Landesfischereiverordnungen -  Raubfischrute und Schonzeit in Berlin?

luecke

Petrijünger
Hi,

in Berlin hat ja der Hecht und Zander jetzt Schonzeit, ich Angel in der Unterhavel, nun steht im meinem Angelschein das ich keine Rute zum Fang von Raubfischen mitführen darf? Heißt das jetzt das ich nichtmal mit kleinen Twistern oder der DRop Shot Methode auf Barsche Angeln darf, weil die haben ja keine Schonzeit?

mfg...

FHP-Tipp: 9 Raubfischruten Arten kurz erklärt
 
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Das Problem kenne ich nicht persönlich aber ich würde Dir empfehlen die Rute zuhause zu lassen. Johannes Dietel hat mal in der Fachpresse eine Möglichkeit vorgestellt mit dem aktiv geführten Wurm (von Berkley Gulp) Barsche zu überlisten und es hat tierisch Ärger mit den Behörden gegeben.

Geh daher lieber auf Nummer sicher und angel mit den gängigen Friedfischmethoden. Auch damit lassen sich Barsche gut überlisten. ;)
 
luecke schrieb:
Hi,

in Berlin hat ja der Hecht und Zander jetzt Schonzeit, ich Angel in der Unterhavel, nun steht im meinem Angelschein das ich keine Rute zum Fang von Raubfischen mitführen darf? Heißt das jetzt das ich nichtmal mit kleinen Twistern oder der DRop Shot Methode auf Barsche Angeln darf, weil die haben ja keine Schonzeit?

mfg...

In Berlin ist vom 01.01.bis einschließlich 30.04. der Gebrauch der Spinnrute verboten. Also kein Spinner, Gufi usw.
Gruß
der Alte Däne
 
Hallo luecke,

denk auch daran, dass die Nutzung einer Senke innerhalb der genannten Zeit verboten ist.

Wenn Du übrigens mit einem einschenkligen Haken sowie einem Naturwurm als Köder auf Deine Abnehmer dropshottest, hast Du nach geltender Definition eine Friedfischangel in der Hand, deren Einsatz gestattet ist.
 
Gestattet ist auch der Einsatz von Fetzenködern, wenn der Haken die Größe acht der internationalen Skala nicht überschreitet. dann zählt die Angel als Friedfischangel (Definition lt. Berliner Gewässerordnung S.7 Pkt. 2.1.)

Gruß

der Alte Däne

Dies gilt aber nur für die Berliner DAV-Gewässer !!!!
 
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Hallo Armin!
Du hast ja völlig recht, aber so steht es nun mal in der Berliner Gewässerordung des DAV.
Wenn es nach mir ginge, würde ich es auch verbieten.

Gruß Detlef
 
Mir scheint, da sind wir gerade zufällig auf einen Fehler im Text der DAV-Gewässerordnung für Berlin gestoßen, der bisher noch niemandem aufgefallen ist ... kaum zu glauben.

Denn die Landesfischerordnung (LFischO) für Berlin definiert im § 18 (Angelfischerei)

(1) Bestandteil der Handangel muss eine Rute sein. Beim Fischen von Friedfischen mit tierischen oder pflanzlichen
Ködern darf die Handangel nur einen einschenkligen Haken haben (Friedfischangel). Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von Köderfischen oder Wirbeltier-oder Krebsködern oder Teilen von diesen (Fetzenköder) ist nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder.


Es ist nicht möglich, dass die DAV-Gewässerordnung die Berliner Landesfischereiordnung aushebelt (die liegt eine Ebene höher angesiedelt) ... der Fall liegt hier aber eindeutig vor. :confused:
 
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Wie von Detlef versprochen sind wir der Sache nachgegangen und haben sie geklärt ...

Wie bereits vermutet handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Fehler in der Gewässerordnung des DAV Berlin.

Denn die Gewässerordnung kann nicht gestatten, was die LFischO ausschließt ...

Damit existiert derzeit eine durchaus unglückliche und für den einzelnen DAV-Kollegen sogar gefährlichere Situation: wird vor dem 01. Mai, getreu den Ausführungen der Gewässerordnung, mit der oben beschriebenen Montage gefischt, werden bei einer Kontrolle die Fischereipapiere des Betreffenden eingezogen !

Begründung: Verstoß gegen die LfischO Berlin ... die der Kollege ebenso gut kennen muss wie die (beim Angeln mitzuführende) Gewässerordnung.

Der DAV Berlin ist also angehalten, die fehlerhafte Passage in der Gewässerordnung zur Sicherheit seiner Mitglieder schnellstmöglich auszubessern ...
 
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Ja, das wird kein Problem sein. Man darf nicht verlangen das ein Angler für jede Fischart auch die spezifische Rute hat.
Bei den Vorpostern ging es mehr um die Köder sprich das Du keine fertig montierte Hechtrute mit Wobbler oder Köderfisch mit Dir führst.
 
Ja, das wird kein Problem sein. Man darf nicht verlangen das ein Angler für jede Fischart auch die spezifische Rute hat.
Bei den Vorpostern ging es mehr um die Köder sprich das Du keine fertig montierte Hechtrute mit Wobbler oder Köderfisch mit Dir führst.
Ah, Du hast mein Problem erkannt. Ich mag nicht noch mit Monsterstippen durch die Gegend. Ab davon, dass ich sie mir erst zulegen müsste...

Schade, dass wir nicht Dropshotten dürfen. Ich würde so gerne Barscheln, aber wie?

Und die Sache mit der Mormyschka bis Gr. 8? Dürfen wir , oder nicht? Und wenn ja, darf es auch an ner Spinrute sein? (Klar, ich meine in Berlin während der Hecht- und Zanderschonzeit).

So, die anderen Fragen kommen später...

:)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah, Du hast mein Problem erkannt. Ich mag nicht noch mit Monsterstippen durch die Gegend. Ab davon, dass ich sie mir erst zulegen müsste...

Schade, dass wir nicht Dropshotten dürfen. Ich würde so gerne Barscheln, aber wie?

Und die Sache mit der Mormyschka bis Gr. 8? Dürfen wir , oder nicht? und wenn ja, darf es auch an ner Spinrute sein? (Klar, ich meine in Berlin während der Hecht- und Zanderschonzeit).

So, die anderen Fragen kommen später...

:)

Wie es genau mit Euren Gesetzen aussieht kann ich leider nicht sagen da ich ein anderes Bundesland beangel.
Barsche kannst Du aber auch mit Pose und Tau/Mistwurm beangeln.
 
Aussage des Fischereiamtes Berlin:

Mormyschka = Kunstköder = verboten vom 01.01. bis einschließlich 30.04.
Interessant nur, dass in der Gewässerordnung vom DAV steht die Mormyschka ja drin. Nur in der Fischereiordnung leider nicht.

Aber jetzt kommt´s: Ich hatte gestern die Ehre mit Kollegen Deiner Zunft, oder warst DU das?

:eek:

Der eine Kontrolleur meinte jedenfalls, es wird daran gearbeitet, dass die Mormyschka eventuell in die Fischereiordnung mit aufgenommen wird.
:prost
 
Interessant nur, dass in der Gewässerordnung vom DAV steht die Mormyschka ja drin. Nur in der Fischereiordnung leider nicht.

Aber jetzt kommt´s: Ich hatte gestern die Ehre mit Kollegen Deiner Zunft, oder warst DU das?

:eek:

Der eine Kontrolleur meinte jedenfalls, es wird daran gearbeitet, dass die Mormyschka eventuell in die Fischereiordnung mit aufgenommen wird.
:prost

Entscheidend ist doch, was in der Fischereiordnung steht. Und danach ist es so, wie ich es mitgeteilt hatte.


Gruß

Detlef
 
ick bin jetzt etwas verwirrt, überall liest man wat anderes...aber nichts genaues weiß man nich.

Älter, aber lt. deren Aussage ist das Angeln mit Mormyschka während des Raubfischköderverbotes erlaubt:

http://barsch-alarm.de/News/article/sid=697.html

Auch in der Gewässerordnung des DAV Berlin wird die Mormyschka als Friedfischangel geführt.

1. Hat sich jetzt doch was geändert und das Angeln mit der Mormyschka ist verboten?
2. Kann ick mit der Mormyschka angeln, wenn ick die Bedingungen (Hakengröße
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem in Berlin ist, die LFischO sagt leider nur, das der Einsatz von zum Fang von Raubfischen bestimmter Handangeln verboten ist.

Viele sprechen da immer irreführend von einem Kunstköderverbot, was dann auch Leute auf die Idee kommen lässt, DropShot mit Naturwurm wäre statthaft. Ist es aber nicht, da man damit ja in aller Regel Barsche = Raubfische fangen will. (sprich Barsch dann nur als Beifang auf die Friedfischangel möglich)

Anscheinend definiert das Fischereiamt die Mormyschka als Raubfischköder, so deute ich jedenfalls die Aussage von Alter Däne. Ich würde es also dringendst lassen, bei Kontrolle ziehst du den Kürzeren.

Was die Gewässerordnung des DAV sagt, ist da egal.

Das Gesetz müsste jedenfalls an dieser Stelle mal dringend präzisiert werden.
 
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