Fischereischein -  Fischereischein bei Wohnsitzwechsel gültig?

Elias Eiling

Kogha-Fan
hi;

hab' nochmal ne frage: bin im besitz eines sächsischen fischereischeins, aber möchte in brandenburg angeln, wohne zwar in brandenburg, aber mein eigtl. wohnsitz ist noch in sachsen > ist er trotzdem gültig?
falls ja; wie sieht es aus, wenn ich nächstes jahr meinen festen wohnsitz als brandenburg angeben muss (wegen 18); muss ich dann nen neuen in brandenburg beantragen???

danke im voraus!!!

viele petri-grüße
 
Hallo,

soweit ich mich erinnere ist dein Fischereischein in Brandenburg bei einem Wohnsitzwechsel bis zum Ende des Jahres, auf den Umzug folgende Kalenderjahr, gültig.

Also im besten Fall, wenn du Anfang Januar umziehst, 2 Jahre.
Danach musst du ihn in Brandenburg neu beantragen/machen. :(

Gruß TM
 
also wenn ich das jetz richtig verstanden habe und ich brandenburg als festen wohnsitz angebe, aber keinen neuen schein in brandenburg beantragen würde, könnte ich weder in brandenburg noch in sachsen angeln! =( hab' ja dann zwar n schein für sachsen, aber wohne dann halt offiziell nich mehr in sachsen, sondern in brandenburg...wenn das wirklich so is, kann man dazu nur noch eins sagen...SCHEIß DEUTSCHLAND !!!!!!!!!!!!!!!
 
Thomas Metzger schrieb:
Hallo,

soweit ich mich erinnere ist dein Fischereischein in Brandenburg bei einem Wohnsitzwechsel bis zum Ende des Jahres, auf den Umzug folgende Kalenderjahr, gültig.

Also im besten Fall, wenn du Anfang Januar umziehst, 2 Jahre.
Danach musst du ihn in Brandenburg neu beantragen/machen. :(

Gruß TM

Halte ich für ein Märchen!
Bin von BW nach Brandenburg umgezogen(2005), wird erst erneuert wenn die 5 Jahre rum sind.Bei mir also 2009
 
also brauch ich mich nur nach ablauf des 5-jahres scheins an ne fischereibehörde in brandenburg statt in sachsen richten und den schein verlängern!
 
Die Gültigkeit deines Fischereischeines (meist 5 Jahre) je nach Bundesland verschieden bleibt erhalten, sollte aber nach Ablauf des Jahres nur umgeschrieben werden, genau wie bei einem Personalausweis, sobald der jetzige Wohnort nicht mehr als "zweit Wohnsitz" sondern als "erst Wohnsitz" angegeben ist/wird...
 
Zuletzt bearbeitet:
Elias Eiling schrieb:
also brauch ich mich nur nach ablauf des 5-jahres scheins an ne fischereibehörde in brandenburg statt in sachsen richten und den schein verlängern!


Genau!
Ein Tipp noch, such Dir hier ein Verein.
 
Elias Eiling schrieb:
also brauch ich mich nur nach ablauf des 5-jahres scheins an ne fischereibehörde in brandenburg statt in sachsen richten und den schein verlängern!

Genau so ist es, wenn die 5 Jahre um sind gehste zur Unteren Fischereibehörde und holst Dir den Brandenburger Fischereischein. ( Paßbild gleich mit nehmen )
Ansonsten such Dir noch einen Verein, wird das Angeln übers Jahr Billiger.
 
Hi Elias, erst einmal gilt Dein Fischereischein nach absolvierter Prüfung für den Rest Deines Lebens.Da ich selbst das Bundesland durch einen Umzug gewechselt habe,weiß ich, das Du für einen neuen Schein Deine Prüfungsunterlagen ,sprich Dein Prüfungszeugnis brauchst und damit bekommst Du in jedem Bundesland den jeweiligen Fischereischein.
 
Zurück
Oben