Fischereischein -  Prüfungsfragen für Niedersachsen

NicoM

Neuer Petrijünger
Hi,

wollte auch bald mal die Fischereiprüfung in Angriff nehmen. Das Buch Fischerprüfung leicht gemacht ist zwar ne große Hilfe, aber ich hätte da gerne was als Software mit den Prüfungsfragen. Habt ihr da Tipps für mich?

Weiterhin habe ich gelesen das es wohl sein kann, dass ich die Fischerprüfung erst machen kann wenn ich ein Seminar mitgemacht habe, stimmt das?
 
hallo nicoM ,
also , ein seminar ....das stimmt so nicht . du musst dich ja anmelden zur prüfung.....dazu begleitend wird ein lehrgang angeboten . ob du an diesem lehrgang teilnehmen musst , dass solltest du bei dem veranstalter erfragen. viele machen es nicht zur pflicht , da der ein oder andere aus beruflichen gründen eh oft fehlen würde.
zu der software kann ich dir leider nichts sagen. ich habe nur mit den unterlagen aus dem lehrgang geübt.

liebe grüße, und alles gute für die prüfung !!
schuenga
 
Na das ist doch schonmal positiv.

Hab übrigens auch ne Seite gefunden wo ich die Fragen für Niedersachsen üben kann.

www.fangplatz.de

Vielleicht hifts ja dem ein oder anderen noch weiter
 
NicoM schrieb:
Na das ist doch schonmal positiv.

Hab übrigens auch ne Seite gefunden wo ich die Fragen für Niedersachsen üben kann.

www.fangplatz.de

Vielleicht hifts ja dem ein oder anderen noch weiter

Hallo NicoM! Da ich auch letztes Jahr in Niedersachsen die Prüfung gemacht habe kann ich Dir sagen, dass dieser Lehrgang zur Teilnahme an der Prüfung Pflicht ist. Wenn Du nicht eine bestimmte Anzahl von Unterrichtstunden vorweisen kannst, wirst Du nicht zur Prüfung zugelassen. Am besten gehst Du mal zu einem ortsansässigen Angelverein und erkundigst Dich über den nächsten Lehrgang!

Gruss Andreas
 
Hmm da krieg ich schonwieder nen Hals. Empfinde das irgendwie als abzocke. Warum kann ich mir das nich selber beibringen? Was soll sowas :mad:
 
Erleichterungen für Angler und Erwerbsfischer im Land Brandenburg

Am 1. August 2006 sind mit dem Bürokratieabbaugesetz neue Regelungen in Kraft getreten, die das Angeln erleichtern, den Wassertourismus fördern und die Unternehmen von unnötiger Bürokratie befreien. Bisher konnten lediglich Kinder und Jugendliche ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der neuen Regelung wird dies nun auch Erwachsenen ermöglicht.
Im Zusammenhang mit der Änderung des Fischereigesetzes wurden weitere Rechtsvorschriften überarbeitet.

Was hat sich konkret insbesondere für Angler geändert?

1. Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangel ausüben, benötigen bei der Ausübung der Angelfischerei keinen Fischereischein mehr. Dies gilt für alle Gewässer des Landes, auch für Angelteiche.

Hinweis:
Entscheidendes Kriterium der Fischereischeinbefreiung ist nicht der gefangene Fisch, sondern die Angelmontage. Ohne Fischereischein darf nur mit einem einschenkligen Haken und Friedfischködern geangelt werden. Die Verwendung von Wirbeltierködern, Krebsen oder künstlichen Ködern ist nicht zulässig. Diese Köder entsprechen dem Kriterium einer Raubfischangel und bleiben somit dem Fischereischeininhaber vorbehalten. Sollte im Ausnahmefall ein klassischer Raubfisch, z. B. ein Hecht, auf einen Friedfischköder beißen, kann dieser unter Beachtung sonstiger Vorschriften – z.. B. Schonzeiten, Mindestmaße - mitgenommen werden.

2. Fischereischeine werden nicht mehr für ein bzw. fünf Jahre, sondern einheitlich für Angler und Erwerbsfischer unbefristet erteilt. Bis zum Ablauf der jeweiligen Geltungsdauer behalten die bisherigen Fischereischeine ihre Gültigkeit. Jugend- und Sonderfischereischeine werden nicht mehr erteilt.

Hinweis:
Es besteht keine Notwendigkeit, alte Fischereischeine vor Ablauf der Gültigkeit umzutauschen. Alte und neue Fischereischeine werden auch in anderen Bundesländern anerkannt.
Die bisher mögliche Befreiung von der Anglerprüfung bei Nachweis der abgelegten Raubfisch- oder Salmonidenqualifikation ist entfallen.
Ausländische Touristen und Diplomaten sind von der Fischereischeinpflicht befreit.

3. Der Nachweis der Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgt zukünftig nicht mehr durch Eintragung in den Fischereischein sondern über eine Fischereiabgabenmarke. Die Marken sind in eine Nachweiskarte einzukleben und bei den unteren Fischereibehörden erhältlich. Neben den je nach Angelmethode erforderlichen Fischereischein ist die Abgabenmarke beim Fischen (Ausnahme Angeln in bewirtschafteten Teichanlagen) mitzuführen und der Fischereiaufsicht vorzuzeigen.

4. Die Höhe der Fischereiabgabe beträgt bei
- Kindern/Jugendliche (8. bis 18. Lebensjahr) für ein Kalenderjahr 2,50 Euro
- Erwachsenen für ein Kalenderjahr 12,00 Euro
- Erwachsenen für fünf aufeinander folgende Kalenderjahre 40,00 Euro

Hinweis:
Die Fünfjahresmarken sind erstmals für den Zeitraum 2007 bis 2011 bei den unteren Fischereibehörden erhältlich.

5. Wie bisher muss jeder Angler über eine privatrechtliche Angelberechtigung (Jahresmarke LAV, Angelkarte) verfügen. Diese dürfen nur an Personen ausgegeben werden, die die Fischereiabgabe entrichtet haben. Die Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, Fischer und andere teilnehmende Fischereiausübungsberechtigte sowie von diesen beauftragte Dritte (z.B. Betreiber von Zeltplätzen oder Angelgeschäften etc.) verkaufen im Zusammenhang mit Angelberechtigungen auch Fischereiabgabemarken.

6. Fachkundige und zuverlässige Bürger können nach entsprechender Anerkennung durch die oberste Fischereibehörde zukünftig die Anglerprüfung durchführen.

Hinweis:
Derzeit wird eine Regelung vorbereitet, die es u. a. vom LAV vorgeschlagenen qualifizierten Angelfreunden ermöglicht, die Prüfung durchzuführen. Angedacht ist ein entsprechende Vorbereitungslehrgang im Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam-Sacrow.

Warum diese Neuerungen?
Der Abbau von Bürokratie ist ein prioritäres Ziel der Landesregierung. In Deutschland ist der Zugang zum Angeln wesentlich komplizierter, teurer und aufwändiger als in anderen EU-Mitgliedsländern. Denken wir nur an ausgezeichneten Angelmöglichkeiten in Skandinavien. Das Land kann durchaus auf die eine oder andere Regelungskompetenz verzichten.
Wenn die Hürden für das Angeln niedriger sind, verbessern sich auch die Möglichkeiten für die Arbeit der Angelvereine. So will der Landesanglerverband wieder an die Tradition der Familienangeltage, Volksangeltage oder an das Paarangeln anknüpfen, alles Veranstaltungsformate, bei denen man über eine Art Schnupperkurs zum Angeln geführt werden soll.
Die „Macher“ der neuen Regelungen wollen, getreu dem Slogan "Die Welt zu Gast bei Freunden", dass Angelgäste nicht ausgeschlossen werden, sondern Interesse geweckt wird. Brandenburg hat sich bei seinen touristischen Planungen die Entwicklung von Angeboten rund um das Wasser auf die Fahnen geschrieben. In einem Land mit 10.000 Seen, davon 3.000 größer als ein Hektar, ist das auch ein erhebliches Potenzial.

Stefan Jurrmann
Landesamt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung

http://www.angeln-und-jagen.de/fischerpruefung-angelsoftware.html

wir haben am 23.06 07 die prüfung,und brauchen keinen lehrgang machen.

gruß Angel-paule
 
Das schlimme ist ja das ich ursprünglich aus Brandenburg komme. Bin 05 wegen meiner Ausbildung nach Hannover gezogen und jetzt hatte ich mir halt doch vorgenommen die Fischereischein zu machen. Das muss ich ja aber immer in dem Bundesland wo ich polizeilich gemeldet bin.

Warum können die das nich einheitlich regeln? :wein
 
Weil Du leider nun mal in dem wunderbaren Deutschland bist, es gibt ja schließlich immer noch Unterschiede zwischen Ost und West.
Und die Leute die das Regeln und schnell handeln sollten, reden lieber und halten Kaffeekränzchen, einfach nur traurig.

viele Grüße
Stephan
 
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