Landesfischereiverordnungen -  Touristenfischereischein

Fable

Petrijünger
Hallo,

ich fahre noch in diesem Monat nach Mecklenburg-Vorpommern um zu Angeln.
Leider ist mein Fischereischein abgelaufen- hatte ihn warscheinlich nicht verlängern lassen! Nun hatte ich mich mal umgehört und da sagte man mir das ich mit einem Touristenfischereischein auch Angeln kann. Stimmt das? Auch ohne gültigen Fischereischein darf man mit dem Touristenschein angeln, wenn ja auch welche Fischarten (vll. nur Friedfisch oder auch Raubfisch) ?

Grüße
 
Du darfst auf alle Fischarten angeln(natürlich gelten die gesetzlichen Schonzeiten),allerdings kostet dieser Touristenangelschein,bedeutend mehr als eine normale Angelkarte,gilt aber für 4 Wochen.
 
Hallo,

ja stimmt !! Wir waren letzte Jahr auf Usedom und
mein Kumpel hat keinen staatlichen Schein, also was tun ??
Wir waren auf der Stadt Usedom und da bekam er für 20 Euro den
Touristenschein ( + ein kleines Heftchen mit Tipps ) + weiter
20 Euro für den Erlaubnisschein.
Ich habe nur 20 Euro bezahlt, da ich ja einen staatlichen Fischereischein
habe. Er durfte alles ganz normal fischen.

Gruß
Steffen
 
Ja habe nachgefragt..dieser Schein kostet 20€ gilt für 4 Wochen.
Nun muss man aber zusätzlich 29€ an den Verein zahlen weil man in den Ihrer Teiche angelt.
 
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