Bundesgesetze -  Pachtweiher Verkauf

Christine

Neuer Petrijünger
Hallo zusammen,
kennt sich vielleicht jemand aus wie teuer ungefähr der qm Karpfenweiher kommen darf. Wir haben seit Oktober drei Weiher in Pacht (CA. 4000 qm - eingezäunt-mit gemauerter Fischerhütte mit offenen Kamin). Tag und Nacht haben wir gearbeitet. Weiher entschlammt: Bäume geschnitten, gefällt, Gelände aufgefüllt. Neu besetzt usw. Alles mit der Einwilligung des Verpächters.Die Kosten haben wir selbst getragen, da wir ja den 10 jährigen Pachtvertrag im Hinterkopf hatten. Jetzt meint der Verpächter (80 Jahre) er möchte verkaufen, ggf. an uns (Allerdings mit lebenslangen Betrittsrecht). Was ist wenn er an einen anderen verkauft, kann er dann den Pachtvertrag auflösen?
Wäre dankbar für jeden Hinweis
Christine
 
Wahu! Das ist ein eindeutiger Fall von Zivilrecht und hat nur wenig mit Angeln und Fischereirecht zu tun.

Grundsätzlich kann man jederzeit verkaufen und dann entweder den Pachtvertrag an den Käufer übergehen lassen oder kündigen. Wie genau da die Fristen sind und inwiefern ihr Ansprüche auf "Schadenersatz" für Eure Mühen habt, kann ich Dir nicht sagen.

Da es hier besstimmt um hohe Summen geht empfehle ich Dir zu einem entsprechenden Anwalt zu gehen und Dich beraten zu lassen. Falls du im Rechtsschutz bist frag doch mal bei der Rechtsauskunft. Ich würde mich nicht trauen Dir mit meinem Halbwissen andere Ratschläge zu geben. Da muss ein Profi dran.

Dennoch werd ich mich bei nächster Gelegenheit mal erkundigen und mich wieder melden. Kann aber ein bisschen dauern.
 
Nein,
der Pachtvertrag läuft, laut den von dir dargestellten Fakten und wenn nicht anders vereinbart, bis zum Ende (10 Jahre) weiter.
Um eindeutige Aussagen machen zu können müstest du den Vertrag vollständig posten.
 
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