Laubi
Schniepelfänger
Hallo,
ich angel zurzeit an 2 Trinkwassertalsperren in meiner Umgebung und weiß nicht genau ob man da nun das Bellyboat (BB) verwenden darf.
Auf den Erlaubnisscheinen/Merkblättern steht folgendes:
- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
- Untersagt ist das Angeln vom Boot aus, Baden und die Nutzung
ferngesteuerter Modellboote
- Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten, die im Erlaubnisschein nicht
aufgeführt sind, wird nach § ... als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Was ist denn nun eigentlich ein BB?
Kann man es als ein Boot oder Fahrzeug ansehen?
Aber mit einem BB darf ich ja auch auf Gewässer, auf denen ich mit einem "normalen" Boot nicht kann.
Ich habe mal gelesen Das ein BB nicht ein Boot sondern wohl eher eine Schwimmhilfe darstellt, in wie fern stimmt das denn.
Eine der Talsperren besitzt 2 Freibäder und wenn ein BB eine Schwimmhilfe ist darf ich also wohl nicht auf die Talsperre weil Baden verboten ist, sondern muss die Strecke der Freibäder benutzen, an denen ich aber dann höchstens damit fahren kann weil ja das Fischen dort ebenfalls verboten ist.
Ich möchte aber nicht damit fahren sondern angeln .
Also ich weiß wirklich nicht weiter , wenn Ihr mir helfen könntet wäre ich wirklich sehr dankbar.
Wenn das irgendwann mal an diesen Gewässern mit dem BB klappen könnte würde für mich ein Traum in Erfüllung gehen.
viele Grüße
Stephan
ich angel zurzeit an 2 Trinkwassertalsperren in meiner Umgebung und weiß nicht genau ob man da nun das Bellyboat (BB) verwenden darf.
Auf den Erlaubnisscheinen/Merkblättern steht folgendes:
- Beim Fischfang dürfen keine Fahrzeuge verwendet werden.
- Untersagt ist das Angeln vom Boot aus, Baden und die Nutzung
ferngesteuerter Modellboote
- Die Verwendung von Fahrzeugen und Geräten, die im Erlaubnisschein nicht
aufgeführt sind, wird nach § ... als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Was ist denn nun eigentlich ein BB?
Kann man es als ein Boot oder Fahrzeug ansehen?
Aber mit einem BB darf ich ja auch auf Gewässer, auf denen ich mit einem "normalen" Boot nicht kann.
Ich habe mal gelesen Das ein BB nicht ein Boot sondern wohl eher eine Schwimmhilfe darstellt, in wie fern stimmt das denn.
Eine der Talsperren besitzt 2 Freibäder und wenn ein BB eine Schwimmhilfe ist darf ich also wohl nicht auf die Talsperre weil Baden verboten ist, sondern muss die Strecke der Freibäder benutzen, an denen ich aber dann höchstens damit fahren kann weil ja das Fischen dort ebenfalls verboten ist.
Ich möchte aber nicht damit fahren sondern angeln .
Also ich weiß wirklich nicht weiter , wenn Ihr mir helfen könntet wäre ich wirklich sehr dankbar.
Wenn das irgendwann mal an diesen Gewässern mit dem BB klappen könnte würde für mich ein Traum in Erfüllung gehen.
viele Grüße
Stephan