Fischereischein -  Ich verstehs nicht

Tollerwels

Carp Hunter
Hallo Anglerkollegen,

Nunja ich habe vor knapp 2Jahren meinen Fischereischein erhalten und bin meinem Verein ausgetreten und angle gelegentlich an einem kleinerem Forellensee. Nun mein Problem ist, dass ich 15 Jahre alt bin und nicht genau weis ob ich eine Erwachsene Begleitperson mit gültigem Fischereischein benötige.

Also kurz gefasst:
-Ich bin 15 Jahre alt
-In besitz eines Gültigen Fischereischeines (Nicht Jugendfischereischein)
darf ich alleine Angeln?

vielendank imvorraus
 
Tollerwels schrieb:
Hallo Anglerkollegen,

Nunja ich habe vor knapp 2Jahren meinen Fischereischein erhalten und bin meinem Verein ausgetreten und angle gelegentlich an einem kleinerem Forellensee. Nun mein Problem ist, dass ich 15 Jahre alt bin und nicht genau weis ob ich eine Erwachsene Begleitperson mit gültigem Fischereischein benötige.

Also kurz gefasst:
-Ich bin 15 Jahre alt
-In besitz eines Gültigen Fischereischeines (Nicht Jugendfischereischein)
darf ich alleine Angeln?

vielendank imvorraus

hallo wels,
du darfst meines Wissens nach alleine angeln wenn du den Fischereischein gemacht hast. Viel spaß und Petri
 
Tollerwels schrieb:
Hallo Anglerkollegen,

Nunja ich habe vor knapp 2Jahren meinen Fischereischein erhalten und bin meinem Verein ausgetreten und angle gelegentlich an einem kleinerem Forellensee. Nun mein Problem ist, dass ich 15 Jahre alt bin und nicht genau weis ob ich eine Erwachsene Begleitperson mit gültigem Fischereischein benötige.

Also kurz gefasst:
-Ich bin 15 Jahre alt
-In besitz eines Gültigen Fischereischeines (Nicht Jugendfischereischein)
darf ich alleine Angeln?

vielendank imvorraus

Soviel ich weis darfst du nur unter Aufsicht eines Erwachsenen angeln.
Der Erwachsene muss nicht im Besitzt eines Fischereischeines sein weil du einen hast.
Hier geht es nur um die Aufsichtspflicht.
Der Kursleiter bei dem mein Sohn vor ein paar Jahren den Vorbereitungskurs gemacht hat,
sagte öfters sobald einer die Prüfung hat und noch nicht Volljährig ist reicht es wenn er seine Oma zum Angeln mitnimmt.
Ich hab mich auch schon beim Verband erkundigt und erhielt als Antwort: Weis ich nicht, bin kein Anwalt.
Bei uns im Verein lassen wir die Jugendlichen ab 16 alleine ans Wasser.

Gruß west
 
hallo tollerwels. stimmt genau,wenn du die Prüfung mit erfolg bestanden hast,brauchst du keinen erwachsenen begleiter mit angelschein in der tasche. die jenigen,die im besitz eines jugendfischereischeines sind,bekommen diesen ja auch ganz ohne prüfung unbürokratisch ausgehändigt. in der regel geht man davon aus,das die erwachsene begleitperson,die im besitz des fischereischeines sein muß!!!! den jugendlichen bei der ausübung der angelei beaufsichtigt und mit rat und tat beiseite steht. gruß Frank
 
Also ich bin mit 15 Auch alleine angeln gegangen und habe nie ärger bekommen du hast ja nicht um sonst der Angelschein gemacht oder nicht.
Habe sogar jüngere Angler mit Jugendfischereischein mit genommen.
Also gehe ich mal davon aus das du das auch darfst.
Aber nicht das ich dir hier jetzt was falsches gesagt habe also warte erst mal eine Fachliche Meinung ab.
 
Richtig. Rein vom Fischereirecht her darfst du alleine den Fischen nachstellen.

ein anderer Schuh ist da das Jugendrecht. Deine Eltern können und müssen entscheiden, ob Du in der Lage bist auf Dich aufzupassen. In Deinem Alter sehe ich da kaum ein Problem. Ausnahmen sind da das Nachtangeln und das Bootsangeln. Zum Bootsangeln würd ich als erwachsener nichtmal alleine gehen.

Du kannst deswegen auf keinen Fall ärger bekommen. Allerdings haben Deine Eltern ihrer Aufsichtspflicht genüge zu tun. Zur Not kann man sich da beim Jugendamt erkundigen, wie Die das sehen.

Aber mal ehrlich: So ein großes Problem ist das nicht.
 
also es ist so: ist man besitzer eines gültigen fischereischeins und ist 14jahre oder älter darf man OHNE begleitperson angeln sonst würde der fischereischein ja nix breingen
 
Fischereischein

Ja Leute,
da haben wir das in MeckPomm einfacher, es gibt bei uns kein Jugendschein oder solches. Wir haben leider immer noch Fischereischeinpflicht was ich nach der Einführung des Urlauberangelscheins für überflüssig halte. Bei uns ist es so, das der ein Fischereischein hat auch angeln kann und das ohne Aufschicht. Kinder bis 10 können mit einer Angel eines Fischereischeinberechtigten angeln.
 

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Natürlich darfst du alleine zum Angeln gehen... Aber die meisten Vereinsbeiträge, Jahreskarten, Angelkarten usw. sind für Jung-Angler billiger oder ermäßigt. Das kommt auf deinen Geldbeutel an. :) :) :)
 
Du darfst...

Sobald du im Besitz des "Allgemeinen Fischereischeines" (kein Jugendfischereischein) bist, darfst du auch "alleine" ans Wasser "ohne" Erwachsene Begleitperson, im Fischereigesetz von Baden- Württemberg ist diesbezüglich auch nichts nachzulesen das du es nicht darfst... Also dann, viel Petri Heil...

PS: wie schon von Goderich (Steffen) angesprochen, kommt es auch auf dich selbst an, ob du dir es "alleine" zutraust einen gefangen Fisch "waidgerecht" zu behandeln (fangen alleine ist nicht alles)! Mein persönlicher Rat an dich: versuche sooft es geht mit einem erfahrenen Angler mitzugehen um dein jetziges Wissen auszubauen bzw. zu erweitern...Wir haben alle irgendwann mal klein angefangen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
in Nordrhein-Westfalen ist es definitiv für einen Besitzer des Bundesfischereischeines erlaubt, allein und ohne Begleitung zu angeln, egal wie alt er ist. Er muß ohnehin mindestens 14 Jahre alt sein, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden oder muß zumindest bei Ausstellung 14 Jahre alt sein. Das gilt für NRW. Wie es in anderen Bundesländern ist, kann ich allerdings nicht beurteilen.
Gruß
Eberhard
 
Meines Wissens nach schon.
In meinem Fischereischein steht, das Jungfischer,die ihr 14. Lebensjahr erreicht , ihre Prüfung abgelegt haben und in Besitz des amtlichen Fischereischeines sind ohne Aufsicht angeln dürfen.


Gruß Aleksa
:prost
 
Ach ja, noch eine kleine Anmerkung: Offiziel darsft du nun alleine Angeln.

Aber! Viele Vereine gestatten ihren Jugendmitgliedern das Angeln ohne begleitung erst am 16 Jahren.

Einfach mal kurz den Vorstand fragen, ob dies auch auf deinen Verein zutrifft, dann hast du volltsändige sicherheit ;)
 
Hängt von Bundesland und von den Bestimmungen von dem Gewässer ab.

Aber normalerweise, wenn du die Fischereiprüfung bestanden und den Jahresfischereischein (nicht den Jugendfischereischein) hast, darf man alleine.
 
angelreptil schrieb:
Aber normalerweise, wenn du die Fischereiprüfung bestanden und den Jahresfischereischein (nicht den Jugendfischereischein) hast, darf man alleine.

Alles andere währe totaler blödsinn dann könnte man ja direkt sagen das man den Schein erst später machen darf.
 
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