Landesfischereigesetze -  Jahresfischereischein

fishmania

Profi-Petrijünger
Hallo,
ein Arbeitskollege hat in den 60er Jahren geangelt. Er hatte damals einen Jahresfischereischein den man ohne Angelprüfung damals erwerben konnte. Diesen Jahresfischereischein verlängerte er nicht. Jetzt wo er bald in den verdienten Ruhestand geht, würde er gerne wieder unserem schönen Hoppy nachgehen.
Er möchte wissen ob der alte Jahresfischereischein verlängert werden kann.
Meines Wissens nicht, ich denke er muß erst die Angelprüfung ablegen. Hätte er ihn immer rechtzeitig verlängert so hätte er kein Problem die Main-Karte für 2008 zu bekommen.
Ist das richtig, oder hat jemand bessere Informationen.
 
Hallo Claus,

wie du ja sicher selbst weißt, war früher in den 60 iger Jahren vieles "ohne Prüfung" möglich, in der heutigen Zeit, wird dein Arbeitskollege nicht um eine "Angelprüfung" herum kommen...
 
Moin Achim,

das sagte ich ihm auch, aber ein Freund hat ihm da irgendwas erzählt.

Vielleicht gibt es irgendwo in Hessen ein Amt das genaue Auskunft geben kann.
 
Normal muss er die Fischerprüfung machen.
Ich kenne ein paar ältere Angler die den Jahresfischereischein haben
aber nie die Prüfung abgelegt haben!
Mit einer guten Beziehung zur Ausgabestelle war das bisher möglich
aber auch nur weil der Schein immer wieder verlängert wurde.
 
Ich würde sagen, das er sich mit der Fischerreibehörde, in verbindung setzen sollte.
Die können eine 100%ige aussage treffen.
 
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