Saisonauftakt -  Karpfen und Catch&Release

Noch etwas mal zur aktuellen Gesetzeslage Cliff...
Ich darf in Brandenburg entscheiden, ob ich einen Fisch essen will oder nicht.

Natürlich, Willi, kannst Du entscheiden, ob Du diesen gefangenen Fisch essen willst (oder jemand anders)! Nur hast Du nicht die Entscheidungsfreiheit, ob Du einen maßigen Fisch mitnehmen oder zurücksetzen kannst - ein Angelteich oder ein See ist kein Belustigungsort, wo man nach Gefühl und Wellenschlag Fische an den Haken bekommt und nach großzügiger Manier wieder "reinschmeißen" kann.

Insofern unterscheidet sich die Rechtsprechung von Brandenbung nicht von den übrigen Bundesländern, denn das Tierschutzgesetz ist ein Bundesgesetz, und da ist es völlig uninteressant, ob ein Landesgesetz eine andere Meinung vertritt (was schwer vorstellbar und was einige da ´reininterpretieren, ist natürlich Ansichtssache, aber hat nichts mit der juristischen Realität zu tun!).

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen, so § 1 Bundestierschutzgesetz.

Ein vernünftiger Grund ist u.a. gegeben, bei einer Nutzung des Tieres als Nahrung. Das heißt ganz klar:

Ein gefangener maßiger Fisch, der keiner Artenschonzeit oder einem sonstigen Fangverbot unterliegt, ist laut Gesetzgeber einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.
Der gezielte Fang von Fischen , um diese nach Vermessen, Wiegen und einem Erinnerungsfoto wieder in das Gewässer zurückzusetzen, stellt keinen vernünftigen grund im rechtlichen Sinne dar und ist deshalb verboten (Straftat)!
In diesem Fall ist der Beweggrund für den Fang des Fisches, nämlich die Erlangung einer Trophäe (Erinnerungsfoto) und nicht die Nutzung als Nahrung.


In die gleiche Kategorie einzuordnen ist auch die oft vertretene Meinung von Anglern, dass sie rein aus Spaß und Freude die Angelei ausüben, aber grundsätzlich alle gefangenen Fische wieder zurücksetzen.

Mit einer solchen Geisteshaltung sorgt jedoch jeder einzelne dafür, der sich so verhält und das auch noch öffentlich kundtut, wie hier im Forum, dass alle Angler früher oder später darunter zu leiden haben.

Diese Praktiken sind es nämlich in erster Linie, die als Begründung für die Tierschützer und Behörden angeführt werden, die Ausübung der Angelfischerei immer weiter einzuschränken.

Fazit: Es ist nicht entscheidend, was wir gerne möchten oder wollen, auch nicht in Brandenburg oder sonstwo in Deutschland, sondern was der Gesetzgeber von uns verlangt.

Munter bleiben
CLIFF
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Zitat Cliff:

Fazit: Es ist nicht entscheidend, was wir gerne möchten oder wollen, auch nicht in Brandenburg oder sonstwo in Deutschland, sondern was der Gesetzgeber von uns verlangt.
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Hi,

da hast du mit großer Gelassenheit die Wahrheit ausgesprochen. Man kann dazu stehen wie man will, die Gesetzeslage ist nun mal so.
Allerdings ist mir auch (vom Hörensagen) ein Urteil bekannt, in dessen Begründung ein Angler von dem Vorwurf der Tierquälerei (Trophäenangler und Catch&Releaser) freigesprochen wurde mit der Begründung:
Man habe ja geangelt um den Fisch einer Verwertung zuzuführen, aber es ging nicht der "Zielfisch" an die Angel, sondern ein für die Verwertung nicht geeigneter Fisch - also etwa so ähnlich dem "Beifang" der Berufsfischer.

Aber nochmal zurück zum eigentlichen Thema der Rekordjagd und der Dokumentation der "Rekordfänge":

Ich habe gestern in meinem Bach einen Döbel beim Spinnen erwischt, der meine Vorstellung von der max. Größe eine Döbels gesprengt hat. Habe heute mal direkt in die Döbelhitparade geschaut, wie da so die Werte an der Spitze liegen. Ich kann mir gut vorstellen, dass mein Fisch da ganz oben gelandet wäre. Nur verwerten wollte ich den Fisch nicht und deshalb mußte alles ganz schnell gehen, damit der Fisch wieder in sein Element zurück kommt.
Um dem Rekordwahn zu fröhnen, hätte ich den abstechen, und dann möglichst gut fotografieren müssen (oder lieber die umgekehrte Reihenfolge?), damit hinterher keiner Zweifel an den Angaben anmelden kann. Warum soll ich mir- und dem Fisch - das antun? Die Freude über den Fang kann mir keiner mehr nehmen.

Gruß Thorsten
 
@Thunfisch: Du hast auch nicht unrecht mit der Einstellung und die ist auch lobenswert. Jeder Angler soll doch bitteschön selber entscheiden ob er einen Fisch mitnimmt oder wieder frei lässt. Aber C&R für das einzig richtige zu halten und andere Angler die das aus guten Grund ablehnen, abzuurteilen die seien die Fischschlächter so wie das mir schon auf meiner Homepage von einen vermeindlichen Carp Catcher eingetragen wurde halte ich für falsch und rufschädigent für uns Angler. Grüße aus Franken :)
 
Thunfisch schrieb:
Zitat Cliff:

Fazit: Es ist nicht entscheidend, was wir gerne möchten oder wollen, auch nicht in Brandenburg oder sonstwo in Deutschland, sondern was der Gesetzgeber von uns verlangt.
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Hi,

da hast du mit großer Gelassenheit die Wahrheit ausgesprochen. Man kann dazu stehen wie man will, die Gesetzeslage ist nun mal so.
Allerdings ist mir auch (vom Hörensagen) ein Urteil bekannt, in dessen Begründung ein Angler von dem Vorwurf der Tierquälerei (Trophäenangler und Catch&Releaser) freigesprochen wurde mit der Begründung:
Man habe ja geangelt um den Fisch einer Verwertung zuzuführen, aber es ging nicht der "Zielfisch" an die Angel, sondern ein für die Verwertung nicht geeigneter Fisch - also etwa so ähnlich dem "Beifang" der Berufsfischer.

Gruß Thorsten

Dann ist das Gesetz gegen Catch&Release ja eigentlich auch nicht richtig bedacht.
Denn eigentlich kann ja jeder sagen, man habe nicht diesen Fisch den man released hat als Zielfisch betrachtet und so kann sich jeder, der wegen Catch&Release angeklagt ist, aus der Affäre ziehn.

Naja, jedenfalls habe ich hier auch noch eine interessante Seite gefunden die von dem Problem handelt: Catch&Release
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, Greifswalder,

wenn es solche Urteile bei Amtsgerichten gegeben hat, dann sind sie ohne Zweifel Einzelfallentscheidungen und können nicht auf den gesamten zu beanstandenden Komplex angewandt werden.

Es gibt auch Leute, denen fallen die Fische immer wieder ins Wasser - die nennt man dann "Schneider" oder ungeschickte Releaser!

:confused: :confused:
Und die "Macher" der von Dir aufgezeigten Home-Page zeigen sich auch ziemlich bedeckt, was Gesichter, Personen und Namen angeht - warum wohl?

munter bleiben
CLIFF
.................................................................................................................... :angler:
 
Catch & Release ist in EU eine ganz normale und bestandserhaltende Sache. Aber die "superschlauen" Bürokraten in old Germany wissen's ja mal wieder besser und braten uns ne Extrawurst.Es zeugt von reichlich Kleingeist und Untertanentum,wenn einige Leute dafür noch Beifall klatschen,statt sich gegen solch dämliche "Gesetzgebung" zu stellen.Wer sich für solch ein Gesetz stark macht, gehört für mich persönlich nicht zu den Anglern, die sorgfältig mit den Ressourcen der Natur umgehen.
 
Aalete schrieb:
Catch & Release ist in EU eine ganz normale und bestandserhaltende Sache. Aber die "superschlauen" Bürokraten in old Germany wissen's ja mal wieder besser und braten uns ne Extrawurst.Es zeugt von reichlich Kleingeist und Untertanentum,wenn einige Leute dafür noch Beifall klatschen,statt sich gegen solch dämliche "Gesetzgebung" zu stellen.Wer sich für solch ein Gesetz stark macht, gehört für mich persönlich nicht zu den Anglern, die sorgfältig mit den Ressourcen der Natur umgehen.

Ach nee, sonst gegen alles, was von Europa kommt, gegen Globalisierung und sonst was, aber wenn´s gerade passt, dann ist es schon stimmig.

Ich denke noch an den französchen Weltrekord-Karpfen, der schon 8-mal gefangen wurde und immer noch beim nächsten Fang 300 Gramm zugenommen hat, um einen neuen "Weltmeister" zu küren - ja, wer das will, denn irgendwann wird er beim Drillen einen Herzinfarkt erleiden, der soll auch weiter für C & R "dicke Backen" machen, denn er selbst hängt ja schließlich nicht am Haken!

Sorgfältig mit den Ressourcen umgehen - das soll er mal seinem Vereins-Gewässerwart erzählen, der aufgrund der Fangmeldungen sorgfältig seine Besatz-Vorplanungen macht. Das wird dann wohl überhaupt nicht funktionieren!

Kleingeist und Untertanentum - rebellieren ohne Substanz und ohne "***** in der Hose", das bringt nix, da muss schon mehr kommen und vor allen Dingen an der richtigen Stelle!

Munter bleiben
CLIFF
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Cliffhänger schrieb:
Natürlich, Willi, kannst Du entscheiden, ob Du diesen gefangenen Fisch essen willst (oder jemand anders)! Nur hast Du nicht die Entscheidungsfreiheit, ob Du einen maßigen Fisch mitnehmen oder zurücksetzen kannst -

Auch wenn ick nicht Willi bin, aber hier wird wiedereinmal totaler Unsinn geschrieben.
Ob aus Unkenntnis, oder aus welchen anderen Gruenden, kann ick nicht sagen, aber diese deine Aussage entbehrt jedweder Grundlage.
Fuer Angler an brandenburgischen DAV-Gewaessern, bzw. an Gewaessern, an der diese Gewaesserordnung gilt, steht zweifelsfrei, dass dem Angler obliegt, ob er einen massigen Fisch mitnehmen, oder zuruecksetzen will.

Dort steht :
4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische
Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
 
Aalete schrieb:
Catch & Release ist in EU eine ganz normale und bestandserhaltende Sache. Aber die "superschlauen" Bürokraten in old Germany wissen's ja mal wieder besser und braten uns ne Extrawurst.Es zeugt von reichlich Kleingeist und Untertanentum,wenn einige Leute dafür noch Beifall klatschen,statt sich gegen solch dämliche "Gesetzgebung" zu stellen.Wer sich für solch ein Gesetz stark macht, gehört für mich persönlich nicht zu den Anglern, die sorgfältig mit den Ressourcen der Natur umgehen.

Wie mit dem Fang zu verfahren ist, hat nicht viel mit Gesetzen zu tun, die "'superschlaue' Buerokraten" erlassen, sondern mit der fuer das jeweilige Gewaesser geltende Gewaesserordnung.
Diese Gewaesserordnung obliegt dem zustaendigen Fischereirechteinhaber. In den meisten Faellen also Verbaenden und Vereinen.
Aenderungen koennen folglich auch nur von diesen kommen, nicht von Gesetzen von Politikern.
Warum also immer nach Gesetzen rufen, wenn diese nicht von noeten ist? Gibts nicht schon genug Buerokratie? Warum also noch mehr davon, zumal eigentlich unnoetige?
 
bundyman schrieb:
Wie mit dem Fang zu verfahren ist, hat nicht viel mit Gesetzen zu tun, die "'superschlaue' Buerokraten" erlassen, sondern mit der fuer das jeweilige Gewaesser geltende Gewaesserordnung.
Warum also immer nach Gesetzen rufen, wenn diese nicht von noeten ist? Gibts nicht schon genug Buerokratie? Warum also noch mehr davon, zumal eigentlich unnoetige?

Hi Bundyman,

das ist Bestandteil der Gewässerordnung von 1998 vom DAV Brandenburg und natürlich nicht Gesetz. Verbände können sich sonst was für Verordnungen, Bedingungen und Gewässerordnungen geben, die müssen sich aber immer an den bestehenden Gesetzen orientieren. Einige Verbände machen das aber nicht und bemühen immer noch eine "Schleife", um irgendwelche Dinge auf ihre Art zu regeln. Vielleicht ist dies ein Grund, warum der DAV kein anerkannter Naturschutz-Verband ist?

munter bleiben
CLIFF
.................................................................................................................... :nein
 
Cliff...also deine Argumentationen in allen Ehren...ABER ich fand die Beiträge von Aalete und Bundyman gar nicht mal schlecht. Nee sogar sehr gut!

Ich bezweifele ganz stark, daß Vereine und Verbände die sich strikt an Gesetze halten auch als Naturfreunde bezeichnet werden können.
Denn der Besatz von gewässerfremden Getier, nur um die Gier nach Filets zu befriedigen hat für mich nichts aber auch gar nichts mit intakter Natur zu tun.
Dickes Beispiel, der Karpfenbesatz, der ganze Völkerstämme Schleien und Karauschen verdrängt hat.

Übrigens verstehe ich dein Ansatz überhaupt nicht und kann da richtig böse werden. Meinst du wir im Osten schlafen und ihr eßt die Weisheit mit allen Löffeln dieser Welt.
Dieses Gehabe habe ich zu oft schon erleben müßen und zu oft gemerkt, daß alle nur mit Wasser kochen.
Was soll das?
Der DAV ist und bleibt der bessere Dachverband! (siehe Link ganz unten ;))

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen, so § 1 Bundestierschutzgesetz.
Pack deine Angelsachen ein und geh Spazieren...Nahrungserwerb scheidet für mich in der heutigen Zeit als normaler Grund aus.
Demnächst jagen die Chinesen unsere Hündchen ;)...Grund: aus Hunger :hahaha:

Ein gefangener maßiger Fisch, der keiner Artenschonzeit oder einem sonstigen Fangverbot unterliegt, ist laut Gesetzgeber einer sinnvollen Verwertung zuzuführen.

Bei einem See mit einem verschwindend geringen Zanderbestand, würde ich den gefangenen Zander, einer sinnvollen Verwertung wieder zuführen....nämlich Ablaichen und Brutpflege.
Warum sinnvoll?
Beschäftigt sich der Raubfisch nicht etwa mit der Überpopulation von Weißfischen?

Apropro Überpopulation...deswegen wurden in vergangenen Zeiten Hegefischen durchgeführt!
Die leider immer wieder eingreifende Hand des schlimmsten Raubtier aller Zeiten. Erst machen wir den einen Bestand platt, dann besetzen wir wieder um den nächsten platt machen zu dürfen.

Cliff ist es unangenehm auch mal über bestehende Gesetze und Vorschriften und deren Sinnhaftigkeit nachzudenken?
Mal ne Frage dazu...fährst du nie zu schnell? Handelst du in deinem täglichen Leben immer gesetzeskonform?

In die gleiche Kategorie einzuordnen ist auch die oft vertretene Meinung von Anglern, dass sie rein aus Spaß und Freude die Angelei ausüben,

Ähm weswegen gehst du hauptsächlich Fischen?...und jetzt bitte mal ne ehrliche Antwort!
Ich habe Spaß und Freude zu haben beim Fischen...wäre es Nahrungserwerb, wäre es Arbeit und der Staat könnt darauf die Steuer gleich wieder um das Dreifache erhöhen!

Fazit: Es ist nicht entscheidend, was wir gerne möchten oder wollen, auch nicht in Brandenburg oder sonstwo in Deutschland, sondern was der Gesetzgeber von uns verlangt.
Großes Quatsch...denn dann stünde die Mauer auch heute noch!
Mein damaliger Gesetzgeber hat nicht von mir verlangt, jeden Montag auf die Strasse zu gehen!

Ach nee, sonst gegen alles, was von Europa kommt, gegen Globalisierung und sonst was, aber wenn´s gerade passt, dann ist es schon stimmig.

Cliff noch warst du sachlich...dieser Satz ist total unsachlich und unstimmig!
Meinst du eigentlich die Gesetzestreuen, die da das Gleisbett von Rostock um etliche Tonnen Gestein erleichtert haben?
Die übrigens zum großen Teil aus den Globalisierungsländer stammen.
Toben sich im wilden Osten aus, denn da kann man es ja machen.
Warum macht man solch einen Gipfel nicht mal in einem verträumten Bonner Vorort? Da wäre dann wahrscheinlich das Militär aufgelaufen.
Mir tun nur die verunsicherten und überforderten grünen Männer leid, deren Führung gesetzestreu versagt hat.
Und eins lass dir gesagt sein, zu DDR-Zeiten wäre ein solches Chaos nicht passiert und das ganz gesetzestreu ;)

Vielleicht kommt ein deutscher Bürokrat ja auch mal auf die Idee mal ein paar Nachbarländer zu besuchen, um mal zu schauen wie und warum es da besser klappt. Ohne viel Bürokratie und ohne tausende Vorschriften.
Mehr wollen wir doch gar nicht. Ich möchte bitte schön selber entscheiden, wann mein Teller gefüllt ist mit Leckereien aus dem Wasser und wann nicht.
Fachzeitschriften, Prüfungslehrgänge, Internetforen, Fernsehen....alle sind aufgefordert das Denken über die derzeitige deutsche Gesetzeslage zu modernisieren.
Wer weiß, vielleicht erreicht mal ein guter Gedanke ein verstaubtes Vorstandsgehirn, was schon seit Jahrzehnten nicht mehr Fischen war.
(Ich habe einige davon kennengelernt...um so höher in der Hirarchie des Verbandes um so weltfremder das Gedankengut. Wie im richtigen Leben :hahaha: )
Cliff ich hoffe es bleibt eine Diskussion.....und irgendwann komme ich trotzdem mal nach Oben zu euch Angeln :klatsch :klatsch :klatsch


Habe dazu noch einen passenden Link...
https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?t=19056

Willi
 
Ich schließe mich sowohl mit dem Petri wie auch mit der Meinung das dieser Fisch "etwas" leichter ist durchaus an.

Ich fang im Jahr ettliche Karpfen zwischen 10 und 20 Pfund und ich muss sagen ich kann bei keinem meiner gößeren fische so einfach um die Schwanzwurzel greifen. Ich denke auch der Fisch schafft die 16 Pfd. nicht ganz ;) aber trotzdem ein sehr schöner Fisch!

Petri
 
Cliff, ich hoffe es bleibt eine Diskussion.....und irgendwann komme ich trotzdem mal nach Oben zu euch Angeln :klatsch :klatsch :klatsch
Willi

Natürlich, nichts anderes sollte es doch sein - wenn ich ein Biologe wäre, würde ich dies Thema noch weiter ausschlachten, denn Du weißt ja, bekanntlich gibt es für jede These eine Gegen-These - da ereifern sich selbst studierte Leute bei Podiumsdiskussionen und streiten sich heftig miteinander.

Das möchte ich auch gar nicht mit Dir oder sonst jemanden hier im Forum; eine Streitkultur soll auch (einigermaßen) gepflegt und mit dem Respekt voreinander versehen sein.

Ich möchte auch nur die Kollegen hier etwas mehr sensibilisieren, mit dem bekannten C & R - Thema ein wenig zurückhaltender zu sein. Niemand ist ein Held und großer "Tierfreund", wenn er hier verkündet, dass er den Kapitalen auch wieder zurück gesetzt hat und der nächste Angler kann ihn wieder am Haken haben.

Ansonsten - vielleicht schaffst Du es ja mal in den Nordwesten - schöne Gewässer gibst hier auch!

Munter bleiben
CLIFF
................................................................................................................... :angler:
 
Das Land Brandenburg hat dafür eine Reglung gefunden.
In der Gewässerordnung des Landes steht folgendes...

4.5.1. Aneignen und Zurücksetzen gefangener Fische

Der Angler hat sofort nach dem Fang eines maßigen Fisches zu entscheiden, ob er diesen zurücksetzen oder sich aneignen und verwerten will. Soll der Fisch zurückgesetzt werden, so hat dies unmittelbar nach dem Lösen des Hakens zu geschehen. Fische, die entnommen und verwertet werden sollen, sind unmittelbar nach dem Fang weidgerecht zu töten oder vorübergehend, längstens bis zum Ende des Fangtages, zu hältern. Fische, die zurückgesetzt werden sollen oder müssen, sind nach Möglichkeit nicht zu keschern oder anders als mit nassen Händen zu berühren. Das gezielte Angeln auf kapitale Fische, mit dem ausschließlichen Ziel Maße und Masse der gefangenen Fische zu dokumentieren und sie anschließend ins Gewässer zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei und ist daher nicht statthaft.
 
@ Don Ronaldo:
Das liest sich eigentlich gut und ist m.M.n. auch durchaus waidgerecht.
Allerdings muss ich Cliffhänger recht geben, das BundestierschutzGESETZ müsste meinem Rechtsverständins nach über der Gewässerordnung des Landes Brandenburg stehen und ist somit vorrangig.
Ich lasse mir auch nicht vorschreiben welche Fische mir beim abhaken "entgleiten" und welche nicht, zumindest solange nicht wie nicht jemand hinter mir steht der mich ev. deswegen anzeigen könnte. Den es gilt der alte Spruch: Wo kein Kläger da kein Richter....
Auf der anderen Seite bräuchten manche (auf niemanden hier im speziellen bezogen!!!) auch nicht überall rumzuposten das Sie jeden Fisch zurücksetzen, den das ist
a) gefährlich
b) m.M.n. auch nicht waidgerecht.
 
Zweimal zitiert....

......nämlich die Gewässer-Ordnung des DAV Brandenburg und nicht eine vom Land Brandenburg. Bundyman hat diesen Passus bereits zitiert und wie ich schon anmerkte, er ist von einem privaten Verband erstellt und hat natürlich nicht Gesetzescharakter.

Ich will´s auch nicht weiter ausschlachten, aber wenn man nach dieser Prämisse (selbst entscheiden, ob man zurücksetzt oder behält!) verfährt und angezeigt wird, weil man wieder eingesetzt hat, so kann man zumindest für sich in Anspruch nehmen, dass man in einem Verbotsirrtum gehandelt hat und der dürfte dann wieder straffrei sein!

Doch wie Ronnie schon ganz treffend schreibt: Wo kein Kläger. ist kein Richter!

In diesem Sinne
CLIFF
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Tach,

ich glaube bei dem Thema geht es auch nicht unbedingt um "Kläger und Richter". Wenn heute ein Angler wg. Verstoß gegen das Tierschutzgesetz angezeigt und angeklagt wird, dann entscheidet Gericht A (Richter ist Vorsitzender des örtlichen Angelvereins und Kollege des Staatsanwalts der im gleichen Verein Kassenwart ist...) das Verfahren einzustellen - z.T. mit abenteuerlichen Begründungen, Gericht B wird den Angeklagten zu einer drastischen Strafe verknacken ( Ach ja, der Richter ist passives Mitglied der PETA und seine Tochter Aktivistin bei der "Befreiungsfront geknechteter Großkarpfen").

Nach meiner Auffassung muß man die Entscheidung über Weidgerechtigkeit und den Sinngehalt des Angelns - wir sind uns ja alle einig, dass Angeln Spaß macht, sonst würde es ja keiner tun... - für sich ganz persönlich treffen. Wenn man dann noch einen Erziehungsauftrag hat (sagen wir mal Cliff und seine Jungangler, oder Papas und der angelnde Nachwuchs etc.) sollte man seinen Standpunkt auch gegenüber der nachwachsenden Anglergeneration vertreten können.
Wenn ich dann sowas höre wie " die Fische mußt du wieder zurücksetzen, damit der nächste Angler ihn nochmal rausziehen kann" kriege ich das Kotzen sorry.

Auch mit dieser Einstellung ist es mir erlaubt (und manchmal sogar vorgeschrieben) Fische wieder zurückzusetzen - was ich auch tue.
Wir sollten untereinander aufhören mit Missionierungsversuchen. Jeder hat seinen Standpunkt und wird sich davon nicht so schnell entfernen. Ich bitte nur darum, den Andersdenkenden nicht pauschal als Deppen hinzustellen, nur weil man die Argumentation nicht begreift und in einer stillen Stunde mal über das eigene Handeln zu reflektieren.

Gruß Thorsten
 
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