Schwarzfischer -  Untermaßige Fische- mir schwillt der Hals!

M

Mefoschreck

Gast
Liebe Forengemeinde!

Ich arbeite neben meiner Haupttätigkeit auch als Fischereiaufseher. Immer wieder höre ich von Anglern, daß diese beobachtet haben, daß andere untermaßige Fische abschlagen und/ oder weit über die Fangbegrenzung hinweg angeln. Auch die überzählige Verwendung von Fangerät (schönes Amtsdeutsch....) und das Fischen trotz Nachtangelverbot (deutlich länger als die tollerierbare Stunde mehr) kommt mir oft zu Ohren.
Mich würde hier und nicht nur heute interessieren, wie ihr in einem solchen Fall reagiert, bzw. reagieren würdet. Ruft ihr die Fischereiaufsicht an? Stellt ihr den Angler zur Rede? Oder seht ihr einfach weg?
Ich danke für Eure Antworten!
 
hallo mefo...
also mit der fischereiaufsicht ist es solche sache,ich persönlich informiere die polizei.
aber nicht immer es muß schon grawierend sein.es muß ja nicht immer aus ner mücke ein elefant gemacht werden.es kommt auf den umstand an.

mfg
aal 3004
 
Was sind es denn für Umstände, die es Deiner Meinung nach rechtfertigen, untermaßige Fische abzuschlagen, mit mehr als erlaubt Ruten zu fischen usw?
Ich finde, daß es nun mal gemeingültige Regelungen geben muß, an die sich alle zu halten haben, sonst könnte jeder machen was er will. Das Ergebnis daraus kann man sich leicht vorstellen. Jeder der diesen, durch Unterschrift auf der Angelkarte anerkannten Regelungen entgegen handelt, schadet den anderen Anglern und natürlich letztlich auch sich selbst!
 
Ganz klar, ich würde denjenigen auf sein Vorgehen ansprechen und je nach Reaktion meines Gegenüber geht es dann weiter.

Damit meine ich, wenn jemand z. B. als Gastangler im
Wörthsee unerlaubterweise einen Hecht zurücksetzt, mache ich ihn darauf aufmerksam, dass es verboten ist.

Wenn er seine 3. Angel einholt, und einsichtig ist, sie nicht wieder auswirft, dann werde ich auch noch ein Hünerauge zudrücken.

Wenn mir jedoch einer dann zusätzlich noch frech wird oder unverschämt, dann informiere ich telefonisch den "Seewart" des Vereins (Kontrolleur), und warte vor Ort bis er eintrifft.

In Extremfällen kann man auch direkt die Polizei rufen, oder wenn man um die Anzeige sowieso nicht rumkommt.

Grüße
Stephan
 
stephan hat es schon auf den punkt gebracht.
nicht immer nur das schlechteste denken,oft ist es auch unwissen.
und auserdem habe ich nicht gesagt das es irgend etwas rechtfertigt.
aber ne mücke is ebend kein elefant.

mfg aal 3004
 
Das mit der Anzeige kann sehr frustrierend sein.
Folgendes Erlebnis. An einem Gewässer, in dem ich eine Jahreskarte besitze,
beobachtete ich 2 Angler die mir namentlich bekannt waren und von denen
ich vermutete das Sie keine Karte hatten. Ich verständigte darauf den Pächter. Dieser erstattete Anzeige bei der Polizei. Bei der Gerichtsverhandlung
stellte der Richter das Verfahren, ich zitiere:" wegen Geringfügigkeit und aus
mangeldem Interesse der Öffentlichkeit" :confused: :crying , gegen Auflage zur Zahlung von 50€
für einen gemeinnutzigen Zweck ein! Ich denke wenn sich das rumspricht,
ist jedem "Schwarzangler" Tür und Tor geöffnet. :mad: :crying
Gruß Andreas
 
Ich weiß ja nicht wie ruhig die Leute bei euch bleiben aber hier hat man ruckzuck mal nen gebrochnen Arm oder so und auch ich konnt mir schon einiges anhören wenn ich jemanden auf seine Fehler aufmerksam gemacht habe (obwohl ich knappe 100kg wiege) und ich glaub daran liegt es auch das hier kaum noch kontrolliert wird !
Wenn ich wirklich berechtigt wäre zu kontrollieren würde es hier Rund gehen da ich ja dann praktisch das Recht zu 100% auf meiner Seite hätte und da ich mein Wuffi eh immer bei hab stehen eigentlich auch immer alle ganz still !

MfG Nico
 
Andreas Löfflmann schrieb:
Das mit der Anzeige kann sehr frustrierend sein.
Folgendes Erlebnis. An einem Gewässer, in dem ich eine Jahreskarte besitze,
beobachtete ich 2 Angler die mir namentlich bekannt waren und von denen
ich vermutete das Sie keine Karte hatten. Ich verständigte darauf den Pächter. Dieser erstattete Anzeige bei der Polizei. Bei der Gerichtsverhandlung
stellte der Richter das Verfahren, ich zitiere:" wegen Geringfügigkeit und aus
mangeldem Interesse der Öffentlichkeit" :confused: :crying , gegen Auflage zur Zahlung von 50€
für einen gemeinnutzigen Zweck ein! Ich denke wenn sich das rumspricht,
ist jedem "Schwarzangler" Tür und Tor geöffnet. :mad: :crying
Gruß Andreas

Hallo Andreas !
Ich sehe die Sache etwas anders als Du, denn eine Strafe von 50,- Euronen ist doch schon etwas. Zumindest ein kleiner Anfang. Beim nächsten Mal, wenn die Beiden wieder erwischt werden, wird es bestimmt teurer.
Ich glaube, viele haben in solchen Fällen überzogene Vorstellungen was die Strafen betrifft. Man sollte hier immer maßvoll an diese Sachen herangehen, wie auch (so meine Meinung) das Gericht es in diesem Falle getan hat.
Gruß und Petri Heil
der Alte Däne
 
Barschfreak schrieb:
Ich weiß ja nicht wie ruhig die Leute bei euch bleiben aber hier hat man ruckzuck mal nen gebrochnen Arm oder so und auch ich konnt mir schon einiges anhören wenn ich jemanden auf seine Fehler aufmerksam gemacht habe (obwohl ich knappe 100kg wiege) und ich glaub daran liegt es auch das hier kaum noch kontrolliert wird !
Wenn ich wirklich berechtigt wäre zu kontrollieren würde es hier Rund gehen da ich ja dann praktisch das Recht zu 100% auf meiner Seite hätte und da ich mein Wuffi eh immer bei hab stehen eigentlich auch immer alle ganz still !

MfG Nico


tag nico
das recht kannst du dir doch verschaffen.
melde dich einfach an und dann mache ein lergang,prüfung und dann gehts los.
aber denke immer drann auch kontrolettis sollten menschen bleiben.
was leider nicht immer so ist.
jetzt können wieder getroffene hunde bellen!!

mfg
aal 3004
 
Don Rolando schrieb:
Es ist immer Situations abhängig .

Nachtangelverbot kenn ich nur von der Havel her.
Gegen Reißen, Unermaßige Abschlagen oder Quälerei ( Tier ) würde ich vorgehen.
Aber wenn jemand neben seinen zwei Ruten, mit der Stippe Köfis fängt, ist das kein Fall für Polizei oder Fischereibehörden.

Dies ist meine Persöhnliche Meinung.

Hi Don!
Es gibt auch in Berlin auf einigen Gewässern ein Nachtangelverbot, wenige, aber es gibt sie.
Wird nichts gegen eine dritte Angel unternommen, sind es am nächsten Tag 4 Angeln, danach 5 usw. Und da soll nichts passieren ?????
Ich denke schon !!!!!
Gruß
der Alte Däne
 
Don Rolando schrieb:
Ich hab von einer Stippe gesprochen und nur von der Stippe.
Bei einer dritten Angel würd ich auch schon etwas unternehmen.

Hi Don !
So weit mir bekannt ist, kann man auch mit einer Stippe Fische fangen, oder nicht ? Also was soll diese Haarspalterei ???
Wenn festgeschrieben ist, dass 2 Angeln erlaubt sind, sind es eben nur 2 !!!
In einigen Bundesländern sind 3 Angeln zugelassen; und da kann dann auch nicht mit 4 Angeln oder mehr geangelt werden.

Gruß
der Alte Däne
 
Barschfreak schrieb:
Ich weiß ja nicht wie ruhig die Leute bei euch bleiben aber hier hat man ruckzuck mal nen gebrochnen Arm oder so und auch ich konnt mir schon einiges anhören wenn ich jemanden auf seine Fehler aufmerksam gemacht habe (obwohl ich knappe 100kg wiege) und ich glaub daran liegt es auch das hier kaum noch kontrolliert wird !
Wenn ich wirklich berechtigt wäre zu kontrollieren würde es hier Rund gehen da ich ja dann praktisch das Recht zu 100% auf meiner Seite hätte und da ich mein Wuffi eh immer bei hab stehen eigentlich auch immer alle ganz still !

MfG Nico
Is wohl ne ziemlich militante Gegend da um Cottbus rum!? Bei uns hier in Brandenburg a.d. Havel, geht es zumindest einigermaßen gesittet zu.
Ich denke, daß es auch ein Stück weit darauf ankommt, wie der Kontrolleur auf die Angler zugeht. Ich hatte da noch keine Probleme. Die Sache mit dem Hund wäre als Kontrolletti nicht zulässig, da der Kontrolleur weder Waffen (gleich welcher Art), noch Tiere (auch gleich welcher Art) bei der Verrichtung seiner Tätigkeit bei sich führen, geschweige denn benutzen darf. Wenn ich den Verdacht hege, daß Leib und/ oder Leben bedroht wären oder schwere Straftaten vorliegen, bzw. die begründete Annahme dazu, würde ich die Kollegen der Wasserschutzpolizei, bzw. der Kripo benachrichtigen. Rambotum oder übertriebenes Geltungsbedürfnis sollte bei einem Fischereiaufseher nicht zu finden sein. Höfliches Auftreten ist ebenfalls angesagt. Ich weiß, ich kenne auch leider andere Beispiele, hauptsächlich von ehrenamtlichen Fischereiaufsehern. Man sollte jedoch bedenken, daß die Kontrolletis nicht nur die Interessen des Fischereirechtsinhabers, sondern auch die des Anglers schützen. Wer nichts zu verbergen hat, muß auch weder Schiß haben, noch muß der irgendwelche Repressalien fürchten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Mefoschreck !
Genau so ist es !!!!
Im Interesse der eigenen Sicherheit ist es z. B. in Berlin gefordert, dass
immer mindestens 2 Fischereiaufseher gemeinsam die Kontrollen durchführen müssen, bzw. 1 Fischereiaufseher mit einer weiteren Begleitperson, die mindestens 18 Jahre alt ist. Zu der Frage der Waffen und Hunde hast Du alles gesagt. Aber entscheidend ist auch das Auftreten der Fischereiaufseher, da gebe ich Dir absolut Recht.
Gruß
der Alte Däne
 
Don Rolando schrieb:
...Aber bei reißern, gerade in und um Berlin Kuschen :klatsch :klatsch :klatsch ,
was für Helden seid ihr denn.
Wie bist Du denn unterwegs? Wie kommst Du darauf, daß wir bei solchen Delikten zu- bzw. wegsehen? Abgesehen davon, wäre es angebracht, wenn man sich so ereifert, daß man selbst sein Wissen und Können der Fischereiaufsicht zur Verfügung stellt, bzw. sich auch bei "der Truppe" anmeldet! Tust Du das? Gäbe es mehr verantwortungsbewußte Angler, die auch als ehrenamtliche Fischereiaufseher fungierten, wären die Zustände am Wasser sicher andere!
 
Hallo Mefo,
viele Angler würden sich sicher der Fischereiaufsicht zur Verfügung stellen, wenn die Lehrgänge dazu vor Ort oder zumindest in der Nähe wären, wie es ja bei den Lehrgängen zur Anglerprüfung auch der Fall ist. Wenn aber die Lehrgänge so weit entfernt stattfinden, wie z. B. hier bei uns und man Urlaub nehmen muß wegen der Länge des Lehrganges, dann ist es verständlich, daß sich da nicht so viele melden. Ansonsten sind Deine Ansichten bezüglich der Gesetzesverstöße von Anglern auch die meinen.
Gruß u. Petrowskij
Eberhard
 
Don Rolando schrieb:
Das ist keine Haarspalterei.
Bei Anglern die ne Stippe neben ihren zwei Ruten haben gleich den Dicken machen?
Aber bei reißern, gerade in und um Berlin Kuschen :klatsch :klatsch :klatsch ,
was für Helden seid ihr denn.

Hallo Don !
Weder mache ich nen Dicken, noch sehe ich bei irgendwelchen Verstößen weg. Wenn Du möchtest, kannst Du uns gern auf unseren Kontrollen begleiten. Dann kannst Du Dich live von unserer Arbeit überzeugen. Kannst ja mal nen Vorschlag machen bzgl. Zeit usw. Wäre doch mal bestimmt gut zu sehen, wie wir unsere Freizeit im Interesse der Angler verbringen.
Gruß
der Alte Däne
 
Don Rolando schrieb:
Was ist das denn für ein Wuffi?? Einer aus dem " Streichel Zoo ", oder einer der auf die Koppel geht und einen 20 Zentner Bullen zum Frühstück reißt?

Für mich sind Hunde wie Magneten, schon seit frühster Kindheit, wurde noch nie Gebissen, daher meine Neugier.



Nee is nen Boxer nach DDR Zuchtlinie also nich so nen "Rehchen" hat jetzt mit 2 Jahren knappe 40 kg !

MfG Nico
 
Mefoschreck schrieb:
Liebe Forengemeinde!

Ich arbeite neben meiner Haupttätigkeit auch als Fischereiaufseher. Immer wieder höre ich von Anglern, daß diese beobachtet haben, daß andere untermaßige Fische abschlagen und/ oder weit über die Fangbegrenzung hinweg angeln. Auch die überzählige Verwendung von Fangerät (schönes Amtsdeutsch....) und das Fischen trotz Nachtangelverbot (deutlich länger als die tollerierbare Stunde mehr) kommt mir oft zu Ohren.
Mich würde hier und nicht nur heute interessieren, wie ihr in einem solchen Fall reagiert, bzw. reagieren würdet. Ruft ihr die Fischereiaufsicht an? Stellt ihr den Angler zur Rede? Oder seht ihr einfach weg?
Ich danke für Eure Antworten!


hi. würd sagen kommt immer auf denn fall an. wenn einer ne 3 rute für köderfische nimmt, find ich das ok. siht man ja auch gleich am schwimmer und haken.
thema nachtangeln ist eh total blöd bei uns in Baden Würtenberg nur bis 1 uhr Beyern die nacht durch. totaler schwachsinn, was willst denn auch nur bis 1 uhr am gewässer. wenn dann solten sies schon überall gleich machen.

klar regts einen auf wenn man alles nach vorschrift macht und andere nicht,
aber deswegen nachher nen blaues auge riskieren währ mir zu blöd.
ich glaub wir wissen ja alle welche leute sich nicht dran halten :nein .

gruß mark
 
Hallo,

Fischereigesetzte sind nun mal Ländersache.
In einigen Bundesländern gibts den Angelschein auf Lebenszeit.
In anderen, wie hier in NRW, gibts das Teil für maximal 5 Jahre.
So kommt es dann auch beim Thema Nachtangelverbot oder der Anzahl der erlaubten Ruten zu Unterschieden.

Wenn es diese Gesetzte und Regeln gibt, dann hab ich mich halt daran zu halten.
Wo also ist das Problem? Vor allem aber muss ich mich doch nicht über Dinge beschweren deren Änderung ich selber nicht beeinflussen kann.

Fakt ist aber.....wenn bei uns am Gewässer jemand Dinge macht die nicht erlaubt sind, dann rufe ich einen Aufseher aus dem eigenen Verein an und dann wird das geklärt und fertig ist das.
2 Ruten sind zwei Ruten und wenn eine Stipprute dann erlaubt sein soll oder man darüber hinwegsehen soll, dann find ich das schon ein wenig kurios.
Wenn jemand Köderfische mit der Stippe fangen will, dann muss er halt eine "normale" Rute und eine Stippe nehmen.
An manchen Gewässern ist es ja sogar verboten die dritte Rute fangfertig mitzuführen.

Von daher.....Regeln achten und alles wird gut.

Gruß

Halvdan
 
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