Landesfischereigesetze -  Muss ich einen Unterfangkescher mitführen?

wallerseimen

Meefischlifischer
Hallo Anglerkollegen,

aus aktuellem Anlass hab' ich mal eine rechtliche Frage.

Ich angle in Baden-Württemberg am Main.
Neulich sprach mich ein älterer Herr beim Spinnfischen an, wo denn mein Unterfangkescher sei.
Wahrheitgemäss antwortete ich: "Im Auto".
An der Stelle an der ich fischte, konnte man die Beute wunderbar im Sand des flachen Ufers anstranden, was mir mit zwei Barschen und einem 50er Rapfen auch sehr schön gelang.
Der ältere Herr wurde nun sehr pampig und outete sich als Fischereiaufseher.
Auf meine freundliche Bitte hin, mir doch bitte seinen Dienstausweis zu zeigen, wurde er richtig zornig, meinte denn hätte er jetzt nicht dabei und es sei eine Frechheit von mir, ihn danach zu fragen.
Nun wurde ich auch etwas lauter und bat ihn jetzt nicht mehr ganz so freundlich, mir meine Ruhe zu lassen.
Mit der Androhung, jetzt die Polizei zu holen, zog er von Dannen.
Die Polizei kam erwartungsgemäss nicht.

Es war vielleicht wirklich nicht sehr clever ohne Unterfangkescher zu angeln, aber ich finde weder im Landesfischereigesetz noch in der Landesfischereiverordnung für Ba-Wü einen Hinweis, dass ich verpflichtet bin, einen Unterfangkescher mit zu führen.

Nur für den Bodensee gibt es in der Landesfischereiverordnung einen Absatz bzgl. Unterfangkescher:

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Fischerei im Bodensee:
§ 15 Kescher
Kescher dürfen zur Anlandung der gefangenen Fische verwendet werden.

Was habt ihr für eine Meinung dazu?
Muss ich, oder kann ich einen Unterfangkescher dabei haben?
 
hallo wallerseimen,
ersteinmal zu dem alten herren, wegen dem würde ich mir keine sorgen machen.
bei uns am vereinsgewässer gibt es auch immer solche wichtigtuer,
die meinen über alles bescheid zu wissen, obwohl sie noch nicht einmal im verein sind. :nein
(war der bestimmt auch nicht)
den hast du schon richtig behandelt. :grins

zu dem unterfangkescher,den musst du eigentlich immer bei dir führen.
ich war mal mit nem kumpel am forellenteich und wir hatten zusammen nur einen kescher. und obwohl der besitzer nicht einmal nach nem angelschein fragt meint er mich zurück zu meinem platz verweisen zu müssen weil ich zum spiro fischen ein paar meter ohne kescher gegangen bin. :shock

der erste vorsitzende in unserem verein meint ebenfalls das wir immer einen dabei haben sollen.aber es kann sein das das von bundesland zu bundesland
anders ist.
ich hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
schöne grüsse und petri heil,
hooligan
 
Es wird einem nahe gelegt, Pflicht ist aber an keinem Gewässer an denen ich angele...ebenfalls schreibt die Landesverordnung nichts dergleichen vor.

Diese pampigen Opas wollen ein bisschen Paragraphenreiten, mehr nicht. Haben ja auch sonst nichts zu tun ;)...
 
Hallo.

Das mit dem Kescher ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich in den Fischereigesetzen geregelt.

Dein Angelverein kann Dir aber durch die Vereinssatzung auferlegen, dass Du einen Unterfangkescher mitführen und zur Landung eines Fisches benutzen musst. Das kann der Verein oder Verband frei entscheiden, auch wenn es nicht durch das jeweilige Bundesland gesetzlich geregelt ist.

MfG
Aalschreck :)
 
Moin!
Wie die Regelung bezügl. Unterfangkescher in anderen Bundesländern ist, weiß ich nicht. Im Landesfischereigesetz Nordrhein-Westfalens finde ich nirgendwo einen Passus, der den Angler verpflichtet, einen Kescher zur Anladung zu benutzen. Die Vereine können aber an ihren Pachtgewässern eine solche Vorschrift erlassen. Eine Anlandung, bei der der Fisch einfach an einer flachen Stelle in den Ufersand gezogen wird, kann aber als Tierquälerei ausgelegt werden, weil dabei die Schuppen u. die Schleimhaut des Fisches beschädigt werden können. Wenn schon kein Kescher, dann bitte eine (geschickte) Handlandung mit nasser Hand. Wer das nicht kann, sollte einen Kescher mitführen und auch gebrauchen.
Petrowskij
Eberhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten.

Weitere Rahmenbedingungen:

- Ich bin in keinem Verein aktiv, habe lediglich eine Jahreskarte für den Main.
- Auf der Jahreskarte steht kein Wort bzgl. Unterfangkescher.
- Wie bereits erwähnt findet sich in den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen für Ba-Wü nur ein Kann- Paragraph für den Bodensee.

@hooligan
ich mache mir keine Sorgen, ich wills nur genau wissen.


Aus Euren Antworten schließe ich hoffentlich folgerichtig: Es besteht keine Pflicht zum mitführen eines Unterfangkeschers.
(Das heißt nicht, dass ich generell ohne los ziehe).
 
wallerseimen schrieb:
Hallo,

erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten.

Weitere Rahmenbedingungen:

- Ich bin in keinem Verein aktiv, habe lediglich eine Jahreskarte für den Main.
- Auf der Jahreskarte steht kein Wort bzgl. Unterfangkescher.
- Wie bereits erwähnt findet sich in den einschlägigen Gesetzen und
Verordnungen für Ba-Wü nur ein Kann- Paragraph für den Bodensee.

@hooligan
ich mache mir keine Sorgen, ich wills nur genau wissen.


Aus Euren Antworten schließe ich hoffentlich folgerichtig: Es besteht keine Pflicht zum mitführen eines Unterfangkeschers.
(Das heißt nicht, dass ich generell ohne los ziehe).


Also nach Sichtung der LFischVO des Landes Baden-Württemberg ist mir dieses aufgefallen:

§ 2 Zulässige Fanggeräte
(1) Die Berufsfischerei darf nur mit den nachstehenden Fanggeräten ausgeübt werden:
1. Auf dem an das Ufer anschließenden Teil des Bodensees, dessen Wassertiefe 25 m nicht übersteigt (Halde), mit Spannsätzen, Bodennetzen, Trappnetzen, Reusen, Legschnüren und Sandfelchensätzen,
2. auf dem außerhalb der Halde gelegenen Teil des Bodensees (hoher See) mit Schwebsätzen, Forellensätzen, Bodennetzen, Reusen und Legschnüren,
3. mit den für die Angelfischerei zugelassenen Fanggeräten.
(2) Die Angelfischerei darf nur mit Angelgeräten, Hamen, Köderflaschen und Kescher ausgeübt werden.
(3) Nicht zugelassen sind schwimmfähige Oberähren bei Schwebsätzen, Spannsätzen und Forellensätzen sowie monofiles Netzmaterial bei Forellensätzen und Trappnetzen.


PS: Also von einem "kann Pharagraph" ist dort nichts zu lesen, jeder vernünftige Petrijünger/in geht ohne einen Kecher erst garnicht ans Wasser, einen Fisch an der Leine hochzuziehen ist meines Erachtens schon ein Stück "Tierquällerei" !! (Meine persönliche Meinung, ist aber jedem selbst überlassen)
 
Hallo Achim,

in meinem ersten Thread zu diesem Thema hatte ich den entsprechenden Paragraphen bereits zitiert:

Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Fischerei im Bodensee:
§ 15 Kescher
Kescher dürfen zur Anlandung der gefangenen Fische verwendet werden.

So steht es hier im Forum.

Desweiteren hatte ich dort von Anstrandung geschrieben.
Ich ziehe keineswegs die Fische an der Schnur raus.
Du hast vollkommen Recht mit der Aussage, dass das Tierquälerei ist.
 
Ich hatte diese Differenzen auch schon, war mit meinem Bruder beim Spinnfischen und wir standen genau 5 Meter auseinander. Dann kam ein älterer Herr vorbei, dem es nicht gepasst hat. Er meinte auch mit der Polizei drohen zu müssen ;) allerdings habe ich einen sehr guten Draht zur Vorstandschaft, was ich ihm dann auch sagte. Darauf hin wollte er meine Personalien um sie "melden" zu können, allerdings verweigerte ich die Herausgabe und wollte sie ihm nur geben wenn ich im zuerst seine bekommen würde. Die Herausgabe der personalien verweigerte der Herr allerdings.

An dem Tag war das Wasser ziemlich braun und ich dachte er ist einfach frustriert weil er keinen Fisch zum Biss verleiten konnte allerdings zusehen musste wie wir in kurzer Zeit 2 Fische landen konnten.

Das Ende vom Lied war dann das er erstmal von Dannen gezogen ist weiter motzend und murmelnd. Aber man darf sich davon nicht die Laune verderben lassen.

Ganz ohne Kescher würde ich nicht zum Angeln gehen aber ich bin davon überzeugt das für 2 Leute wenn die zusammen zum Fischen gehen 1 Kescher völlig ausreicht stranden ist meiner meinung nach immer zweifelhaft da der Sand dann doch die Schleimschicht verletzen kann und die Fische dadurch Pilzinfektionen oder andere Krankheiten bekommen können, was natürlich vor allem bei zurückgesetzten Fischen von Bedeutung ist.

Ansonsten würd ich sagen es gibt so handliche Kescher die kann man auch beim Spinnfischen bequem und ohne das sie stören mitführen ...

Weiterhin kräftiges Petri
 
Hallo Leute ich war am Sonntag auf unserem See Fischen es war bekantlich tolles Wetter wolte nur ein par Forellen Angeln. (Wurden gerade eingesetz )
Kaum hate ich angefangen schon war der Fischereiaufseher da, er hate keine einwende, bis er mich aufgefordert hat meinen Kescher zu zeigen.
Ich öfne die Angeltasche und merke das ich ihn nicht dabei habe.

Darauf wurde Er ungemütlich un sagte ich solle Einpaken bla bla bla.
Ich erwiderte das es nicht forgeschrieben sei einen Kescher mitzuführen.
Er wurde noch ungemütlicher und hat in meine Jahreskarte eingetragen das ich keinen Kescher dabei hatte.

Also ich frage mich wen ich als Fischereiauseher keine Gesetze kenne sitze ich zuhause und verdirb nich anderen Leuten den Sonntag.

Übrigens gleich nach unserem geschpräch kamm ein kumpel der ein Kescher dabei hatte.
und ich konte das angeln fortsetzen.
 
Hallo jontschi,

Blablabla war das sicher nicht, was der Fischereiaufseher da von sich gegeben hat.
Denn daß kein Unterfangkescher, egal welches Bundesland, mitgeführt werden muss wäre mir neu.

Ersatzweise ein Gaff, wie Du es in Deinem zweiten Thread erwähnt hast, gilt nicht. Damit ließen sich ja keine zurückzusetzenden Fische schadlos anlanden.

Selbst ein LipGrip gilt (zumindest laut unterer Fischereibehörde unserer Stadt) nicht als Ersatz für den Unterfangkescher.

Beim nächsten mal dran denken!

PS: Handlandung bzw. abhaken noch im Wasser ist auch nicht immer möglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Untermasige fischi hole ich nie aus dem Wasser.
Der Hacken wir im wasser gelöst. Egal ob der Fisch untermasig ist oder nur einer zu fiel.
Hole ich den fisch an land ist er sekunden später tod, wird eingetragen und mitgenomen.
Rausholen fotografieren und sonstiges und dan ab ins wasser finde ich blöd.

was nicht heist das ich gegen C&R bin

Und ich habe normal immer ein Kescher dabei nur wegen ihn das Angeln abzubrechen finde ich nicht in Ordnung.
 
Der Gewässerpächter oder Betreuer hat in der Regel das Recht auf Kescherpflicht zu bestehen. Die Gründe dafür wurden ja schon genannt.

Das sind Regeln die der Verein, Betreiber oder Pächter aufstellen. Somit haben diese auch das Recht der Überprüfung und Einhaltung ihrer Regeln.

Letztendlich bin ich Gast an diesem Gewässer und sollte mich auch an die Regeln des Gastgebers halten.

Also die Gewässerwarte und Fischereiaufseher die ich kenne lösen solche Probleme meist charmant und verständnisvoll sofern es keine "Wiederholungstäter" sind oder Angler uneinsichtig und aggressiv reagieren. Ausserdem sind sie ja meist selbst leidenschaftliche Angler und können auch mal was vergessen.

:prost das wäre der beste Weg.
 
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