Bellyboat -  Bellyboat - erlaubt oder nicht

Laubi

Schniepelfänger
Hallo,

ich angel zurzeit an 2 Trinkwassertalsperren in meiner Umgebung und weiß nicht genau ob man da nun das Bellyboat (BB) verwenden darf.

Auf den Erlaubnisscheinen/Merkblättern steht folgendes:

- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
- Untersagt ist das Angeln vom Boot aus, Baden und die Nutzung
ferngesteuerter Modellboote
- Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten, die im Erlaubnisschein nicht
aufgeführt sind, wird nach § ... als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Was ist denn nun eigentlich ein BB?
Kann man es als ein Boot oder Fahrzeug ansehen?

Aber mit einem BB darf ich ja auch auf Gewässer, auf denen ich mit einem "normalen" Boot nicht kann.
Ich habe mal gelesen Das ein BB nicht ein Boot sondern wohl eher eine Schwimmhilfe darstellt, in wie fern stimmt das denn.
Eine der Talsperren besitzt 2 Freibäder und wenn ein BB eine Schwimmhilfe ist darf ich also wohl nicht auf die Talsperre weil Baden verboten ist, sondern muss die Strecke der Freibäder benutzen, an denen ich aber dann höchstens damit fahren kann weil ja das Fischen dort ebenfalls verboten ist.
Ich möchte aber nicht damit fahren sondern angeln :angler: .

Also ich weiß wirklich nicht weiter :confused: :durcheina , wenn Ihr mir helfen könntet wäre ich wirklich sehr dankbar.
Wenn das irgendwann mal an diesen Gewässern mit dem BB klappen könnte würde für mich ein Traum in Erfüllung gehen.


viele Grüße
Stephan
 
Also so wie sich das aus deinen Schilderungen für mich anhört ist es definitiv nicht gestattet,da selbst wenn man es als Schwimmhilfe ansieht das Baden ja nicht gestattet ist.

außerdem fällt es ja unter diesen Punkt:

Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten, die im Erlaubnisschein nicht
aufgeführt sind, wird nach § ... als Ordnungswidrigkeit geahndet.

egal wie Du es drehst und wendest, es ist verboten ?
 
BB ist kein Boot....jedenfalls nicht hier!

Hier ist das Fischen von einem Bellyboat aus erlaubt, weil es eben kein "boat" ist. Allerdings kann es dazu sicherlich Meinungsunterschiede geben und bevor Du richtig Schwierigkeiten bekommst, würde ich Dir raten, Dich an die Stelle oder an den Verein zu wenden, die die Fischereierlaubnis ausgestellt hat.

Eine Empfehlung von Seiten des Vereinsvorstandes wurde nur an die wenigen Bellyboat-Fahrer im Verein gegeben, nicht auf einem Teich hin und her zufahren, der ziemlich dicht an der Innenstadt liegt und der Naherholungsgebiet für viele Leute ist, die dort spazierengehen - das ist auch weitestgehend akzeptiert worden.

Munter bleiben
CLIFF
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Vorsicht!!!! Tronkwassertalsperren besitzen auch Sonderregelungen!!!!
Ich würde dringend davon abraten ein BB zu benutzen, die sind da sehr empfindlich, glaub mir , spreche aus Erfahrung
 
achja hab total vergessen mit reinzuschreiben, dass an einem der Gewässer ein Segelclub ist und auch Segelboote in einem bestimmten Bereich der Talsperre fahren dürfen, obwohl es sich um eine Trinkwassertalsperre handelt.
 
@cliffhänger

Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten, die im Erlaubnisschein nicht
aufgeführt sind, wird nach § ... als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Und du würdest es in diesem Fall auch nicht als Gerät bezeichnen?

......also ich wäre da auf jeden Fall vorsichtig und stimme Dir zu sich da auf jeden Fall genau zu erkundigen.

kost ja nix ;)
 
So an dem einem Gewässer habe ich mich beim Vereinsvorsitzenden und auch beim Staumeister erkundigt und musste zu allererst den beiden erklären was denn eigentlich ein BB ist.
Der Vorsitzende wusste dann gleich was ich meinte, aber er möchte es halt nicht. :mad:
Tolles Argument nicht wahr?
Ich schätze mal das es daran liegt, weil er 80 Jahre alt ist und damit nicht mehr in der Lage ein BB zu benutzen ,denn warum anderen eine Freude machen, wenn ich etwas nicht mehr kann, sollen es die anderen doch auch nicht dürfen... "Egoist".
Ich muss auch dazu sagen das der Vorsitzende jeden vernünftigen Vorschlag den man macht gleich abweißt, ob es nun um das Anlegen ein Fischtreppe oder sonstiges geht.

Naja, und der Staumeister wusste gar nichts mit dem Begriff BB anzufangen und als er sich es vorstellte begann er zu lachen und gab sinnlose Sätze von sich wie:" Mit sonem Ding kann man doch höchstens in einem Schwimmbasseng herumpaddeln".
Ich sagte ihm natürlich das BBé auch auf der Ostsee benutzt werden aber das war dem völlig egal.
"Klar, dann paddeln hier 5 oder 10 von diesen Gummidingern übers wasser".
Dieser überaus nette Mensch (so ein arrogantes, egoistisches Benehmen habe ich noch nie erlebt) machte mir sehr deutlich das er solche "Dinger" nicht auf der Talsperre haben will. "Das einzigste Boot(Motor) was auf der Talsperre fahren darf ist das der Talsperrenverwaltung", was auch eingesetzt wird, um dort die Netzte mit den Maränen und auch den Raubfischen, die ja angeblich beim Abfischen der Netze dem Gewässer nicht entnommen werden, zu entleeren.
"Die Talsperre braucht keine Angler aber der Angler braucht die Talsperre", sagter er.
Ich lach mich tot. Und wer führt die Hege und Säuberungsarbeiten durch und setzt bedrohte Fischarten ins Gewässer, garantiert nicht der Staumeister.
Ach und er sagte auch noch:"und wehe wenn ich einen auf dem Wasser mit so einem Teil erwische, dann"... das schreibe ich jetzt lieber nicht mit hier rein. "Wir haben hier ein Boot... und das ist viel schneller als so ein "Spielzeug".(klar und meine 6 Freunde im Trommelrevolver sind auch viel viel schneller als Du jemals rennen kannst :) ;) )

Ich sollte vielleicht auch noch erwähnen das der Staumeister als er mit so einem ähnlichem Benehmen einem Angler konfrontierte, von diesem anschließend ins Wasser geschmissen wurde. :ertrinken Richtig so.


Die Meinungen der beiden Herren interressieren mich recht wenig, da wenn ich sachlich Frage, auch ordentliche und vor allem kompetente Gegenargumente erwarte.
Ich werde auf jeden Fall am Ball bleiben und die noch weiter fragen... Irgendwann gibt jeder auf und in diesem Fall bin ich sehr hartnäckig.

An der anderen Talsperre wo auch die Segelboote erlaubt sind habe ich leider noch keinen erreicht. Aber was wäre denn das für eine Regelung wenn Motorboote der Talsperrenverwaltung, Segelboote vom Segelclub und auch noch Badegäste, die leider nicht an den dafür vorgesehenen Stellen baden und immer wieder die Angler belästigen (unter anderem mit badenden Hunden), die Wasserfläche benutzen dürfen aber keine Bellyboate, die auch noch am umweltfreundlichsten(schonendsten) sind.

bis dahin

viele Grüße
Stephan
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Laubi,

Wenn Boote zugelassen sind, dann erübrigt sich eine extra Erlaubnis.

Leider ist Dein Erlebnis sehr traurig und ich kann Deine Enttäuschung verstehen, aber irgendwann (time is on your side) erledigt sich sowas von selbst :hinkebein

:respekt
Stephan
 
Hey Stephan,

das hoffe ich auch.
Bei uns in Thüringen wird ja zur Zeit die Leibestalsperre noch angestaut und wenn sie dann irgendwann voll sein sollte löst sie die anderen Trinkwassertalsperren ab. Diese werden dann jedoch nicht ihren Status verlieren, zumindestens nicht die Weida-und Zeulenrodatalsperre, sondern als Reserve fungieren.
Ich hoffe natürlich das sich dadurch einiges ändert, allerdings wirds da für die Angler nicht so viel positives geben, eher die (aufdringlichen, Müll hinterlassenen) Badegäste werden davon provitieren weil dann wahrscheinlich statt innerhalb der Freibäderstrecken fast überall gebadet werden darf.

Wenn allerdings das Baden erlaubt ist und das Bellyboat als Schwimmhilfe angesehen wird dürfte man ja rein theoretisch dann drauf oder nicht?


viele Grüße
Stephan
 
"BB ist nicht überall erlaubt!"

.......das ist natürlich nicht eine so gute Nachricht, war aber zu erwarten - wenn Du jemand bist, der für Natur- und Landschaftsschutz eintrittst, dann wird es dir sicher gelingen, einige andere Angelkumpels zu motivieren und dafür zu sorgen, im Vorfeld der Fischerei den Müll der Badegäste vom Vorjahr zu entfernen.

Wir alle wissen es, es macht sonst kaum jemand, und darum sind wir Angler gefordert. Viel Erfolg dann späterhin mit Deinem BB.

Munter bleiben#
CLIFF
......................................................................................................................... :augen
 
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