Suche Ort zum Angeln ohne Fischereischein

BigM19xx

Petrijünger
Hallo.

Ich möchte gerne mit nem Kumpel ein paar Tage angeln gehen aber er hat keinen Fischereischein. Nun hab ich mich in Holland umgeschaut aber da darf man im April nix fangen (fast alles Schonzeit und alle Raubfischköder verboten).

Nun die Frage: Was mache ich mit dem fischereischeinlosen Typ?
Mich 4 Tagen an n Forellenanlage zu setzen ist auch nicht das gelbe vom Ei.

Gibt es in Deutschland (Holland oder Belgien) noch ein Angler-el-dorado wo man ohne Fischereischein im April was fangen kann und darf?

Gruß
M
 
Hi,
da fällt mir nur Spanien ein und da kommt man ja schnell und günstig hin!
Und glaube mir, es ist ein paradies zum angeln!
War selber schon sehr oft da und habe wahre Traumstunden erlebt!
Gruß Red Twister
 
Also ich musste in Spanien schon meinen Fischereischein vorzeigen um mir eine Erlaubniskarte zu erwerben.

Aber soweit ich weiß darfst du in Deutschland, Niederlande am Meer ohne Fischereischein angeln. Ansonsten einen Kurztrip nach Südnorwegen, da darfste das auf jeden Fall, außer an den Lachsflüssen.
 
BigM19xx schrieb:
Hallo.

Ich möchte gerne mit nem Kumpel ein paar Tage angeln gehen aber er hat keinen Fischereischein. Nun hab ich mich in Holland umgeschaut aber da darf man im April nix fangen (fast alles Schonzeit und alle Raubfischköder verboten).

Nun die Frage: Was mache ich mit dem fischereischeinlosen Typ?
Mich 4 Tagen an n Forellenanlage zu setzen ist auch nicht das gelbe vom Ei.

Gibt es in Deutschland (Holland oder Belgien) noch ein Angler-el-dorado wo man ohne Fischereischein im April was fangen kann und darf?

Gruß
M


Mensch , da musst du nicht erst ins Ausland. Im April läuft der Hering in der Ostsee gut oder ihr macht eine Kuttertour auf Dorsch. In Meck-Pomm kann dei Kumpel sich einen Touristenfischereischein kaufen, noch eine Küstenkarte dazu und los gehts. Wie gesagt, da stehen euch einige Varianten zur verfügung. Einfach jetzt schon irgendwo ein Boot anmieten (macht sich besser, zB. Stallbrode bei Stralsund) und los geht es. Aber auch hierbei Schonzeiten beachten. Und wenn ihr Ende April oder Anfang Mai fahren wollt könnt ihr vielleicht auch schon paar Hornhechte erwischen.

mFg heiko140970
 
Mir fallen da noch Dänemark und Schweden ein.

Mir fallen da noch Dänemark und Schweden ein.

In Dänemark kann man in jedem Touristenbüro für wenig Geld eine Angelkarte kaufen und die gilt dann für die ganze Küste. Wie es im Landesinneren aussieht kann ich nicht genau sagen. Ich glaub das sind überwiegend Privatgewässer. Stört aber nicht, weil es in Dänemark reichlich Küste gibt.

Tip: Probiert es im April mal in Hvide Sande. Dort wandern die Heringe zu dieser Zeit in Massen in den Ringköbing Fjord und weil es nur eine schmale Verbindung zwischen Fjord und Meer gibt, kann man Prima vom Ufer aus Angeln. Es wird mit Heringspaternostern geangelt und wenn es läuft hängt fast bei jedem Wurf mindestens einer dran.

Schweden ist für nen kurzen Trip etwas weit, aber dort hab ich letzten Sommer sehr preiswert eine Familienkarte für einen ganzen Monat gekauft. Ist für einen Sommerurlaub zu empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst einen freund ohne schein auch mit an ein Deutsches Gewässer nehmen, du darfst ihm auch eine rute in die Hand drücken, er darf drillen und den fisch landen, nur das töten muss der mit dem angelschein übernehmen. Außerdem dürft ihr trotzdem nur mit insgesamt 2 Ruten angeln, also jeder einer. Weis nicht ob das überall so ist, aber bei uns in hessen ist das die momentane Gesetzeslage.
 
Vorsicht !

AlainB schrieb:
Du kannst einen freund ohne schein auch mit an ein Deutsches Gewässer nehmen, du darfst ihm auch eine rute in die Hand drücken, er darf drillen und den fisch landen, nur das töten muss der mit dem angelschein übernehmen. Außerdem dürft ihr trotzdem nur mit insgesamt 2 Ruten angeln, also jeder einer. Weis nicht ob das überall so ist, aber bei uns in hessen ist das die momentane Gesetzeslage.

Das kann aber in anderen Bundesländern in die Hose gehen. Wenn du da beim Rute halten oder Fisch landen erwischt wirst zählt das als angeln und wenn du einen ,,diensteifrigen,, Fischereiaufseher erwischst haste eine Anzeige am Hals. Das würde ich vorher genau prüfen.

MfG heiko140970
 
Also, in Spanien mußte ich nichts außer meinen Personalausweis vorlegen! Dort gibt es zwei Karten! Meereskarte und Süßwasserkarte! Die karte beschrängt sich dann auf eine Region mit allen Gewässern! Mein Kumpel wurde dort erwischt beim Schwarzangeln! 200 € Strafe und Rute weg!
Die Süßwasserkarte hatte 15 € gekostet! Meereskarte??????
Man muss dann nur aufpassen, dass man nicht in einem privaten Gewässer angelt!
Gruß Red Twister
 
Hi.
Danke erstmal für die Antworten aber ich sollte noch erwähnen, dass wir nicht so weit weg wollen.
Eigentlich nicht mehr als 3 Stunden Autofahrt vom Ruhrgebiet aus.

Hab nun die Our an der Deutsch-Luxemburgischen Grenze entdeckt, die ist ab April offen (bis auf Zander Hecht etc.)
Mal schauen, vielleicht geht es dahin. Oder hat noch wer ne gute Idee für ein paar Angeltage, was nicht so weit weg ist?

Gruß
M
 
Das mit der weitergereichten Angelrute interessiert mich aber doch. Mein Jüngster ist 7 und eigentlich noch mehr für das Angeln zu begeistern als sein großer Bruder, der schon einen Jugendfischereischein hat.

Ich hab schon oft gedacht: wenn ich dem jetzt einfach meine Rute in die Hand geben könnte...

Sind wir in Deutschland wirklich so verbohrt, daß sowas als Schwarzangeln bestraft wird?

Kennt sich evtl. jemand genauer mit der Rechtslage aus?

Gruß, Martin
 
Hallo Ich Komme Aus Berlin Und Bei Uns Ist Es So Geregelt Das Kinder Unter 12 Jahren Ans Angeln HerangefÜhrt Werden DÜrfen Das Heisst Halten Ja Aber Nicht Drillen AbkÖdern Oder TÖten Frage In Deinem Fischereiamt Nach
 
Angel-Hobby schrieb:
Das mit der weitergereichten Angelrute interessiert mich aber doch. Mein Jüngster ist 7 und eigentlich noch mehr für das Angeln zu begeistern als sein großer Bruder, der schon einen Jugendfischereischein hat.

Ich hab schon oft gedacht: wenn ich dem jetzt einfach meine Rute in die Hand geben könnte...

Sind wir in Deutschland wirklich so verbohrt, daß sowas als Schwarzangeln bestraft wird?

Kennt sich evtl. jemand genauer mit der Rechtslage aus?

Gruß, Martin



Hi,

ich habe letztes Jahr meinen Angelschein in Frankfurt am Main gemacht, bei der Austellung des Scheins bekamen wir ein DIN A4 Blatt dazu, auf dem Stand das 1. Waller keine Schonzeit haben und 2. wie vorher schon erwähnt, ein Angler mit gültiger Angelerlaubnis einem Freund, Sohn, Bekannter etc. unter aufsicht eine seiner Ruten zur Verfügung stellen darf. Derjenige darf alles bisauf die Tötung wie ein "normaler" Angler machen.

Da ich eine Menge Freunde haben, die gerne Angeln, aber nicht wirklich genug Eigeninitiative an den Tag legen um einen Prüfung zu machen habe ich natürlich bei der Dame vom Ordnungsamt welche uns die Angelscheine plus die Urkunde zu Bestechung der Prüfung ausgehändigt hatte, nachgefragt.

Sie hat mir das nochmal bestätigt und sagte das dass Angeln so schneller an Beliebtheit gewinnen soll. Was ja auch absolut logisch ist. Wie soll denn jemand hier in Deutschland der Interesse an unser aller Hobby zeigt Praxis- Erfahrung sammeln?? Nur schwarzangeln würde sich anbieten...

Also, einfach mal bei den zuständigen Behörden in deiner Region nachfragen, dann hast du absolute Sicherheit und wenn du Glück hast darf dein Sohn vieleicht auch mal einen schönen Fisch drillen und wird ein offizieller Angler :)

Ich bin auf jeden Fall sehr froh das die Zuständigen hier in Frankfurt Weitsichtig genug sind. :respekt
 
Hi AlainB.

Also ich habe grade mal die Landesfischereigesetze von NRW, Hessen und RLP durchforstet und nirgends(!) ist etwas davon zu finden, dass die Weitergabe einer Angel an einen Nichtfischereischeinbesitzer erlaubt ist.
In allen Gesetzen (und ich habe, so weit ich konnte, drauf geachtet das es auch die aktuellen sind) steht folgen Zeilen:

(...)
(2) Ein Fischereischein ist nicht erforderlich
1. für Personen, die einen Fischereiberechtigten, Fischereipächter oder einen von
diesen beauftragten Inhaber eines Fischereischeines bei der Ausübung des
Fischfanges unterstützen; dies gilt nicht für die Ausübung des Fischfanges mit der
Handangel oder mit Geräten zum Fang von Köderfischen,
(...)

Kannst du die Info nochmal nachprüfen?
Denn das wäre eine wunderbare Lösung für mein Problem.
Aber ich will nicht eingehen das einfach zu machen um dann mit anzusehen wie mein Kumpel wegen Wilderei verurteilt wird.

Ich werd deswegen auch noch weiter suchen... melde mich, wenn ich was gefunden habe, was diesem Vorgehen zustimmt.

Gruß
Marian
 
Moin, ihr könntet ja auch ins schöne Bundesland Brandenburg fahren, da gibt es auch den Touristenschein, der zählt aber nur zum Friedfisch angeln. Und Gewässer gibt es hier zur Genüge!!!

MfG Micha und allseits Petri Heil
 
Elbeangler Nummer 1 schrieb:
Moin, ihr könntet ja auch ins schöne Bundesland Brandenburg fahren, da gibt es auch den Touristenschein, der zählt aber nur zum Friedfisch angeln. Und Gewässer gibt es hier zur Genüge!!!

MfG Micha und allseits Petri Heil


Stimmt der kostet für ein Jahr 12 eur. zusätzlich muss noch eine Tages oder Wochen karrte erworben werden
:angler:
 
Moin Angel-Paule, du bist wohl aus Brandenburg, wenn ja woher genau? Vieleicht könnte man mal gemeinsam die Gewässer unsicher machen.

MfG Micha und allseits Petri Heil
 
Da hab ich was für dich in meinem anderen Angelportal gefunden^^

Angelanlage Polten


89561 Osterhofen Gemeinde Dischingen
Telefon: Tel.:07327/6415
Angeln ohne Fischereischein (Aufpasser vorhanden). Fang wird gewogen und nach Kilo bezahlt. Angeln an zwei Teichen auf Karpfen und Forellen. Tageskarte 13 Euro und fünf Fische dürfen gefangen werden. Bsp: 2 Karpfen und 3 Forellen oder 5 Forellen. Halbtageskarte kostet 8 Euro und drei Fische dürfen gefangen werden. Öffnungszeiten sind Freitag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen.



Hier ist der LINK

https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=1475&highlight=polten

mfg Cesàr
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
BigM19xx schrieb:
Hi AlainB.

Also ich habe grade mal die Landesfischereigesetze von NRW, Hessen und RLP durchforstet und nirgends(!) ist etwas davon zu finden, dass die Weitergabe einer Angel an einen Nichtfischereischeinbesitzer erlaubt ist.
In allen Gesetzen (und ich habe, so weit ich konnte, drauf geachtet das es auch die aktuellen sind) steht folgen Zeilen:



Kannst du die Info nochmal nachprüfen?
Denn das wäre eine wunderbare Lösung für mein Problem.
Aber ich will nicht eingehen das einfach zu machen um dann mit anzusehen wie mein Kumpel wegen Wilderei verurteilt wird.

Ich werd deswegen auch noch weiter suchen... melde mich, wenn ich was gefunden habe, was diesem Vorgehen zustimmt.

Gruß
Marian


Moin, leider hab ich den Wisch nicht mehr, sonst hätte ich ihn einfach mal in den scanner gelegt und hier hochgeladen.
Am besten mal telefonieren, Ordnungsamt etc. aber nicht irgend jemand, sollte schon der zuständige für die sportfischerei sein, der wird es dir dann bestätigen.
 
Elbeangler Nummer 1 schrieb:
Moin Angel-Paule, du bist wohl aus Brandenburg, wenn ja woher genau? Vieleicht könnte man mal gemeinsam die Gewässer unsicher machen.

MfG Micha und allseits Petri Heil

Beeskow bei Frankfurt -Oder
 
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