Bundesgesetze -  Regelungen für Küstengewässer?

Matue

Profi-Petrijünger
Hallo!

Neulich hat mir ein Angelkollege erzählt, es bestünden keinerlei gesetzliche Regelungen zum Angeln in Küstengewässern. Somit wäre es möglich, ohne Fischereischein beispielsweise die Elbe zu befischen.

Wenn das stimmt, frage ich mich, welche Regelungen es in diesen Gewässern gibt (Fangbegrenzung, Rutenanzahl etc.)...

Könnt Ihr mir weiterhelfen???


Gruß

Marcus
 
Moin,
aber Hallo, Du bist in Deutschland.
Hier gibt es für „Alles und Jedes“ eine gesetzliche Grundlage. Was die genauen Angelbedingungen in der Elbe anbelangt, kann ich Dir nicht wirklich weiterhelfen. Es ist mir nur bekannt, daß gerade die Elbe in sehr viele Vereinsgewässer aufgegliedert ist. Also schlau machen, weil zu fast jedem Gewässer Ausführungsbestimmungen erlassen sind.
Als erstes würde ich Dir einen Blick in die Küstenfischereiordnung (KÜFI) und in die Binnenfischereiordnung (BIFI) zu werfen, dann wirst Du schnell feststellen das Dir von Deinem Kumpel ganz schöner Blödsinn erzählt worden ist.
Genauere und vor allen richtige Angaben erhältst Du bei den zuständigen Landes- oder Kreisverbänden der Angelvereine.
MfG Peter
 
Matue schrieb:
Hallo!

Neulich hat mir ein Angelkollege erzählt, es bestünden keinerlei gesetzliche Regelungen zum Angeln in Küstengewässern. Somit wäre es möglich, ohne Fischereischein beispielsweise die Elbe zu befischen.

Wenn das stimmt, frage ich mich, welche Regelungen es in diesen Gewässern gibt (Fangbegrenzung, Rutenanzahl etc.)...

Könnt Ihr mir weiterhelfen???


Gruß

Marcus


Hy Marcus,

schau dich mal auf dieser Seite um, vieleicht hilft dir das ein wenig, ansonsten haben wir auch hier noch einiges von unserer Webseite zum nachlesen, alle anderen Landesfischereiverordnungen findest du auf unserer "Startseite" linke Spalte...
 
Moin Marcus,

was Achim löblicherweise herausgekramt hat, ist nur die "halbe Wahrheit", weil nämlich das westliche Ufer der Elbe nicht mehr zu Schleswig-Holstein, sondern gottlob zu Niedersachsen gehört :klatsch :klatsch :klatsch

Wieweit die untere Elbe als Küstengewässer auf niedersächsichem Gebiet reicht, kann ich Dir auch nicht sagen, aber Du brauchst keinen Blauen Angelschein für die Fischerei an Küstengewässer hier in Niedersachsen, nur den Personalausweis, sollte Dich tatsächlich einmal ein Beamter z.B. der Wasserschutzpolizei kontrollieren.

Insofern brauchten wir nicht das Bürokratie-Abbau-Gesetz wie in Brandenburg, sondern waren der Zeit immer schon weit voraus!

Munter bleiben
CLIFF
.............................................................................................................................. :angler:
 
Cliffhänger schrieb:
Moin Marcus,

was Achim löblicherweise herausgekramt hat, ist nur die "halbe Wahrheit", weil nämlich das westliche Ufer der Elbe nicht mehr zu Schleswig-Holstein, sondern gottlob zu Niedersachsen gehört :klatsch :klatsch :klatsch

Wieweit die untere Elbe als Küstengewässer auf niedersächsichem Gebiet reicht, kann ich Dir auch nicht sagen, aber Du brauchst keinen Blauen Angelschein für die Fischerei an Küstengewässer hier in Niedersachsen, nur den Personalausweis, sollte Dich tatsächlich einmal ein Beamter z.B. der Wasserschutzpolizei kontrollieren.

Insofern brauchten wir nicht das Bürokratie-Abbau-Gesetz wie in Brandenburg, sondern waren der Zeit immer schon weit voraus!

Munter bleiben
CLIFF
.............................................................................................................................. :angler:
Moin Cliff!

Ich hab mal gelesen, dass die Regelung mit dem Personalausweis ausschließlich für Einwohner des Landes Niedersachssen gilt. Wie ist das genau?
 
Goderich schrieb:
Moin Cliff!

Ich hab mal gelesen, dass die Regelung mit dem Personalausweis ausschließlich für Einwohner des Landes Niedersachssen gilt. Wie ist das genau?

Hallo Goderich,

das habe ich nie gehört, bin immer Meinung gewesen, dass diese Regelung für alle Küstenangler im Bereich des Landes Niedersachsen gilt.

Will mich aber gerne morgen beim Landesfischereiverband Weser-Ems mit Sitz hier Oldenburg erkundigen, wie die aktuelle Lage ist und melde mich dann "unaufgefordert" wieder!

Munter bleiben
CLIFF
.........................................................................
 
Da hast du Recht Cliff, ihr seid uns weit voraus.
Asche auf mein Haupt wenn ich mich irren sollte, aber ist Niedersachsen nicht das einzige Bundesland in dem rein vom Gesetzgeber her überhaupt kein Fischereischein und keine Prüfung zum angeln vorgeschrieben ist?
Sind es dort nicht die Verbände, die eher ein Angeln für Nichtscheininhaber unmöglich machen, indem an eben solche erst gar keine Erlaubnisscheine ausgegeben werden?
Wodurch also die Prüfung durch den Anglerverband und nicht durch eure Landesregierung vorgeschrieben wird?

Zumindestens ist Brandenburg ja insofern euch voraus indem es in der Lage ist seine eigene Gesetzgebung auch durchzusetzen ;) ,
wenn auch nicht im geplanten Umfang.:augen

In diesem Sinne
 
Ne ne, MartinB,

so einfach ist das auch nicht, wie Du Dir das so denkst. Natürlich wird auch hier die Absolvierung der Sportfischerprüfung vom Nds. Gesetzgeber gem. § 57 Nds. Fischereigesetz gefordert. Nur für Küstengewässer ist dies nicht erforderlich, insbesondere wenn man auf einem Kutter zum Makrelenfang unterwegs ist.

Dann benötigt man sogar noch in MeckPomm die sogen. Ostseekarte zum Tagespreis von 5.-EURO :nixweiss: :nixweiss: wofür? Aber ihr in Brandenburg habt bekanntlich keine PROBLEME damit, weil Ihr ja nicht eine Küstenlinie habt!

Munter bleiben
CLIFF
.....................................................................................................................
 
Damit kann ich mich noch nicht ganz zufriedengeben Cliff ;)
wenn man so mal im Internet googelt gibt es da recht gegenteilige Meinungen.

Schade ist eigentlich der falsche Thread dafür mal schauen vielleicht mache ich noch einen neuen passend zum Thema oder ein Admin könnte das ganze mal splitten.

Wenn ich mir euren §57 durchlese steht dort sinngemäß, ich muß beim Fischen zwingend einen Erlaubnisschein haben, ok soweit so gut, weiterhin muß ich entweder einen Fischereischein ODER meinen Personalausweis mitführen.
Da steht, zumindest in der hiesigen Forenfassung nichts von:
"Du MUSST einen Fischereischein besitzen um Angeln zu dürfen."
Selbst in eurem Fragenkatalog zur Fischerprüfung gibt es eine Rechtsfrage:

"Ist der staatliche Fischereischein in Niedersachsen zum Fischen notwendig?"

Antwort lt. mehreren prüfungsvorbereitenden Internetseiten-Seiten:

Nein, für kein Fischgewässer.

Und damit kommen wir zum VDSF e.V. bei dem eben in der Satzung steht, daß ich in Niedersachsen zum Erhalt eines Erlaubnisscheines zumindestens das Prüfungszeugnis vorlegen muß, womit ich schonmal nicht in Gewässern angeln darf, die unter dessen Knute stehen.

Das ist doch aber Vereinsrecht und bedeutet für mein Rechtsempfinden, wenn ich einen Fischereiberechtigten finde/kenne der mir eben ohne die Vorlage eben dieses Zeugnisses, zu dessen Überprüfung er nach Landesrecht nicht verpflichtet ist, einen Erlaubnisschein für sein Gewässer austellt, ich dort auch angeln darf....

Naja Gesetze sind schon manchmal kurios und nicht gerade eindeutig, was solls ich will mich mit keinem Niedersachsen streiten.

Das mit der Ostseekarte ist mir übrigens bekannt, als Ex-Rüganer verbringe ich auch dort gern meinen Urlaub, fahre aber nicht mit Kuttern raus, sondern mit einem privaten Boot, ist doch schön wenn man in solchen Gegenden Verwandschaft hat ;)

In diesem Sinne
Martin, ders jetzt genau wissen will :prost
 
Fischereischein für Binnengewässer in Niedersachsen

Laut den

Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Fischereigesetz
(AB-Nds.FischG)

Abschnitt 5

ist ein Fischereischein für die Fischerei in den Binnengewässern Niedersachsens nicht zwingend notwendig.

Das kann man hier nachlesen. Für die Küstenfischerei ist er demnach aber notwendig.

Nur wo genau das steht, hab ich nicht gefunden. Sorry!
 
Moin,

zusammen mit den Landesfischerei-Verband W-E haben wir nichts darüber gefunden, dass außerhalb von Niedersachsen lebende Angler beim Fischen in nds. Küstengewässer einen Fischereischein benötigen.

Selbst die Küstenfischerei Ordnung hat ihn ihrem Bestandteil über die Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten-Verstößen keinen Hinweis auf die Notwendigkeit zum Mitführen des Fischereischeins beim Angeln in Küstengewässer. Wieweit die Unterläufe der Flüsse in Niedersachsen noch zu den Küstengewässern zählen, sollten interessierte Angler besser vor Ort erkunden, bevor es dann zu Problemen kommen kann.
Da alles etwas unklar ist, sind die Angaben wie bei einer Lottoausspielung zunächst einmal OHNE GEWÄHR !

Munter (und locker) bleiben
CLIFF
.......................................................................................................................... :angler:
 
Hallo!

Ich hab´s nicht so mit Paragraphen. Kann mir jemand übersetzen, ob nun die Elbe laut § 1 Landesfischereigesetz von Schleswig-Holstein ein Küstengewässer ist?

"§ 1
Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz regelt die Fischerei in den Küsten- und Binnengewässern Schleswig-Holsteins sowie die Fischerzeugung in besonderen Anlagen.
Fischereigesetz bei Leidenschaft Meerforelle
(2) Küstengewässer sind alle innerhalb der Landesgrenze liegenden Teile der Nord- und Ostsee bis zur seewärtigen Grenze des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Wattflächen, Außentiefs, Priele, der offenen Meeresbuchten, der außerhalb der Schutzdeiche liegenden Fleete, Flutmulden, Uferauskolkungen und sonstigen lagunenähnlichen Strandseen, der Häfen und Hafenanlagen und der Strecken von Flußläufen und anderen Gewässern, die in der Anlage mit ihren Grenzen zu den Küstengewässern aufgeführt sind, bei allen anderen Flußläufen enden die Küstengewässer vor deren Mündungen.
Fischereigesetz bei Leidenschaft Meerforelle
(3) Binnengewässer sind alle anderen ständig oder zeitweilig oberirdisch in Betten fließenden oder stehenden Gewässer. Dazu gehören auch Teichwirtschaften und vergleichbare Anlagen."

Gruß

Marcus
 
:) :)
Achim Pichl schrieb:
Hy Marcus,

schau dich mal auf dieser Seite um, vieleicht hilft dir das ein wenig, ansonsten haben wir auch hier noch einiges von unserer Webseite zum nachlesen, alle anderen Landesfischereiverordnungen findest du auf unserer "Startseite" linke Spalte...

Hallo Achim,
gibt es Deine Hinweise/Links für Schleswig Hostein auch für Niedersachsen?
danke schon jetzt.
MfG Jakob
 
Re: Regelungen für Küstengewässer

Hallo Matue,

ich bin zwar kein Jurist, habe aber trotzdem den Drang, hier ein wenig Klarheit zum Fischen in Küstengewässern zu liefern.
Ich vermute zunächst ein Mißverständnis in Bezug auf Sonderregelungen. Hier in Schleswig-Holstein braucht man auf jeden Fall einen Fischereischei.

Landesfischereigesetz LFischG § 26:

(1) Wer den Fischfang ausübt muß einen auf ihren oder seinen Namen lautenden gültigen Fischereischein mit sich führen...
Der Fischereischein ist nur gültig, wenn der Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe erbracht ist,
(4) Fischereischeine anderer Bundesländer gelten auch in Schleswig-Holstein, solange die Inhaber oder der Inhaber die Hauptwohnung nicht in Schleswig-Holstein hat.

LFischG § 1 Geltungsbereich

(2) Küstengewässer sind all innerhalb der Landesgrenzen liegendenTeile der Nord- und Ostsee bis zur seewärtigen Grenze des Küstenmeeres der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Wattflächen, Außentiefs, Priele, der offenen Meeresbuchten, der außerhalb der Schutzdeiche liegenden Fleete, Flutmulden, Uferauskolkungen und somstigen lagunenähnlichen Strandseen, der Häfen und Hafenanlagen und der Strecken von Flußläufen und anderen Gewässern, die in der Anlage mit ihren Grenzen zu den Küstengewässern aufgeführt sind, bei allen anderen Flußläufen enden die Küstengewässer vor deren Mündungen.

Anlage Zu § 1 Abs.

Grenzen der Küstengewässer in Flußläufen

Eider - Bollwerk in Süderstapel
Stör - Delftorbrücke in Itzehoe
Krückau - Elmshorner Wassermühle
Pinnau - Straßenbrücke bei Uetersen
Trave - Herrenbrücke zwischen Lübeck und Travemünde
Elbe - Landesgrenze zwischen Schleswig-Holstein und
Hamburg bei Wedel

Außerdem gibt es noch eine Menge Schonbezirke und Schutzgebiete die Zeitlich begrenzt sind. Bei Bedarf kann ich diese auch noch nachschieben.


Aber: Jeder, der in Schleswig-Holstein Urlaub macht und hier keinen 1. Wohnsitz hat, kann einen Urlauberfischereischein erhalten. Zu bekommen in der Gemeindeverwaltung bzw Rathaus.

Gefährlicher als Nichtwissen ist das Halbwissen! Ich hoffe, etwas Klarheit in diese Angelegenheit gebracht zu haben.

All times tight lines
FlyRookie
 
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