Halvdan
Profi-Petrijünger
Hallo zusammen,
mehrfach hatte ich mich in der jüngeren Vergangenheit darüber gewundert wie unterschiedlich die Abgabe von Jugendfischereischeinen bzw die Erlaubnis des Fischfangs in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird.
Ich hatte mich darüber geärgert, daß unser Sohn (7 Jahre alt) nicht mitangeln darf, obwohl er nun schon mehrfach den Wunsch dazu geäußert hatte.
Daraufhin habe ich mir noch einmal das Landesfischereigesetz des Landes NRW angeschaut und habe anschließend eine Mail an die Landesregierung i Düsseldorf verfasst.
Inhalt war der Widerspruch in sich, welcher sich beim Studium des Gesetzes auftut.
Ein Jugendlicher darf ab dem Alter von 10 Jahren den Jugendfischereischein erwerben und anschließend in Begleitung eines Fischereischeininhabers das Angeln ausüben.
Allerdings ist diese Regelung mehr als schwachsinnig.....zumindest meiner Meinung nach.
Frage Nr.1
Warum sollte dies erst ab dem Alter von 10 Jahren funktionieren?
Frage Nr.2
Warum sollte dies nicht schon ab einem Alter von 6 Jahren möglich sein?
Frage Nr.3
Warum dürfen Kinder in anderen Sportarten schon in frühestem Alter anfangen? ( ein Michael Schumacher hat auch nicht erst mit 10 Jahren das Kartfahren erlernt)
Frage Nr.4
Wer glaubt denn das ein Kind noch mit 10 Jahren das Angeln beginnt, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre, Fußball spielen, turnen, reiten oder sonst was betreiben kann?
Frage Nr.5
Warum darf ein Elternteil nicht dem eigenen Sprössling das eigene Hobby nahe bringen, wenn das Kind den Wunsch dazu hat und immer wieder von der Politik geschrieen wird, daß man sich zu wenig um unsere Kinder kümmert.
Schließlich gibt es, meiner Meinung nach, keinen besseren Lehrmeister als die eigenen Eltern.
Kurz gesagt......meiner Meinung nach ist die Regelung des Jugendfischereischeins ziemlich falsch und nicht zuende gedacht worden.
Strafbar machen möchte man sich selber ja auch nicht unbedingt.
Um die eigenen Kinder möchte man sich so gut wie möglich kümmern.
Aber bei der Ausübung des Hobys wird dann vom Gesetzgeber ein Riegel vorgeschoben *kopfschüttel*
Gerade eben habe ich auf meine Mail die erste Antwort erhalten mit der Aussage, daß man meine Anfrage an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW weitergeleitet habe.
Nun warte ich mal ab ob denn von dort eine Antwort kommt oder nicht.
Vielleicht möchte sich ja der eine oder andere der 260.000 Angler in NRW (die Zahl gabs auf der NRW Homepage zu lesen) an diesem Beispiel beteiligen und den Herren und Damen der Landesregierung einmal aufzeigen, daß dieser Fall nicht einzigartig ist.
Gruß
Halvdan
mehrfach hatte ich mich in der jüngeren Vergangenheit darüber gewundert wie unterschiedlich die Abgabe von Jugendfischereischeinen bzw die Erlaubnis des Fischfangs in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird.
Ich hatte mich darüber geärgert, daß unser Sohn (7 Jahre alt) nicht mitangeln darf, obwohl er nun schon mehrfach den Wunsch dazu geäußert hatte.
Daraufhin habe ich mir noch einmal das Landesfischereigesetz des Landes NRW angeschaut und habe anschließend eine Mail an die Landesregierung i Düsseldorf verfasst.
Inhalt war der Widerspruch in sich, welcher sich beim Studium des Gesetzes auftut.
Ein Jugendlicher darf ab dem Alter von 10 Jahren den Jugendfischereischein erwerben und anschließend in Begleitung eines Fischereischeininhabers das Angeln ausüben.
Allerdings ist diese Regelung mehr als schwachsinnig.....zumindest meiner Meinung nach.
Frage Nr.1
Warum sollte dies erst ab dem Alter von 10 Jahren funktionieren?
Frage Nr.2
Warum sollte dies nicht schon ab einem Alter von 6 Jahren möglich sein?
Frage Nr.3
Warum dürfen Kinder in anderen Sportarten schon in frühestem Alter anfangen? ( ein Michael Schumacher hat auch nicht erst mit 10 Jahren das Kartfahren erlernt)
Frage Nr.4
Wer glaubt denn das ein Kind noch mit 10 Jahren das Angeln beginnt, wenn es bis zu diesem Zeitpunkt schon mehrere Jahre, Fußball spielen, turnen, reiten oder sonst was betreiben kann?
Frage Nr.5
Warum darf ein Elternteil nicht dem eigenen Sprössling das eigene Hobby nahe bringen, wenn das Kind den Wunsch dazu hat und immer wieder von der Politik geschrieen wird, daß man sich zu wenig um unsere Kinder kümmert.
Schließlich gibt es, meiner Meinung nach, keinen besseren Lehrmeister als die eigenen Eltern.
Kurz gesagt......meiner Meinung nach ist die Regelung des Jugendfischereischeins ziemlich falsch und nicht zuende gedacht worden.
Strafbar machen möchte man sich selber ja auch nicht unbedingt.
Um die eigenen Kinder möchte man sich so gut wie möglich kümmern.
Aber bei der Ausübung des Hobys wird dann vom Gesetzgeber ein Riegel vorgeschoben *kopfschüttel*
Gerade eben habe ich auf meine Mail die erste Antwort erhalten mit der Aussage, daß man meine Anfrage an das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW weitergeleitet habe.
Nun warte ich mal ab ob denn von dort eine Antwort kommt oder nicht.
Vielleicht möchte sich ja der eine oder andere der 260.000 Angler in NRW (die Zahl gabs auf der NRW Homepage zu lesen) an diesem Beispiel beteiligen und den Herren und Damen der Landesregierung einmal aufzeigen, daß dieser Fall nicht einzigartig ist.
Gruß
Halvdan