Schwarzfischer -  Untermaßige Fische- mir schwillt der Hals!

Alter Däne schrieb:
Hi Don !
So weit mir bekannt ist, kann man auch mit einer Stippe Fische fangen, oder nicht ? Also was soll diese Haarspalterei ???
Wenn festgeschrieben ist, dass 2 Angeln erlaubt sind, sind es eben nur 2 !!!
In einigen Bundesländern sind 3 Angeln zugelassen; und da kann dann auch nicht mit 4 Angeln oder mehr geangelt werden.

Gruß
der Alte Däne

Bei uns sind 2 beringte und eine unberingte Rute erlaubt. Um damit konzentriert fischen zu können ist das manchmal schon zuviel,wenn's richtig beißt! Festgesetzte Fische und Abriß vorprogrammiert. Wenn es richtig "rund" geht, fische ich aus diesen Gründen oft auch mit nur einer Rute.

MfG. Aal-Ete
 
bikerboy25678 schrieb:
hi. würd sagen kommt immer auf denn fall an. wenn einer ne 3 rute für köderfische nimmt, find ich das ok. siht man ja auch gleich am schwimmer und haken.
thema nachtangeln ist eh total blöd bei uns in Baden Würtenberg nur bis 1 uhr Beyern die nacht durch. totaler schwachsinn, was willst denn auch nur bis 1 uhr am gewässer. wenn dann solten sies schon überall gleich machen.
Ich kann mich bezgl. Regelungen nur Halvan anschließen! :klatsch
Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder der Meinung wäre, dieser kleine Verstoß wäre tollerabel? Erkläre mal einem Karpfenangler, daß er nur mit zwei Ruten fischen darf, wärend nebendran der Kollege mit zwei Grundruten sitzt und mit einer Stippe Köfis fängt! Abgesehen davon, kann man zum Fang von Köfis auch die Senke benutzen, oder man ist eben mal nicht so aufgeregt und hat seinen Angeltag gut organisiert, dann hat man eben genug Zeit sich ein paar Köder zu stippen.
Was das Nachtangeln angeht, so ist dies eine schwierige Angelegenheit. Überall dort, wo s.g. Koppelfischereirecht (mehrere Fischereirechtsinhaber) besteht wird es schwierig. Die müßten EINSTIMMIG beschließen, daß sie Nachtangeln zulassen wollen- nur dann geht es. Ist auch nur einer dagegen oder enthält sich der Stimme gibts kein Nachtangeln. Mir ist keine Fischereiordnung bekannt (man möge mich eines Besseren belehren), in der ein Nachtangelverbot geschrieben stehen würde. Auch bei uns in Brandenburg ist das Nachtangeln grundsätzlich erlaubt. Aber leider haben wir hier jede Menge Gewässer mit eben diesem Koppelfischereirecht- damit reduziert sich die Nachtangelgewässerfläche beträchtlich. Abhilfe schaffen da wohl in erster Linie Vereinsgewässer (VDSF, DAV, usw.), da dort meines Wissens nach das Nachtfischen erlaubt ist (zumindest DAV).
 
...bin ich soo froh, das hier anscheinend nur lauter 1000%tige Angler sind, die sich an "ALLE" Vorschriften und Auflagen halten... nie einem Fehler machen... und immer ganz dolle auf die Anderen aufpassen.....toll :klatsch :klatsch :klatsch
 
heidelberger*** schrieb:
...bin ich soo froh, das hier anscheinend nur lauter 1000%tige Angler sind, die sich an "ALLE" Vorschriften und Auflagen halten... nie einem Fehler machen... und immer ganz dolle auf die Anderen aufpassen.....toll :klatsch :klatsch :klatsch
Sicher macht jeder (auch ich) auch mal Fehler und schießt übers Ziel hinaus. Gleichwohl muß man dann aber auch mit den evtl. Konsequenzen leben.
 
Hi Leute,
bei einem See bei uns in der Nähe wird man fast nie kontrollliert (ich wurde in 35mal angeln in 2 Jahren 1mal kontrolliert). Was ich damit sagen will es fehlen einfach die Kontolleure oder den Kontrolleuren die Zeit. Deshalb habe ich schon öfters beobachtet wie manche Leute einfach mit lebenden KöFi angeln, 3 Ruten verwenden (sogar 3 auf Raubfisch) und wie zu viele und untermaßige Fische geschlachtet wurden. Deshalb sollte man in solchen Fällen ganz klar den Seewart oder die Polizei anrufen. Wenn mal jemand kontrolliert und so verbotene dinge bemerkt werden diese Leute aus dem Gewässer ,,VERBANNT´´.Wird aberr mit einer Rute auf KöFis geangelt wird das manchmal noch akzeptiert. Doch ich bin der Meinung das auch das nicht sein sollte, denn irgendwann spricht sich das herum und aus der Stippe wird die Karpfenrute...und auch auf 2 Maden kann ein Karpfen beißen.
 
Hi nochmal,
sorry mein PC kann so lnge Texte irgenwie nicht abschicken .Deshalb Teil 2.
In meinem Vereinsgewässer darf man z.B. nicht blinkern und normal fischen, das finde ich auch gut denn wenn man blinkert muss man sich voll auf diese rute konzentriere und hat man dann einen biss auf die andere Rute muss man diese fallen lassen und bis man dann dran is und der Drill und der fisch schwmmt in die andere schnur...
Auch bin ich der meinung das wenn man die erreichte Zahl an Edelfischen erreicht hat vorallem auf Raubfisch aufhört zu fischen denn wie schnell hat der Hecht den KöFi geschlukt oder der Drilling hängt in en Kiemen und er blutet...
 
Tach zusammen!
Mefoschreck hat mit einem durchaus vernünftigen und nützlichen Beitrag eine völlig unnötige Diskussion ausgelöst. Es ist doch völlig richtig, was er sagt:
Gesetz ist Gesetz u. Verordnung ist Verordnung. Daran hat man sich zu halten und das war`s. Mefos Frage war doch klar: Was tut Ihr, wenn Ihr einen Verstoß am Wasser beobachtet? Es kamen für meinen Geschmack zu wenige Beiträge, welche diese Frage präzise beantworteten. Statt dessen wurde mehrfach versucht, Gesetze u. Gewässerverordnungen aufzuweichen. Wenn zu zwei erlaubten Ruten eine unberingte Stippe zum Fang von Köfis erlaubt ist, steht`s auf dem Erlaubnisschein. Wenn nicht, ist diese Stippe eben eine dritte Rute, die nicht erlaubt ist. Das Abschlagen und Mitnehmen von untermaßigen Fischen ist erst recht ein so schwerwiegender Verstoß, daß man überhaupt nicht darüber hinweg sehen kann. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Fisch tief geschluckt hat. Dann muß er getötet werden. Dann aber sollte er klein geschnitten und als Futter wieder ins Wasser geworfen werden. An manchen Gewässern ist das sogar strenge Vorschrift. Wenn ich Verstöße anderer Angler sehe, spreche ich sie darauf an u. rufe ggflls. die Polizei.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
 
Eberhard Schulte schrieb:
Tach zusammen!
Mefoschreck hat mit einem durchaus vernünftigen und nützlichen Beitrag eine völlig unnötige Diskussion ausgelöst. Es ist doch völlig richtig, was er sagt:
Gesetz ist Gesetz u. Verordnung ist Verordnung. Daran hat man sich zu halten und das war`s. Mefos Frage war doch klar: Was tut Ihr, wenn Ihr einen Verstoß am Wasser beobachtet? Es kamen für meinen Geschmack zu wenige Beiträge, welche diese Frage präzise beantworteten. Statt dessen wurde mehrfach versucht, Gesetze u. Gewässerverordnungen aufzuweichen. Wenn zu zwei erlaubten Ruten eine unberingte Stippe zum Fang von Köfis erlaubt ist, steht`s auf dem Erlaubnisschein. Wenn nicht, ist diese Stippe eben eine dritte Rute, die nicht erlaubt ist. Das Abschlagen und Mitnehmen von untermaßigen Fischen ist erst recht ein so schwerwiegender Verstoß, daß man überhaupt nicht darüber hinweg sehen kann. Einzige Ausnahme wäre, wenn der Fisch tief geschluckt hat. Dann muß er getötet werden. Dann aber sollte er klein geschnitten und als Futter wieder ins Wasser geworfen werden. An manchen Gewässern ist das sogar strenge Vorschrift. Wenn ich Verstöße anderer Angler sehe, spreche ich sie darauf an u. rufe ggflls. die Polizei.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
Genau so! Dem ist nichts hinzuzufügen!
 
Zurück
Oben