufsichtsbehörde und dann bin ich schon dem nachgegangen und meine pflicht nachgekommen.
gruß
Andre
Das ist ja alles schön und gut... aber,

1. Drauf hinweisen? Dann verschwindet er doch und wird eben nicht bestraft!!!
2. Fischereiverband? Bis die da sind ist doch der Käse gegessen!!!
3. Halteverbot missachten? Das ist eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat!!!
4. ...man kann ja auch mal mehr als nur seine Pflicht tun, wobei du nicht mal verpflichtet wärst! Das ist tatsächlich die Fischereibehörde, bis die aber da ist, oder überhaupt mal kommt... kannst du lange warten.
 
ja und das ist die frage was machen...................natürlich ist es richtig was zuunternehmen die frage nur was tun?wenn du hingehst und ihm drauf hinweißt gut und schön aber bleiben wir mal bei der realität was meinst du denn was du für eine antwort bekommst?entweder hat er sich eine fertig montierte angel im laden gekauft und kennt sich absolut nicht aus und du verlangst seine papiere,mit der antwort habe keine,und läßt sich darauf ein und packt zusammen super respeckt aber jetzt kommt es du erwischt einen der erfahrung hat mit dem gesetzt hat aber nicht die papiere und sagt zu dir zieh ab du darfst mich nicht kontrollieren was machste denn dann?
 
Da wäre ich auch vorsichtig,was ist wenn er sagt hau ab oder ich haue dir ein auf die Glocke :hauen :hauen

dann lieber die Behörde benachrichtigten :klatsch
 
...

Angel-Paule schrieb:
Da wäre ich auch vorsichtig,was ist wenn er sagt hau ab oder ich haue dir ein auf die Glocke :hauen :hauen

dann lieber die Behörde benachrichtigten :klatsch
Da sind wir doch schon bei der nächsten Straftat! Nötigung...
Es liegt zwar nicht in meinem Interesse mich mit Schwarzanglern zu schlagen, aber wenn der zu mir sagt:" hau ab oder ich haue dir ein auf die Glocke :hauen :hauen", dann sag ich bestimmt nicht: "Ok, in Ordnung, jetzt hast du mich überzeugt!"
 
[§127StPO:
Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jeder befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen!

...dieser ist dann aber unverzüglich der Polizei zu übergeben!!! ...also nicht erst foltern oder so :) !!!


tja das ist ja so richtig laut gesetzt aber und jetzt kommt es was machst du persönlich wenn er ein messer oder ähnliches dabei hat um dich niederzuschlagen....................habe schon oft in den medien gehört das personen die einen anderen helfen wollten oder sich in irgendetwas eingemischt haben dafür tribut zahlen müßten.................natürlich will ich nicht sagen das du unrecht hast aber es ist immer schwierig natürlich werde ich jemand darauf hinweisen wenn er nicht ordnungsgemäß angelt und sich nicht nach dem gesezt handelt.meiner meinung nach kann man nur drauf hinweisen und hoffen das sich jene person auf eine ordentlich geführte diskussion einläßt und einsicht zeigt ansonsten kannst du nur noch drauf hinweisen das du die fischereiaufsichtsbehörde informiert.
gruß andre
 
Hi,
Laut Gesetz ist es tatsächlich so, dass jeder eine Kontrolle durchführen darf!
Aber wie fast alles hat auch dieses Gesetz zwei Seiten!
Man darf zwar kontrolieren, aber ein Recht darauf, die gewünschten Papiere zu erhalten oder sehen hat man nicht! Sollte der Angler diese nicht vorzeigen wollen, kann man nichts machen, wie die Polizei oder den Fischereiaufseher zu informieren. Ein Fischereiaufseher muss auch einen doppelten Nachweis vorlegen. (Ausweis als Staatlicher Fischreiaufseher und eine Marke mit Nummer versehen)

Das Thema jeder darf eine "Vehaftung" vornehmen ist eine Frage der einschätzung der Lage!
Es dient ja der Tatvereitlung oder der Täter-Feststellung. Diese Verhaftung muss aber auch im Verhältnis zur Tat stehen! Wenn also jemand einen Kaugummi klaut oder Schwarzangelt, sollte man diesen nicht gewaltsam bis zum Eintreffen der Polizei festhalten, sondern wenn möglich das Autokennzeichen oder so notieren. Ansonsten kann der Schuss gewaltig nach hinten losgehen, denn was machst du, wenn er alle Papiere hat und sie DIR nur nicht zeigen wollte, da du dich ja nicht als Fischereiaufseher ausgewiesen hast.
Solltest du zu diesem Zeitpunkt schon Gewalt angewendet haben, kannst du sicher sein, dass DU die Anzeige wegen Körperverletzung bekommst.

Und jetzt mal ganz ehrlich: Wer von uns hat nicht schon mal Schwarzgeangelt oder irgendwelche Fischreirechtlichen Gesetze nicht eingehalten!!!????????? Und sei es in der Kindheit oder Jugend gewesen!

Ich bin der Meinung, dass wenn ich jemanden im Verdacht habe irgendwas falsch zu machen, ich ihn darauf hinweise und die Sache auf sich beruhen lasse. Ist es ein Schwarzangler, wird er sich wohl von selbst schnellstens vom Acker machen!

Also, Petri Heil

Gruß Red Twister
 
Zuletzt bearbeitet:
Simon der Welshunter schrieb:
Da sind wir doch schon bei der nächsten Straftat! Nötigung...
Es liegt zwar nicht in meinem Interesse mich mit Schwarzanglern zu schlagen, aber wenn der zu mir sagt:" hau ab oder ich haue dir ein auf die Glocke :hauen :hauen", dann sag ich bestimmt nicht: "Ok, in Ordnung, jetzt hast du mich überzeugt!"
wobau ich auch noch sagen muß wenn wir alle die berechtigung hätten zukontrollieren na dann mahlzeit dann komme ich hier in mv nicht mehr zum angeln und außerdem fahre ich nicht an dem see um mich zuschlagen sondern die natur zugenießen und meinen hobby nachzugehn und zuhoffen das es wirklich ausnahmen gibt die sich der schwarzangelei widmen.
soll nicht heißen das ich einfach weggucke nö das tue ich nicht gehe aber nicht gleich in die vollen sonder diskutiere dies aus und hoffe auf erfolg
gruß andre
 
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Ich möchte hier keinesfalls als Kontrolleur auftreten und auf den Putz hauen... das war nicht mein Ziel dieses Beitrages!

Und ich möchte euch alle auch nicht auf die angelnde Menschheit hetzen um Papiere zu kontrollieren, jedoch ist es durchaus möglich bei groben Verstößen selbst zu handeln und nicht wegzusehen... Das sollte natürlich alles verhältnismäßig bleiben. Ich werde einen Teufel tun und irgendwelche ordentlichen Angler kontrollieren... mal ehrlich, ich lasse mich auch nicht ohne Marke kontrollieren - aber ich denke, dass man da schon ein Auge dafür hat wer nun schwarz und wer "weiß" angelt! Und man merkt ja auch an der Reaktion des Anglers ob er was zu verbergen hat...
 
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Und nochmal zur Info...

Wenn vorläufig festgenommen wird solltest du dir sicher sein, dass eine Straftat (Fischwilderei etc.) vorliegen, sonst bist du ratz fatz selbst Täter und musst dich am Ende noch wegen Freiheitsberaubung rechtfertigen... Das wär dann ein wenig blöd ne...!

Also Leute, ist´n heißes Eisen - aber durchaus möglich!
 
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Harzer schrieb:
Simon, die Marke zählt für mich nicht. Wenn ich den Kontrolloeur nicht bereits
persönlich kenne, was bei mir hier natürlich der Fall ist, will ich den Ausweis sehen.
Das ist mein Recht und wenn er sich nicht ausweisen kann, als Fischereiaufseher,
ist mir der Mensch augenblicklich egal und ich werde ihm den Rücken kehren.
Aber ich glaube, du hast mich auch so schon in meinem Beitrag verstanden
Gruß Armin
Lovely Cavalier...
es geht ja auch nicht um unser einer, der naturbewusst ist und sich an die Regeln hält! Mit dir hätte ich bestimmt auch kein Problem am Wasser....
Nur jetzt gibts ja auch noch die andere Sorte Mensch und um die geht´s und wenn ich grobe Verstöße feststelle oder mir fast sicher bin das da was im Busch ist dann kontrolliere ich oder sorge dafür dass kontrolliert wird!
 
Also ich fische öfters mal an einem kleineren See/teich mit 12 ha und dort gibt es nur 9 JAK und nix anderes und die Angler kennen sich untereinander also fällt dort jeder Schwarzangler auf.Da wird nicht diskutiert oder gefragt sondern gleich die Polizei gerufen(die sind da ganz fix :daumenhoc)mit dem Hinweis der Fischwilderrei den diese ist dem Gesetz nach schwer strafbar und kann mit bis zu 50 000€ bestraft werden.Schwarzangler fallen immer auf!!! :nein:
Warum sollte ich mich gefährden?Ich denke mal die Beamten klären so etwas
schnell und zuverlässig.
 
Simon der Welshunter schrieb:
Wenn man darauf hinweist, dass man nicht für Fischereipapierkontrollen zuständig ist, jedoch Fischereiberechtigt ist und der Verdacht nahe liegt, dass der betroffene keine Berechtigung hat, dürfte das doch in Ordnung gehen oder?

Hallo Simon,

Du meinst es ganz sicher gut, aber: diese Verhaltensweise würde ich unter keinen Umständen irgendjemandem anempfehlen wollen.

Das Adjektiv 'fischereiberechtigt' bedeutet, dass man Inhaber der Fischereirechte ist, Simon, sei es über Besitz (des Gewässers), sei es über Pacht.

Über das Abschließen eines Fischereierlaubnisvertrages (Angelkarte) lässt sich allerdings weder Fischereirecht noch Fischereiberechtigung herleiten.

Der Meinungsäußerung von Armin
Simon, die Marke zählt für mich nicht. Wenn ich den Kontrolloeur nicht bereits
persönlich kenne, was bei mir hier natürlich der Fall ist, will ich den Ausweis sehen.
Das ist mein Recht und wenn er sich nicht ausweisen kann, als Fischereiaufseher,
ist mir der Mensch augenblicklich egal und ich werde ihm den Rücken kehren.

ist meinerseits kaum etwas hinzuzufügen.

Wenn ich 'kaum' sage, ist da doch noch eine 'Klitzekleinigkeit', weil ich etwas anders handeln würde: sollte mich (Eigenstatus Fischereiaufseher) jemand kontrollieren wollen und kann sich dann nicht ausweisen, rufe ich sofort eine Polizeistreife herbei.

Amtsanmaßung, nach § 132 StGB folgendermaßen geregelt:

Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Also, Fazit: die in der Themeneröffnung zutage getretene Zivilcourage ist absolut lobenswert, aber bitte unter keinen Umständen über das Begehen einer selbst strafbewehrten Handlung.

Tauscht mit Eurer regionalen Fischereiaufsicht z.B. Handynummern aus und ruft sie herbei (ein ganz vernünftiges Interessennetzwerk), aber handelt bitte nicht auf eigene Faust.
Das kann ganz ganz arg in's Auge gehen ... muss ja nicht sein, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
...

Das ist sehr richtig... danke. Aber ich hatte ja gesagt, dass ich bei einer "Kontrolle" dazu sagen würde, dass ich nicht für Fischereipapierkontrollen zuständig bin. Daher fällt der § der Amtsanmaßung weg, weil ich mich nicht als Aufseher ausgegeben hätte oder ???
 
Dann würde Dich aber jeder aufgeklärte Kollege mit Recht ignorieren oder gar auslachen, Simon. Was soll das also bringen?
Darüber hinaus kann bereits das mündliche Begehren nach dem Vorzeigen der Papiere ohne Befugnis den strafrechtsbewehrten Tatbestand darstellen.

Stell' Dir mal vor, Du bist allein, die 'zu Kontrollierenden' aber zu zweit ... Zeugenaussagen.

Mein Vorschlag an Dich: lass' Dich von der zuständigen Unteren Fischereibehörde Deines Bundeslandes als Fischeraufseher bestellen.

Da ich kürzlich gerade gefragt worden bin ... Voraussetzungen (Exempel Berlin):
- Volljährigkeit
- gültiger Fischereinschein A
- sauberes polizeiliches Führungszeugnis

Dazu dann natürlich noch 'soft skills': Kenntnisse der Rechtslage, persönliche Eignung, Engagement, Abgeklärtheit ...

Je mehr freundliche, unaufgeregte Kollegen dieses Ehrenamt an der eigenen Zunft ausüben ... desto besser. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Dann würde Dich aber jeder aufgeklärte Kollege mit Recht ignorieren oder gar auslachen, Simon. Was soll das also bringen?
Darüber hinaus kann bereits das mündliche Begehren nach dem Vorzeigen der Papiere ohne Befugnis den strafrechtsbewehrten Tatbestand darstellen.

Stell' Dir mal vor, Du bist allein, die 'zu Kontrollierenden' aber zu zweit ... Zeugenaussagen.

Mein Vorschlag an Dich: lass' Dich von der zuständigen Unteren Fischereibehörde Deines Bundeslandes als Fischeraufseher bestellen.

Da ich kürzlich gerade gefragt worden bin ... Voraussetzungen (Exempel Berlin):
- Volljährigkeit
- gültiger Fischereinschein A
- sauberes polizeiliches Führungszeugnis

Dazu dann natürlich noch 'soft skills': Kenntnisse der Rechtslage, persönliche Eignung, Engagement, Abgeklärtheit ...

Je mehr freundliche, unaufgeregte Kollegen dieses Ehrenamt an der eigenen Zunft ausüben ... desto besser. :)
Die Idee ist garnicht mal schlecht... hatte eh vor für unsere Leidenschaft ein Ehrenamt zu übernehmen, ob im Verein als z.B. Jugendwart oder so, und/oder als Kontolleur am Main...

Ich will mit diesem Beitrag aber keinen neuen Ehrenämter werben sondern die Angler Deutschlands zu mehr Angagement auffordern und vermitteln was rechtlich für Jedermann machbar ist! (zumindest das Recht der vorläufigen Festnahme wurde deutlich gemacht...)
 
Simon der Welshunter schrieb:
Die Idee ist garnicht mal schlecht... hatte eh vor für unsere Leidenschaft ein Ehrenamt zu übernehmen, ob im Verein als z.B. Jugendwart oder so,
Dann rat ich dir zum Jugendwart. :)
 
Du, junger Hirsch wenn ihr im Verein einen Jugendwart braucht dann übernehme das *Pöstchen*. Die Jugend wird sich bestimmt freuen wenn einer da ist der was mit ihnen unternimmt. :ja:
 
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