Landesfischereiverordnungen -  Raubfischrute und Schonzeit in Berlin?

Das stimmt nicht, da man natürlich Barsch in der Schonzeit fangen kann.
Es heißt ja auch Hecht und Zander Schonzeit und nicht Raubfischschonzeit.
Barsch ist das ganze jahr über Frei.
Mfg
 
Hallo, ich meine gelesen zu haben, dass bis zum 30.04. schon auf Barsch geangelt werden darf, jedoch nur mit einem Kunstköder der nicht über 2 cm groß ist.
Stimmt das? VG und Dankeschön im Voraus. Chica

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Hallo, ich meine gelesen zu haben, dass bis zum 30.04. schon auf Barsch geangelt werden darf, jedoch nur mit einem Kunstköder der nicht über 2 cm groß ist.
Stimmt das?

:confused::confused::confused::confused::confused:

Die Änderung der Berliner Fischereiordnung ist nach meiner Meinung mit extrem Heisser Nadel gestrickt.

in dem nun geänderten §18 heisst es:

"...Bei der Ausübung der Angelfischerei unter Verwendung von ...Kunsködern, die eine Gesamtlänge von mehr als 2 cm aufweisen
ist (ist) nur ein Köder je Handangel zulässig; diese gelten als Raubfischköder..."

Offen gelassen wird dabei, ob hier der Raubfischköder definiert werden soll (über 2 cm Gesamtlänge), oder nur die Köderanzahl reglementiert werden soll.
Das wäre aber unsinnig, weil, wenn Köder unter 2 cm Friedfischköder wären, wäre dann ja nach §18.1 ohnehin nur ein Köder zulässig.

Was man hiergenau regeln will, bleibt mir verschlossen:confused::confused::confused:


Wenn ersteres der Fall wäre, könnte man es so interpretieren, dass dann der Kunstköderunter 2cm ein Friedfischköder wäre und somit erlaubt.


 
Da hilft nur eines:
Einen KuKö, der kleiner als 2cm ist nehmen, damit aktiv fischen, sich erwischen lassen und dann Geld in die Hand nehmen und dann mindestens bis zu einem OLG klagen. Oder widersprechen. Gibt es Freiwillige?
 
Da hilft nur eines:
Einen KuKö, der kleiner als 2cm ist nehmen, damit aktiv fischen, sich erwischen lassen und dann Geld in die Hand nehmen und dann mindestens bis zu einem OLG klagen. Oder widersprechen. Gibt es Freiwillige?

Es gibt ne echte Alternative, die besser ist, als 3,5cm-Kopytos zu halbieren und auf nen Nymphenkopf der Grösse #10 zu zwängen:

Ich selbst und sehr viele Angler, welche ich kenne weichen von Januar bis April ins Berliner Umland aus und angeln dort auf Grundlage der Brandenburger Fischereigesetze auf Raubfisch.:klatsch:klatsch:klatsch

Der Erfolg gibt dieser Alternative Recht! Ein klasse Beispiel dafür findet ihr hier: https://www.fisch-hitparade.de/showpost.php?p=605806&postcount=148 :respekt

Gleichwohl hoffe ich sehr, dass es keiner höchstrichterlichen Klarstellung bedarf und man in Berlin mal ein modernes und eindeutiges Fischreirecht hinbekommt, statt wie geschehen, eine veraltete Fischereiordnung durch auslegungsfähige Einfügungen zu überarbeiten.

Gruss Gunter
 
@gunti+Fürstenwalder:
§18 (3) definiert die Spinnangel ganz klar als Raubfischangel. Die Definition der Spinnangel fehlt, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass vorausgesetzt wird das eben das Merkmal der aktiven Köderführung bei dieser klar ist (ein Gesetz ist ja nicht verpflichtet allgemeingültige Begriffe zu definieren).
Man darf ja auch nicht mit Wurm spinnfischen, obwohl dieser per Definition erst mal kein Raubfischköder ist, aber aktiv geführt (z.B. Dropshot,Texas, etc) eben dann an einer Raubfischangel verwendet wird. Die Diskussion gab es in Berlin ja auch schon mal.
Somit würde ich schon sagen das man die Regelung des Verbotes der aktiven Führung aus dem Gesetz entnehmen kann und eben auch auf die Mini Kunstköder anwenden kann.
Ich würde auch nicht versuchen das ganze auszureizen, im Zweifel verliert man.

Eigentlich ergibt sich daraus doch eines: wer richtig Spinnfischen will, fährt besser nach Brandenburg.
Wer unbedingt in Berlin den Barschen nachstellen will, kann am besten gleich mit Wurm und Pose losziehen, ist vermutlich effektiver. Oder eben sein Glück mit Mini Ködern probieren, diese dann eben z.B. passiv anbieten (in der Strömung treiben lassen ist da sicher keine schlechte Idee).
 
@gunti+Fürstenwalder:
§18 (3) definiert die Spinnangel ganz klar als Raubfischangel.....

Wo tut er dies:confused:
Nicht einmal das ist geschehen!
Ich zitiere §18 (3) mal vollständig:

"Der Angler darf gleichzeitig höchstens mit zwei Handangeln fischen. Bei der Ausübung des Fischfanges unter Verwendung von Spinn-oder Flugangeln ist nur eine Angel zugelassen. Zum Fang ausgelegte Handangeln sind ständig und unmittelbar durch den Angler zu beaufsichtigen. Köderfischsenken sowie zum Fang von Raubfschen bestimmte Handangeln dürfen vom 1. Januar bis zum 30. April eines jedenJahres nicht eingesetzt werden"

Wo ist hier die Spinnangel als Raubfischangel definiert?
Allein die Tatsache, das nur eine Spinnangel zugelassen ist, ist hier zu entnehmen, aber nicht die Tatsache/Festschreibung, dass sie als Raubfischangel gilt.




Die Definition der Spinnangel fehlt, allerdings kann davon ausgegangen werden, dass vorausgesetzt wird das eben das Merkmal der aktiven Köderführung bei dieser klar ist (ein Gesetz ist ja nicht verpflichtet allgemeingültige Begriffe zu definieren).

Das das Merkmal aktiver Köderführung bei der Spinnangelgegeben ist, ist wohl unter Anglern unumstritten.
Inwieweit spezielle Angeltechniken allgemeingültige Begriffe sind bleibt fraglich.
Auch die aktive Köderführung als Merkmal des Raubfischangelns ist nicht zwangsläufig gegeben!
So wird ja auch oftmals die Fliegenrute/Flugangel in Abhängigkeit von der Hakengrösse in Fried- oder Raubfischangel unterschieden.
Eine Hegene in Gewässern mit Maränenbestand gilt vielerorts als Friedfischangel. Das beide aktiv geführt werden dürfte unter Anglern auch allgemein anerkannt sein.

Auch wie das weiter oben von dir gepostete "nur zupfen, nicht einkurbeln" der Kunstköder unter 2cm funtionieren soll ohne daraus dann im "allgemeingültigen" Verständnis der Angler eine Spinnangel zu machen verschliesst sich mir.


Somit würde ich schon sagen das man die Regelung des Verbotes der aktiven Führung aus dem Gesetz entnehmen kann und eben auch auf die Mini Kunstköder anwenden kann..

Eben das fehlt, weshalb ich mir eine klare und eindeutige Fischreiordnung wünsche!


Wer unbedingt in Berlin den Barschen nachstellen will, kann am besten gleich mit Wurm und Pose losziehen, ist vermutlich effektiver. Oder eben sein Glück mit Mini Ködern probieren, diese dann eben z.B. passiv anbieten (in der Strömung treiben lassen ist da sicher keine schlechte Idee).

In Satz 1 bin ich voll bei dir!
Beim 2. Satz frage ich mich allerdings, ob du dann den Mini-Köder niemals ohne Fisch einholst, genau dann wären wir wieder bei der aktiven Köderführung!

Nochmals klar gesagt, ich fahre bis 30.04. weiter ins Brandenburgische!

Ich werde auch nicht 3,5cm-Kopytos halbieren und in der Strömung treiben lassen, die ich dann nicht ohne Angstgefühl einholen darf!

Da ich aber in meiner täglichen Arbeit regelmässig mit der hier diskutierten Frage konfrontiert bin, wünsche ich mir eine klare Regelung durch den Gesetzgeber, die nach meiner Meinung mit der Änderung der Fischereiordnung nicht gegeben, sondern eher schwammiger wurde:(

Gruss Gunter

 
Schade, dass wir nicht Dropshotten dürfen. Ich würde so gerne Barscheln, aber wie?


:)

Das Dropshoten mit zb dem Tauwurm ist zulässig da man einen Friedfischköder verwendet.

Bin heute selber gewesen und konnte zwar keine Barsche, dafür 4 Hechte greifen die natürlich alle wieder schwimmen.

Angelmethoden und Zuordnung (hier am Beispiel Drop-Shot)

Alle Angelmethoden, auch sogenannte neuartige wie Dropshotangeln, sind den jeweils zugelassenen Angelkategorien unter Punkt 2 der Gewässerordnung des LVSA zuzuordnen. Entscheidend ist immer wieder nur die Köderverwendung. Jede verwendete Angel definiert sich über den angebrachten Köder und nicht allein über die Köderführung!
Beispiel:
Das Dropshotangeln mit Gummifisch ist dem Spinnangeln zuzuordnen, das Dropshotangeln mit Wurm als Köder ist jedoch eine Friedfischangel und auch von Februar bis April erlaubt. Somit kann, abhängig vom angebrachten Köder, diese Angelmethode als Friedfischangel oder Spinn- bzw. Raubfischangel Verwendung finden.

Quelle Angelverband Elbflorenz eV
 
Hallo skandaniel, schau doch bitte mal um welches Bundesland es geht, steht sogar groß im Titel. Richtig, Berlin. Schön wa. Da fragt man sich doch warum du jetzt mit irgendwelchen Sachsen-Regelungen kommst. Die gelten nämlich, oh Wunder, nur in Sachsen.
Für Berlin gilt, und das ist hier schon eine Weile so, das Drop-Shot normal aktiv geführt mit Wurm dem Raubfischangeln zugeschrieben wird.

Ich hoffe keiner überfliegt deinen Beitrag nur und denkt "oh Klasse, dann darf ich ja", der wundert sich wenn sein Schein weg ist sicher ziemlich.

(man verzeihe mir den Unterton, aber solche Postings nerven mich, der ein oder andere liest nicht richtig und darf dann evtl die Fehler derer ausbaden, die vorher nicht richtig gelesen haben worum es überhaupt im Thread geht.)
 
Hallo skandaniel, schau doch bitte mal um welches Bundesland es geht, steht sogar groß im Titel. Richtig, Berlin. Schön wa. Da fragt man sich doch warum du jetzt mit irgendwelchen Sachsen-Regelungen kommst. Die gelten nämlich, oh Wunder, nur in Sachsen.
Für Berlin gilt, und das ist hier schon eine Weile so, das Drop-Shot normal aktiv geführt mit Wurm dem Raubfischangeln zugeschrieben wird.

Ich hoffe keiner überfliegt deinen Beitrag nur und denkt "oh Klasse, dann darf ich ja", der wundert sich wenn sein Schein weg ist sicher ziemlich.

(man verzeihe mir den Unterton, aber solche Postings nerven mich, der ein oder andere liest nicht richtig und darf dann evtl die Fehler derer ausbaden, die vorher nicht richtig gelesen haben worum es überhaupt im Thread geht.)

Nun bin ich mal völlig bei dier:klatsch

Es gibt in Berlin ein Verwendungsverbot der Raubfischangel vom 1.1.-30.4 und da sollten wir eher nicht versuchen Grauzonen auszutesten, zumal es Alternativen gibt.
Selbst wer nicht die DAV-Brandenburg Marke ohnehin hat, kommt mit dem Kauf einer Angelkarte für Brandenburger Gewässer in seiner Nähe sicher günstiger, als in einem OWI-Verfahren.
Ganz abgesehen, dass Angeln ja auch Spass machen und nicht durch die ständige Sorge vor Kontrollen getrübt werden soll.

Bleib mein Wunsch, die Grauzonen durch eine eindeutigere Verordnung zu schliessen! So oder so!

Gruss Gunter
 
Entschuldigung das ich kurz vor dem zu Bett gehen noch einmal das Forum überflogen bin und eine Kleinigkeit nicht überlesen aber einfach nicht so wahr genommen habe.

Man verzeihe mir das man hier auch Postings liest wo man sofort anfängt mit Kanonen auf Spatzen zu schiesen bzw Sachen erfragt die wohl deiner Ausführungnach mehr als eindeutig gesetzlich vorgeschrieben und geregelt sind.
 
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