Jungangler -  Warum Zelt ohne Boden?

Marius1989

Profi-Petrijünger
hallo an an alle sportsfreunde
hab da mal ne frage, da man beim angeln immer ein zelt ohne bodennehmen soll kommt mir die frage was das fÜr ein sinn ergibt und ob des gesetz im land brandenburg noch gültig ist (so weit ich weis schon) nun jut danke schon mal.

de grüßt euch
Marius
 
Bei uns (Bayern; Verein) ist es so, dass ein Zelt ohne Boden "nicht als Zelt gilt", sprich es nur ein z.B. Regenschutz ist.
Zelten ist halt an manchen Gewässern verboten, ein Regenschutz (egal wie groß) nicht.;)

PS: Egal ob es regnet oder nicht!
 
Marius1989 schrieb:
hallo an an alle sportsfreunde
hab da mal ne frage, da man beim angeln immer ein zelt ohne bodennehmen soll kommt mir die frage was das fÜr ein sinn ergibt und ob des gesetz im land brandenburg noch gültig ist (so weit ich weis schon) nun jut danke schon mal.

de grüßt euch
Marius
Hier der Auszug aus der Gewässerordnung

6.3. Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt,

sofern diese Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.
Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

Und der Sinn ist auch einfach. Wenn das Zelt einen " wasserundurchlässigen Boden " hat, das selbige mehrere Tage dort steht könnten die Pflanzen da drunter zu stark in Mitleidenschaft gezogen werden.
Übrigens, Zelt mit Netzboden ist nicht verboten.
 
Revilo schrieb:
Bei uns (Bayern; Verein) ist es so, dass ein Zelt ohne Boden "nicht als Zelt gilt", sprich es nur ein z.B. Regenschutz ist.
Zelten ist halt an manchen Gewässern verboten, ein Regenschutz (egal wie groß) nicht.;)

PS: Egal ob es regnet oder nicht!

Hallo,
mir wurde bei Straubing an der Donau von irgendwelchen fanatischen Ökos sogar untersagt einen Schirm zu benutzen und es wurden sofort Fotos von mir dem Schirm und meinem Autokennzeichen gemacht !

MfG Nico
 
Aber mehr als das Gelaber und Foto war dann doch wohl nicht oder? Gabs da noch
folgend Ärger?
Bei uns vereinsintern ist es ok, wenn Zelt oder Brolli nen herausnehmbaren Boden haben. Von zeitlichen Beschränkungen hat bei uns noch keiner geredet.
Wir sind da recht liberal eingestellt.
Mfg Armin
 
Alles ist (un-) möglich!

Barschfreak schrieb:
Hallo,
mir wurde bei Straubing an der Donau von irgendwelchen fanatischen Ökos sogar untersagt einen Schirm zu benutzen und es wurden sofort Fotos von mir dem Schirm und meinem Autokennzeichen gemacht !

MfG Nico
Hi Barschfreak!

Kann schon mal sein, daß so ein Wetterschutz auch an einigen Gewässern verboten ist. Wenn es sich z.B. um ein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet handelt, können die Bestimmungen zuweilen recht rigeros sein. Also: Vorher erkundigen (...dann kannste denen die Bestimmungen um die Löffen watschen! :hahaha: :hahaha: :hahaha: )
In der Regel ist es aber unter den von Don Ronaldo zitierten Bedingungen, bzw. Vorschriften erlaubt.

Petri Heil! :schrei

Mefoschreck :prost
 
Barschfreak schrieb:
Hallo,
mir wurde bei Straubing an der Donau von irgendwelchen fanatischen Ökos sogar untersagt einen Schirm zu benutzen und es wurden sofort Fotos von mir dem Schirm und meinem Autokennzeichen gemacht !

MfG Nico
Naja, einen Schirm, da wird wohl keiner was machen - sch**ss auf die Ö**s.:augen
Du musst auch schaun was in deiner Karte an erlaubten "Mitteln" steht.;)
In meiner Vereinsjahreskarte steht Zelt ohne festen Boden!:grins

PS: Alles Ansichtssache daher nur "*" (Sternchen).;)
 
Ja, das kenn ich auch. Über sowas muss mann einfach
drüberstehen, warten bis sie zufrieden abziehen. Sie glauben dann
sie hätten es geschafft und man macht dann weiter
wie vorher auch. :)

Gruß TM
 
OK das mit dem pflanzen sehe ich schon ein, aber ich habe noch nie sooo lange nachtangeln gemacht, dass die pflanzen vom zeltboden kaputt gehen könnten!!
jut danke für eure antworten
es grüßt euch Marius
 
Moin,

in Niedersachsen z.B. ist das Zelten in der Botanik verboten. Anderswo wird es wahrscheinlich ähnliche Bestimmungen geben.

Auszug: Nds. Wald- und LandschaftsGesetz vom 21. März 2002 (also noch sehr aktuell)!

§ 27 In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Aufstellen von Wohnwagen, ....... sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnwagen und ...... nicht gestattet.

§ 42 Bußgeldbestimmungen Verstöße können mit einer Geldbuße von 5000.- EURO geahndet werden.

Es gab auch schon mal eine ältere Zelt-Verordnung (Zelt-VO), in der genau definiert wurde, wie ein Zelt beschaffen ist - die ist, glaub ich, aber nicht mehr gültig.

Solange wie keiner etwas sagt und ein solches Verhalten (Zelten) nicht angezeigt wird, ist das alles kein Problem. Mich wundert sowieso, wievielö verschiedene (Angel-)Zelte z.B. im Versandhandel angeboten werden.

Bei uns ist nur der Angelschirm mit einem 180 Grad Umhang erlaubt - über eine Dauer des Angels steht nichts in der Gewässer-Ordnung. Aber wie ist das bei "Langzeit-Anglern" mit Warm-Essen, Feuerstelle, Grill in Betrieb nehmen und auch mal Austretenmüssen? Alles so Fragen, die auch im Zusammenhang mit Angelzelten auftreten!

Munter bleiben
CLIFF
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:angler2:
 
Hi Cliff
Da muß ich ja mein Brolli zu Hause lassen und mein gemütliches Bedchair paßt
auch nicht untern Schirm.
Natürlich wird bei uns auch mal länger als ein,zwei Tage durchgefischt. Und natürlich
gibts da nicht nur Brotstullen und Kaffee aus der Thermoskanne.
Da wird gegrillt und auch aufm Coleman gekocht. :prost :prost
Nur wies abläuft ist entscheidend. Da bleibt nichts liegen oder bleiben am Boden
Brandflecke zurück.
Offene Feuerstelle anlegen verbietet sich von selbst. :nein :nein :nein
Und das mit dem aus der Hose müssen. Da geht man eben ins nächste Feld.
Da kann sich dann niemand dran stören.
Mfg Armin.
 
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