gefärbte Maden!!!!
Chronos schrieb:
Hallo ich brauche mal die Hilfe der Friedfischprofis.
Habe hier öfter gelesen das Ihr mit roten Maden angelt und ich will es auch mal ausprobieren, leider ist es mir noch nicht gelungen diese erfolgreich zu färben
.
Probiert habe ich es mit Lebensmittelfarbe aus dem Supermarkt, um Backwaren zu färben ist das eigentlich gedacht, ging aber nicht wirklich weil die Farbe nicht an den maden gehaftet hat durch die Bewegung wurde diese komplett wieder abgerieben.
Also die Frage an euch wie kriegt Ihr die Maden gefärbt?
Danke schon mal in Voraus.
Hallo Chronos,
nach deiner PLZ 56.... zu urteilen wohnst bzw. lebst du in Rheinland-Pfalz das ist doch richtig od. ?
Dann lese dir mal das
Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz ganz genau durch, dort findest du den Pasus § 5 Fischereibeschränkungen
Verboten sind:
1. der Fang von mehr als drei Salmoniden (Forellen, Äschen)
2. das Reißen der Fische,
3. die Wattfischerei, mit Ausnahme beim Flugangeln in der Sauer,
4. das Ködern mit gebietsfremden Fischarten sowie mit Krebsen, Kaulquappen, Fröschen, natürlichen oder künstlichen Fischeiern oder gefärbten Maden sowie das Anfüttern mit gefärbten Maden.
5. der Fischfang während der Nacht; als Nacht gilt
a) vom 1. April bis 31. Oktober die Zeit von 23.00 bis 5.oo Uhr
b) vom 1. November bis 31. März die Zeit von 19.00 bis 7.00 Uhr
6. jede Art des Fischfangs im Bereich der Sauerstaustufe Rosport-Ralingen, und zwar von 100 m oberhalb bis 300 m unterhalb des Stauwehrs, gemessen von der Wehrachse ab,
7. die Uferfischerei im Bereich der Moselstaustufe Palzem/Stadtbredimus von Strom-km 230 bis 229,5 rechtsseitig und 230,3 bis 229,5 linksseitig sowie im Bereich der Moselstaustufe Grevenmacher/ Wellen von Strom-km 212,95 bis 212,3 rechtsseitig und 213,3 bis 212,3 linksseitig.
PS: Hier im Forum sind auf der Startseite alle Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer genaustens beschrieben, also schaut bitte erstmal genau dort nach u. lest dieses ausgiebig durch dafür wurden sie aufgeschrieben, bevor ein Beitrag hier eingestellt wird!!!
PSS: Ergänzung zum Beitrag: Wie jedem Angler (
einige reden sich hier um Kopf u. Kragen, sollten diese Beiträge von bestimmten Personen gelesen werden, für die solche Beiträge Wasser auf ihre Mühlen sind) hier in unserem schönen Deutschland (
Bürokratenstaat lässt grüßen) bekannt sein dürfte, ist in fast allen Bundesländern das
"Angeln mit eingefärbten Maden nicht erlaubt" somit eine Ordnungswidrigkeit, die wenn eine Kontolle ansteht, dieser Person denn Schein kosten kann/könnte (wenn der Sheriff welcher ihn/sie kontrolliert, ihm nicht gerade wohlgesonnen ist), dieses ist keine Bevormundung gegen irgendwelche Personen hier im Forum, sondern eine Feststellung die nunmal Fakt ist!!!!