Tierquälerei: Angler verurteilt
Von Ulrich Knapp, Aichach
Es klingt ein bisschen wie die Rache der Tierwelt: Weil ein 29-jähriger Sportfischer aus dem nördlichen Landkreis einen Waller stundenlang quälte, verurteilte ihn Amtsrichter Christian Grimmeisen gestern zu einer Geldstrafe von 600 Euro.Diesen Artikel
Der Mann hatte vor zwei Jahren in einem privaten See bei Sand einen spektakulären Fisch an Land gezogen: einen 1,85 Meter großen und 39 Kilogramm schweren Waller. Doch anstatt ihn zu töten und zu verzehren, wie es das Bayerische Fischereigesetz vorschreibt, ließ der 29-Jährige seinen Fang am Leben und präsentierte ihn den Passanten. Mehrere Stunden hing die lebende "Jagdtrophäe" an einem Seil und hatte dabei ein Gummistück im Maul.
Der Angeklagte behauptete hingegen: "Ich hatte das Tier nur fünf Minuten für ein Foto an der Leine." Durch die Tortur erlitt der Fisch erhebliche Schmerzen und verletzte sich an den Kiemen, stellte das Veterinäramt fest. Da der Mann derzeit nichts verdient - er ist selbstständig und seit drei Monaten im Krankenstand -, wurde die Geldstrafe auf 600 Euro festgesetzt. Zuvor hatte er einen Strafbefehl über 2000 Euro abgelehnt. Nun braucht er zwar deutlich weniger bezahlen, aber muss laut Grimmeisen mit einem Eintrag im Führungszeugnis leben.
Der Waller hingegen lebt nach Angaben des Angeklagten mittlerweile in Holland. Dorthin wurde er verkauft.
Von Ulrich Knapp, Aichach
Es klingt ein bisschen wie die Rache der Tierwelt: Weil ein 29-jähriger Sportfischer aus dem nördlichen Landkreis einen Waller stundenlang quälte, verurteilte ihn Amtsrichter Christian Grimmeisen gestern zu einer Geldstrafe von 600 Euro.Diesen Artikel
Der Mann hatte vor zwei Jahren in einem privaten See bei Sand einen spektakulären Fisch an Land gezogen: einen 1,85 Meter großen und 39 Kilogramm schweren Waller. Doch anstatt ihn zu töten und zu verzehren, wie es das Bayerische Fischereigesetz vorschreibt, ließ der 29-Jährige seinen Fang am Leben und präsentierte ihn den Passanten. Mehrere Stunden hing die lebende "Jagdtrophäe" an einem Seil und hatte dabei ein Gummistück im Maul.
Der Angeklagte behauptete hingegen: "Ich hatte das Tier nur fünf Minuten für ein Foto an der Leine." Durch die Tortur erlitt der Fisch erhebliche Schmerzen und verletzte sich an den Kiemen, stellte das Veterinäramt fest. Da der Mann derzeit nichts verdient - er ist selbstständig und seit drei Monaten im Krankenstand -, wurde die Geldstrafe auf 600 Euro festgesetzt. Zuvor hatte er einen Strafbefehl über 2000 Euro abgelehnt. Nun braucht er zwar deutlich weniger bezahlen, aber muss laut Grimmeisen mit einem Eintrag im Führungszeugnis leben.
Der Waller hingegen lebt nach Angaben des Angeklagten mittlerweile in Holland. Dorthin wurde er verkauft.