Naturköder -  Köderfische erlaubt?

heidelberger***

Petrijünger
Hallo Leute,
ich habe noch immer ein Problem mit dem Thema "Köderfische"
Ich habe zwar vor kurzem meine Angelprüfung gemacht und wir hatten auch Gesetzeskunde... aber bei dem Thema "Köderfische" bekam ich immer ausweichende oder unzureichende Auskunft.
Da ein Köderfisch in der Regel klein und nicht masshaltig ist, darf man ihn ja normal nicht behalten und muss ihn zurücksetzen.
Wie vereinbart sich das dann aber mit dem Angeln mit Köderfisch?
Ich wurde dieses Jahr von der Umweltbehörte beim Angeln überprüft und die Herren waren zufrieden, das mein Köderfisch tot war und ich nicht mit Lebendköder angelte... mehr wollten die nicht von mir.
Auf meine Frage wegen des kleinen Köderfisches bekam ich nur die Antwort: "... sei froh, das wir das nicht weiter verfolgen"

Also... wer kann mir darauf eine klare und rechtliche Antwort geben??
 
Es gibt landesspezifische Richtlinien zu Schonmaßen.
Informiere dich darüber. Fische die in diesen "Landeslisten" nicht aufgeführt werden, wie zumeist Rotauge, Barsch etc. haben dort auch kein Schonmaß und können als Köderfisch benutzt werden.
Weiterhin gelten auch noch gewässerspezifische Vorschriften sodaß je nach Gewässer auch Fische Schonmaße/Zeiten haben können, die nicht auf den Landeslisten stehen.

Da sie in jedem Bundesland unterschiedlich sind, mußt du dich halt darüber schlau machen.

In diesem Sinne
 
Moinsen Heidelberger
Ich kann mir wirklich nicht vorstellen das ein Kontrolleur so einen Schmarren
von sich gibt. "Sei froh das wie das nicht weiter verfolgen".
Außer Du hattest wirklich einen Fisch als Köfi dran der ein Mindestmaß hat.
Welche Fischart wars denn?
Mfg Armin
 
Na dann ist doch alles in bester Ordnung. Versteh dabei aber immer noch nicht
den blöden Spruch vom Kontrolleur.
Machs am besten wie Martin geschrieben hat. Im Internet stehen die aktuellen
Gestze und Verordnungen von BW garantiert auch in einer eigenen Webside.
Ansonsten Petri Heil und laß Dich nicht verunsichern
Armin
 
Stimmt, Armin, moin erstmal,

ich habe gerade im IT die Fischereiverordnung vom 3.4.98 von Baden-Württemberg durchgesehen, demnach haben dort offensichtlich Flussbarsche kein Schonmaß, so dass man sie auch als toten (kleinen) Köderfisch benutzen darf - also kein Problem!

Vielleicht geht´s auch wieder um den Begriff "Edelfisch", der nirgendwo festgeschrieben ist!

Was mich genauso ank........, sind solche blöden Aussagen von Kontrolleuren, die den einen oder anderen Angler total verunsichert zurücklassen....

@ Heidelberger, wäre vielleicht zweckmäßig, wenn Du die FischereiVO Eures Bundeslandes mal genau durchliest oder sogar ausdruckst, dann kannst Du solche Anwürfe sofort entkräften und Dein Gegenüber dumm aussehen lassen!

(Trotzdem) munter bleiben
CLIFF
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Du kannst jeden Fisch der nicht einem Schonmaß oder einer Schonzeit unterliegt als Köfi verwenden.
Bei uns zu Beispiel haben Rotauge; Rotfeder, Döbel, Barsche usw. keine Schonzeit und kein Schonmaß und können in jeder Größe als Köfi verwendet werden.

Ausnahme das Rotauge ab 18cm und größer muss bei uns im See zurück gesetzt werden weil wir Laichfische brauchen.
Das ist aber ein Vereinsbeschluss.

Du musst dich erkundigen ob es bei dir solche außergewöhnliche Regelungen gibt.

Gruß west
 
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