Angelerlaubnis in F

stefaehnle

Neuer Petrijünger
Hallo zusammen,
diese Jahr solls nach langer Zeit mal wieder nach Frankreich in Urlaub gehen. Ich habe ein wenig gesucht und diese Bestimmung gefunden:

Um in Frankreich angeln zu dürfen, ist Folgendes erforderlich. Mitglied eines örtlichen Anglervereins zu sein und der Kauf einer Marke gegen Gebühr, die in den Mitgliedsausweis zu kleben ist. Der Mitgliedsausweis und die Marke können im örtlichen Angelfachgeschäft, Zeitungsladen oder Cafe, das manchmal der Sitz des Vereins ist, gekauft werden.

Ist das neu so? Und wie siehts aus wenn ich "nur" den Fischereischein habe? Mitglied zu werden in einem örtlichen Verein ist bei uns sehr schwierig und auf die Schnelle sowieso nicht zu machen (1 Jahr Wartezeit).
Oder verstehe ich das falsch und werde mit dem Erwerb vorübergehend Mitglied des französischen Angelvereins?
Vielen Dank schon mal,
viele Grüße
stefaehnle
 
Das ist noch nicht ganz fest, auf jeden Fall Atlantikküste. Dazu noch etwas Landesinnere, ich denke evtl. Loire-Umgebung.
 
Ich fahre zweimal im Jahr nach Frankreich zum angeln. Dort hole ich mir im Angelladen die "carte de pêche complète majeure", das ist eine Jahreskarte für Erwachsene, kostet 64 Euro. Da ich zweimal im Jahr da bin, ist es für mich billiger. Der Mann im Angelladen hat mir versichert, daß ich damit im gesamten Departement(Correze) angeln darf und nichts weiter benötige. Hab auch noch nie Probleme oder Ärger bekommen. Man muss aber ein Passfoto dabei haben, wenn man die Karte kauft, das wird da raufgeklebt. Von 01.06.-31.09. gibt es auch eine Urlauber-Karte. Die kostet aber 30 Euro und ist nur 15 Tage gültig. Achso: in den Preisen ist eine Gebühr für den örtlichen Fischereiverband enthalten, der rest geht in die Steuerkasse. Von Vereinspflicht war noch nie die Rede. Ich glaube auch nicht, daß Touristen einem Verein beitreten müssen. Gilt vielleicht höchstens für Franzosen. Touristen in Deutschland brauchen wohl auch keine Fischerprüfung.
Oder schau mal hier:
http://www.federationpeche42.org/images_pdf/pdf/reglementation/specificitesdepartementales.pdf
http://www.federationpeche42.org/sitePeche.htm
 
Im gesamten Departement wird wohl Stimmen aber nur an staatlichen Gewässern!
Privatgewässer und Vereinsgewässer ausgeschlossen! :ja:

Die Karte für 64€ ist auch nur für die Kategorie 2
 
Zuletzt bearbeitet:
ja das stimmt, gilt nur für öffentliche gewässer. Man bekommt aber auch einen Plan, auf dem alle Gewässer eingezeichnet sind, öffentliche und private. In meinem Fall gibt es in der Nähe nur 2 Vereinsgewässer und einige private Teiche. Da wo ich überall reinhalte ist öffentlich... :)

Die Karte für 64€ gilt für Kategorie 1 und 2. Allerdings darf in Kat.1 nur mit 2 Rute und in Kat.2 mit 4 ruten geangelt werden. Kategorie 1 ist auch fast nur für Fliegenfischer geeignet.

"...Carte majeure (adulte): ils permettent de pratiquer tous les modes de pêche légaux :coup, lancer et mouche, en première et seconde catégorie. Pour la pêche au coup, sur les parcours de son AAPPMA et secteurs réciprocitaires , sont autorisées quatre lignes au plus, en deuxième catégorie, et deux au plus en première catégorie (voir arrêté). Cette carte complète permet en outre, de pêcher en dehors des secteurs gérés par l'AAPPMA, avec une seule ligne au coup, ou un lancer ou à la mouche, sur l'ensemble du domaine public ,toutes catégories confondues. Dans tous les cas, deux hameçons au plus par ligne sont autorisés, et pour la pêche à la mouche artificielle, trois mouches au plus autorisées. Coût année 2008, carte et timbre: 64 euros. Délivrés par les AAPPMA..."
 
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