Fischereischein -  Prüfungszeugnis: Umzug und weg war es

dackelfreund

Petrijünger
beim Umzug aus demRhein Erft Kreis nach Colonia hat sich mein Angelzeugnis davon gemacht,der fischereischein (abgelaufen)ist auf Rhein Erft Kreis ausgestellt für ne Verlängerung möchte die Stadt Köln das Zeugnis sehen aber das is t ja nun weg.
Gemacht hab ich die Fischereiprüfung 2001 im Bereich Aachener Land.
Wad nun? :confused:
 
Wenn du die Prüfung erst 2001 gemacht hat kanst du sicherlich ohne Probleme ein neues Prüfungszeugnis ausgestellt bekommen. Die untere Fischereibehörde führt LIsten über Teilnehmer und Ergebnis (glaub ich)So Probleme gabs bei Usern hier im Forum schon mehrmals, den Leuten konnte fast immer geholfen werden.
PS: Benutz mal die Such-Funktion :zwinkernd
 
Gehörte auch zu denen die das Zeugnis beim Verein vorlegen mussten ,
musst einfach bei der Unteren Fischreibehörde wo du deine Prüfung gemacht hast anrufen und die stellen dir ein neues Zeugnis aus, kostet aber 10 Euro plus Versand.

Gruß Benny
 
Hallo,

die untere Fischereibehörde des Kreises Aachen hat mir für 5,-€ ein neues Zeugnis ausgestellt und das ganze ging innerhalb von ein paar Tagen nachdem ich per Mail angefragt hatte.
Wobei ich die Stadt Köln nicht verstehen kann.
Einen Fischereischein bekommt man nur, wenn man eine Prüfung abgelegt hat.
Und demnach sollte doch der alte Schein als Nachweis ausreichend sein.
Bei uns in Grevenbroich wollten die nur den alten, abgelaufenen, Schein sehen und haben ohne Probleme einen neuen ausgestellt.....und das nach 14 Jahren Pause (so lange war auch der Schein abgelaufen :-) )

Frag einfach per Mail bei der unteren Wasserbehörde an und nach einigen Tagen kommt das Zeugnis per Post inkl. Zahlschein ins Haus.

Gruß

Marco
 
Halvdan schrieb:
Hallo,

Wobei ich die Stadt Köln nicht verstehen kann.
Einen Fischereischein bekommt man nur, wenn man eine Prüfung abgelegt hat.
Und demnach sollte doch der alte Schein als Nachweis ausreichend sein.

Ja ja die herlich Deutsche Bürokratie :augen :augen
Mehr muss man dazu doch nicht sagen. Ich denke mal das die Vorgehensweise zum Ausstellen eines neuen Fischereischeins nicht explizirt in einer Dienstanweisung hinterlegt ist.
So händelt es jede Komuna halt anders :) :)
 
die deppen in köln bei der unteren fischerreibehörde haben die unterlagen nur 7 jahre liegen dan ist nix mehr mit ner kopie.hab das auch schon durchexerziert,hab nur noch ne kopie von ner kopie.hab damals meinen fischerreischein in niedersachsen aber damit bekommen.wohne jetzt aber schon ca3 jahre wieder in nrw,müste mir mal einen für nrw machen lassen aber die kacken sich bei mir auch an.also was solls angel sowieso zu 90% in niedersachsen.und der ist auch billiger,gilt auf lebenszeit und ich schmeiss den sesselfurzern keine kohle in den rachen :prost
 
aaljäger schrieb:
der ist auch billiger,gilt auf Lebenszeit und ich schmeiss den sesselfurzern keine Kohle in den Rachen :prost


Das finde ich eh eine Riesensauerei das man in manchen Bundesländern wie hier bei mir in NRW Alle 5 Jahr zahlen muss.
Und andere Bundesländer bezahlen einmal und dann gilt der fürs ganze leben.
Finde ich echt Blöd.
 
Tach zusammen !
Wie es in anderen Bundesländern zugeht, weiß ich nicht. Hier in NRW sind die Unteren Fischereibehörden seit kurzem verpflichtet, nur bei Vorlage des Prüfungszeugnisses einen neuen Bundesfischereischein auszustellen. Das gilt nicht für Verlängerungen, sondern nur für Neuausstellungen. Das hat die Untere Fischereibehörde Rheinberg den Vorständen der Angelvereine in ihrem Einzugsgebiet mitgeteilt. Es ist also keine Korintenkackerei von den Behörden, sondern die Sache kommt von weiter oben.
Gruß u. Petri Heil
Eberhard
 
Hallo Eberhard,

was heißt denn "seit kurzem"
Ich habe meinen Schein vor genau 8 Wochen neu ausstellen lassen.
Wohnhaft bin ich ja auch in NRW und der alte Schein war 14 Jahre abgelaufen.
Schon damals wurde in einigen Städten nach dem Prüfungszeugnis gefragt und in anderen Städten eben nicht.
Hier in Grevenbroich reichte der alte, abgelaufene, Angelschein zur Neuausstellung aus.
Wie gesagt....in anderen Städten, z.B. in Duisburg musste das Prüfungszeugnis vorgelegt werden.

Von daher empfinde ich das Verhalten der Kölner Bürokraten schon etwas daneben.
Vor allem aber frage ich mal nach der Logik.
Einen Fischereischein bekommt bzw bekam man auch in der Vergangenheit in NRW nur dann wenn man ein Prüfungszeugnis vorgelegt hatte.
Also habe ich doch, wenn ich einen abgelaufenen Jahresschein besitze, irgendwann einmal eine Prüfung abgelegt und habe doch somit auch einen Nachweis in Form des Jahres bzw 5 Jahresscheins.
Alleine von dieser Warte aus gesehen, kann ich nicht nachvollziehen, warum die Vorlage eines Prüfungszeugnisses nötig sein soll.
Hab ich allerdings gar keine Unterlagen mehr.....gut, dann ist es klar, daß ich ein Prüfungszeugnis vorlegen muss.

In diesem Sinne

Gruß

Halvdan
 
das schlimme ist wenn de die prüfung vor 20 oder noch mehr jahren gemacht hast,kriegste nirgendwo mehr ne kopie her.bei uns im lk minden lübecke muste sogar nach 5 jahren ein neues passbild mitbringen und kriegst dan alle 5 jahre nen neuen fischerreischein.anstatt die da nen stempel reinmachen.alles nur abzocke,ist natürlich auch wieder teurer.könnte echt :hauen die beamten är...e
 
Tach zusammen!
Die Untere Fischereibehörde hat uns auch die Begründung mitgeteilt, warum sie verpflichtet wurden, sich das Prüfungszeugnis vorlegen zu lassen: Es sind in irgendeinem Standort (fragt mich jetzt nicht, wo) eine größere Anzahl Blankoformulare des Bundesfischereischeines entweder geklaut oder von einem "geschäftstüchtigen" städt. Angestellten verscherbelt worden, mit Stempeln natürlich! Damit die Inhaber solcher selbst ausgefertigten Scheine keine Chance haben, durch die Vorlage dieser Scheine in den Besitz eines echten zu kommen, besteht nun die Verpflichtung, die Prüfungszeugnisse zu kontrollieren. Die Anordnung dazu kommt von den Regierungspräsidien.
Gruß
Eberhard
 
aaljäger schrieb:
das schlimme ist wenn de die prüfung vor 20 oder noch mehr jahren gemacht hast,kriegste nirgendwo mehr ne kopie her.bei uns im lk minden lübecke muste sogar nach 5 jahren ein neues passbild mitbringen und kriegst dan alle 5 jahre nen neuen fischerreischein.anstatt die da nen stempel reinmachen.alles nur abzocke,ist natürlich auch wieder teurer.könnte echt :hauen die beamten är...e

Also bei mir, auch NRW, war der Preis der gleiche. Ich musste nur ein neues Pasild mitbringen. Die Nette Dame im Bürgerbüro hat sogar von sich aus gefragt ob ich einen neuen schein haben mächte oder lieber den alten behalten würde.

Finds aber toll, wenn über alle Beamten gleichermaßen hergezogen wird. :(
 
Ich habe eher ein Problem damit das es in einigen Bundesländern einen lebenslang gültigen Fischereischein gibt. Zum einen, macht man den Schein dann mit 15 und hat bis sein Lebensende das selbe Bild drin kleben, zum anderen wie bekomme ich den dann z.B. Änderungen in den Schonzeiten, Mindestmaßen etc. mit?
Alle 5 Jahre grundsätzlich nen neuen Schein fände ich ne gute Lösung.
Zu den Gebühren: In Rheinland-PFalz kostet der Fünfjahresschein soweit ich weis momentan 35 EURO. Davon sind 20 EURO fürs Land für Besatzmaßnahmen. Der Rest sind Gebühren.
Im Vergleich zu manchen Vereinsbeiträgen ist das absolut lachhaft.
 
Ronnie schrieb:
Ich habe eher ein Problem damit das es in einigen Bundesländern einen lebenslang gültigen Fischereischein gibt. Zum einen, macht man den Schein dann mit 15 und hat bis sein Lebensende das selbe Bild drin kleben, zum anderen wie bekomme ich den dann z.B. Änderungen in den Schonzeiten, Mindestmaßen etc. mit?
Alle 5 Jahre grundsätzlich nen neuen Schein fände ich ne gute Lösung.
Zu den Gebühren: In Rheinland-PFalz kostet der Fünfjahresschein soweit ich weis momentan 35 EURO. Davon sind 20 EURO fürs Land für Besatzmaßnahmen. Der Rest sind Gebühren.
Im Vergleich zu manchen Vereinsbeiträgen ist das absolut lachhaft.

moin,

na, so ganz verstehe ich das jetzt nicht. Du bist sicher auch dafür, alle paar Jahre einen neuen Führerschein zu beantragen (warum dann eigentlich ohne eine kleine Prüfung ob du die aktuelle Gesetzgebung noch kennst und ob du aus medizinischer Sicht noch fahrtauglich bist), denn den bekommst du auch "lebenslänglich". Und das obwohl sich die StVO ständig ändert!Von solchen Scheinen gibt es noch viel mehr als man sich das so spontan vorstellen kann.

Natürlich können sich auch Schonzeiten und Mindestmaße ändern - ebenso die geschonten Arten selber. Aber als engagierter und informierter Angler kennt man die doch bzw. kann sich die Daten ruckzuck aus dem Inet besorgen. Was wäre denn sonst, wenn sich während der Laufzeit deines Scheins etwa bei den geschonten Arten etwas ändert? Glaubst du, dass du dann mit Hinweis auf deinen "alten" Schein ungeschoren wegkommst?

Das Argument von Halvdan:
"Vor allem aber frage ich mal nach der Logik.
Einen Fischereischein bekommt bzw bekam man auch in der Vergangenheit in NRW nur dann wenn man ein Prüfungszeugnis vorgelegt hatte.
Also habe ich doch, wenn ich einen abgelaufenen Jahresschein besitze, irgendwann einmal eine Prüfung abgelegt und habe doch somit auch einen Nachweis in Form des Jahres bzw 5 Jahresscheins."
kann ich deshalb ganz gut nachvollziehen. Was das mit geklauten und "bestempelten" Blankoformularen zu tun hat ist mir schleierhaft.

Gruß Thorsten
 
e mail vor ein paar tagen geschickt,hatte heute aus aachen nen brief ,5 teuros überweisen dann kommt mein ersatzzeugniss.
top die jungs in aachen!!!!!!
gruss micha
 
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