Bundesgesetze -  Bundestag verbietet Mitführen von Messern mit über 12 cm Klinge

Kristian

Neuer Petrijünger
Servus, habe heute in der SZ (Süddeutsche Zeitung) gelesen, dass der Bundestag ein neues Gesetz herausgebracht hat. Dieses Gesetz verbietet das Mitführen eines feststehenden Messers mit einer über 12 cm langen Klinge in der Öffentlichkeit. Ich habe gleich mein Anglermesser von Helle nachgemessen. Dessen Klinge hat eine Länge von 13,5 cm. Dieses Helle-Messer begleitet mich schon eine lange Zeit am Angelgewässer und ich hänge sehr daran. Jetzt kann ich es wohl zu Hause lassen in Zukunft und mir ein Messer mit kürzerer Klinge kaufen. Ausnahmen gibt es (natürlich hat die Trachtler-Lobby sich durchgesetzt) für die Lederhosenträger mit ihren langen Hirschfängern und Taucher sowie Bergsteiger. Und Fischer? Jäger? Gibt es da auch Ausnahmen? Hat unsere Fischer-Lobby eine Ausnahme für uns durchgesetzt? Wer weiß da was Näheres? Danke für eine evtl. Antwort. Am Ende ist das für andere Fischer kein Thema, für mich allerdings schon.
 
Uups… habe nicht gewußt, dass es hier so eine strenge Etikette gibt. Erst das Web 2 Std. durchsuchen bevor man postet. Sorry mal an alle.
 
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