Angelspezialist

Super-Profi-Petrijünger


Gewässer biologisch stark belastet.

Anfuttermenge max. 2 kg

Achtung: Siehe Beitrag Nr.10

Tageskarte 13 €
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Nachtangelberechtigung für Wochenkarte 13 €
Tageskarte Kinder / Jugend 5 €
Wochenkarte Kinder / Jugend 10 €

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Übersicht der Angelkartenpreise / Waldfahrgenehmigung / Austauschangelberechtigung






Informationen zum Gewässer: Waldbad Zeischa
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wer kann Mir denn mal paar Nähere Infos zum Waldbad geben?
Zwecks Fischdichte, Parkmöglichkeiten o. Angelstellen...
Wäre Euch sehr Dankbar!
 
also schönes Karpfengewässer weil im hinteren teil des See`s eine Rinne ist wo fast alle Friedfische aus dem großen Baggersee zum fressen kommen!Findeste ganz einfach mit der Lotrute!Direkt zum Baggersee kann ich nur sagen alles drin und von klein bis ganz groß!Aber ohne Boot und Echolot wirste wohl mit den Satzkarpfen und den Barschen zufrieden sein!Wenn du lust hast will im april mal ein paar Tage an den Baggersee sag Bescheid und dann können wir uns mal da treffen!:prost
 
Die grenzenlosen Parkmöglichkeiten die Dir da geboten werden sind nix für Mich!
Bin 1h um das Gewässer geeiert und stand quasi immer im absoluten Halt-Verbot!

Dann sieht man auf der Karte, wo die gesperrten Bereiche drauf sind auch nicht durch, weil das alles hinten und vorn nicht übereinstimmt!

Selber werde Ich da nicht nochmal hinfahren, aber mitfahren... :)
 
Was ist denn bei den Sperrstrecken unklar?
Und parken sollte auch kein Problem sein, aber wenn man ortsfremd ist wird es sicher schwierig. also ich hab nen Schlüssel und komm direkt bis ans Wasser:klatsch

MfG Micha
 
Bei den "erlaubten" Stellen kommt man teilweise kaum runter durch den unbefestigten Sandboden...
Es ist teilweise garnicht möglichgewesen auf der einen Seite zum Gewässer hinunter zukommen, Ich rede aber von der Kiesgrube Zeischa, fällt Mir gerade auf.

Schlüssel?
Habe Ich nur für Sachsen:(
 
Denn kann man für glaub ich fünf Euro kaufen,, aber es soll eh ne neue Regelung fürs Parken kommen...
Dachte mir schon das du vom großen See sprichst.
Können uns ja mal dort treffen, ist nicht weit weg von mir.
Aber in den nächsten Wochen wird bei mir nix..

MfG Micha
 
Wollte gern mal auf das Eis in Zaischa, davon hatte Ich Mir viel erhofft, leider habe Ich es nicht geschafft, werden Mitte März vielleicht nochmal rum kommen!
Wenn wir kommen sollten melde Ich Mich natürlich bei Dir ;)
 
Aktuelle bekanntgewordene schöne Fänge:

Hecht:

Fänger: unser Mitglied Marko Horn
Fangmonat/-jahr: 01 / 2013
Länge: 113 cm
Gewicht: 14 Kilo 000 Gramm

tn_mt08MIuqvYHFm2F.jpg

 
Genau so habe ich es mir gedacht. Vielleicht sollte mal jemand den LAVB darauf hinweisen, dass ein zeitweiliges Angelverbot nicht unbedingt schlecht für die eingesetzten Fische ist. Zudem kann man auch von einem Boot aus angeln kann. Trotz Betretungsverbot für die Ufer. Es findet sich bestimmt noch eine Stelle, die das Bergamt noch nicht gesperrt hat und an der man slippen kann.
 
Eine wirkliche Slippstelle gibt es in Zeischa nicht.
Ich find es nur krass wie in dem Artikel über die Angler geschrieben wird.
Dort sind meiner Meinung nach die Badegäste die Müll-Verursacher...
Und Einschränkungen für Angler gab es ja ach schon länger, wie zum Beispiel E-Motorverboot...

MfG Micha
 
Eine wirkliche Slippstelle gibt es in Zeischa nicht.
Einen Plastekahn oder ein Schlauchboot sollte trotzdem immer irgendwie gehen.
Ich find es nur krass wie in dem Artikel über die Angler geschrieben wird. Dort sind meiner Meinung nach die Badegäste die Müll-Verursacher...
Wer schlimmer ist, darüber streitet man sich schon, seit es Angler und Badegäste gibt und wird sich noch so lange streiten, wie es Angler und Badegäste gibt.
Und Einschränkungen für Angler gab es ja ach schon länger, wie zum Beispiel E-Motorverboot... MfG Micha
§ 43 Abs. 3 Brandenburger Wassergesetz
(3) Die untere Wasserbehörde darf das Befahren von nicht schiffbaren Gewässern mit Fahrzeugen, die durch Motorkraft angetrieben werden, im Wege von Einzelfallbescheiden gestatten.

Auf Deutsch, auf Brandenburger Gewässern, die keinen schiffbaren Zugang haben, wie z.B. eure Kiesgrube, gilt Motorverbot von Gesetzes wegen. Und das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen Verbrenner und E- Motor. Deswegen frage ich mich, wie du darauf kommst, dass du in Zeischa mit einem E- Motor fahren dürftest. Anders ausgedrückt, es muss gar kein explizites E- Motor Verbot ausgesprochen werden, da bereits ein Motorverbot besteht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau so ist es. Da die meisten Gewässer hier im Süd-Westen Brandenburgs keinen schiffbaren Zugang haben, fällt Bootfahren generell flach. In Mühlberg in der 4 besteht zwar Zugang zur Elbe und der ist auch Schiffbar, aber Boot fahren ist trotzdem verboten. In Zeischa wurde es wohl lange Zeit geduldet, aber dann verboten, weil angeblich auch andere diese Möglichkeit ausgenutzt haben sollen. Es waren dort wohl mal Jetski-Fahrer unterwegs. In wieweit das stimmt und wie häufig das passiert ist, kann ich nicht sagen. So waren bloß die Infos bei Gesprächen mit aktiven Zeischaanglern.

Gruß
Pascal
 
Genau so ist es. Da die meisten Gewässer hier im Süd-Westen Brandenburgs keinen schiffbaren Zugang haben, fällt Bootfahren generell flach.
Nein, generell nicht. Du kannst jederzeit ein Boot oder einen Kahn zu Wasser lassen, es muss jedoch gerudert oder gesegelt werden. Tretboot geht auch. Nur der Antrieb des Bootes mit Motorkraft bedarf der Ausnahmegenehmigung. Ich denke aber, auch für die 40 Fuß Segelyacht brauchst du eine. ;)
 
Ich bin jetzt leicht verwirrt.
Die Kiesgrube is gesperrt aber das Waldbad darf weiter beangelt werden oder?!
berichtigt mich bitte einer wenn ich falsch liege.

Auf der Vereinsseite steht ja auch :
"Vom Landesbergamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe wurde für den Bereich der Kiesgrube Zeischa (C01-112) ein Betretungsverbot ausgesprochen, somit ist bis auf Widerruf das Angeln an diesem Gewässer verboten!
Dies trifft nicht für das Waldbad zu. Bitte informiert auch andere Angler."

Also darf man ja trotzdem da weiter Angeln halt nur am Waldbad ?!

gruß nick
 
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