Landesfischereigesetze -  Darf ein Jungangler einen anderen Jungangler mitnehmen?

Svenno

G.barschjäger&Meeresspezi
Hallo,darf Ich mit 15 Jahren ein Kind mit zum Angeln an mein Vereinsgewässer nehmen,wenn er 8 Jahre alt ist und noch keinen Fischereischein oder Verienserlaubnis hat?
Oder muss ich ihm eine Erlaubnis vom Verein kaufen? :confused:
Oder ist das von Bundesland zu Bundesland verschieden? :confused:
 
Hier in BW dürftest du ihn mitnehmen, angeln darf er aber nicht.
Bei dir weiß ich es leider nicht, da könnte dir Cliff jetzt helfen.
Aber der ist ja leider nicht mehr da.

Gruß west
 
Ich denke, der Kleine kann zwar mit, darf aber selber wohl nicht angeln.

http://www.vdsf.de/angeln/sonderregelungen_fisch2004.html

Sinngemäß steht in dem Link, es gibt in Niedersachsen keinen Jugendfischereischein und Jugendliche bis zum 14. Lebensjahr dürfen lediglich zur Vorbereitung auf die Fischereischeinprüfung unter Aufsicht geeigneter Personen angeln.

Frag doch zur Sicherheit mal bei einem Verein in Deiner Nähe, wie das da gesehen wird.


Gruß


Michael
 
bei uns in nrw dürfen ´´nichtangelscheininhaber´´ nur im angelpark ohne schein

angeln und in anderen gewässern muss man jugendfischereischein haben und einen

dabei haben derden blauen schein hat und diese person muss über 16 sein


mfg kittani92
 
Bei uns ist es so das man erst als Volljähriger Fischereischeinbesitzer einen Jugendlichen mit dem Jugendfischereischein mitnehmen darf.
Nur das dieser dann nur mit einer Angel angeln darf und auch nicht auf Raubfisch gehen darf.

>>> Also so sollte es soweit ich weiß in NRW sein :klatsch
 
kittani92 schrieb:
bei uns in nrw dürfen ´´nichtangelscheininhaber´´ nur im angelpark ohne schein

angeln und in anderen gewässern muss man jugendfischereischein haben und einen

dabei haben derden blauen schein hat und diese person muss über 16 sein


mfg kittani92

Im Angelpark dürfen Nichtangelscheininhaber aber auch nur deshalb angeln, weil die Betreiber die blaue Karte meist nicht überprüfen, wozu sie jedoch verpflichtet wären.
Gruß
Eberhard
 
Petriboys schrieb:
Bei uns ist es so das man erst als Volljähriger Fischereischeinbesitzer einen Jugendlichen mit dem Jugendfischereischein mitnehmen darf.
Bei uns in Bayern trifft das auch zu.;)

Zusätzlich gilt aber, dass man als Fischereischeininhaber (volljährig) Kinder unter 10 Jahren auch mitnehmen darf, die brauchen dann soweit ich das weiß nichts, dürfen aber nur mit 1 Handangel angeln, du mit der anderen - insgesamt sind ja nur 2 Handangeln erlaubt!

Wenn du Jugendlicher bist und den Jugendfischereischein hast, darfst du soweit ich weiß bei uns (Bayern) keinen Jugendlichen bzw. Kind unter 10 Jahren mitnehmen zum Angeln - mitnehmen schon, aber dieser darf in keinster Weise angeln!
 
Der Svenno wohnt laut der Angabe hier in 23nochewas, das wäre Schleswig Holstein. Das Schleswig- Holsteiner Fischereigesetz sagt im §26 Abs. 2:

Ein Fischereischein ist ebenfalls nicht erforderlich für Personen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie beim Fischfang von einer volljährigen Fischereischeininhaberin oder einem volljährigen Fischereischeininhaber beaufsichtigt werden.

Der § 28 Abs. 1 sagt:
Der Fischereischein ist Personen zu versagen, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Es gibt aber noch Ausnahmen, wenn ich das richtig gelesen habe. Da stand was von abflusslosen Gewässern und sowas. Vielleicht noch mal euren Fischereiaufseher vom Verein fragen, Svenno, der müßte es genau wissen, was wie bei euch wo gilt.

Gruß Dirk
PS: Revilo & Co: Das ist zwar schön, dass ihr Svenno sagt, wie es bei euch ist, aber ich glaube, das hilft ihm nicht weiter. :prost
 
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