Ich war oft in Ottweiler, und möchte unabhängig von der Fängigkeit und der Qualität des Weihers
behaupten, dass es sich bei dem Biß sicher niemals um ein Zander gehalten haben kann
denn da sind keine von drin ;)


Ich lass mich zwar gern eines besseren belehren, aber dass wäre für mich schon fast unglaublich



Ja dann musst du wohl de Michel fragen hab auch extra ein Foto gemacht!


Der hat im November Zander einsetzen lassen ich glaube es waren 20 Stk.
 
Der Michel hat mir letztes Jahr auch erzählt, daß er Zander drin hat. Auf seiner Homepage gibts auch Bilder von Zandern.

Müssen die Zander releast werden?

BTW: Bild ist immer willkommen. ;)
 
Schick es mal drauf wenn ich Zeit hab also der wo bei mir am Haken war ließ ich wieder frei hatte ja nur 25 cm das war ja kurz nach dem de Michel sie reinmachte.
Gebissen hatte er auf 2 Maden
 
:eek: Ja müssen sie so oder so Schonzeit bis 1.5.


Hallo Rutenfischer,

meiner Meinung nach ist das Quatsch.

ich will mich zwar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich gehe mal ganz stark davon aus das die Schonzeiten nicht für dieses komerziell bewirtschaftete Privatgewässer gelten. Es gehört zu keinem Fischereiverband oder Verein sondern ist wie schon gesagt Privat, da macht der Besitzer die Gesetze! Genau so währe es wenn die Forellenteich oder Zuchtbesitzer in der Forellenschonzeit ihre Fische nicht entnehmen dürften. Du darfst ja auch das genze Jahr Forellen in diesem Gewässer entnehmen,auch wenn sie anderswo Schonzeit haben!

Gruß,
Thomas
 
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Hallo Rutenfischer,

meiner Meinung nach ist das Quatsch.

ich will mich zwar nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich gehe mal ganz stark davon aus das die Schonzeiten nicht für dieses komerziell bewirtschaftete Privatgewässer gelten. Es gehört zu keinem Fischereiverband oder Verein sondern ist wie schon gesagt Privat, da macht der Besitzer die Gesetze! Genau so währe es wenn die Forellenteich oder Zuchtbesitzer in der Forellenschonzeit ihre Fische nicht entnehmen dürften. Du darfst ja auch das genze Jahr Forellen in diesem Gewässer entnehmen,auch wenn sie anderswo Schonzeit haben!

Gruß,
Thomas

Da bin ich vielleicht etwas überfragt ob die Besitzer privater Weiher die Gesetze selbst machen dürfen, dann frage ich mich aber warum man Ihnen den Angelschein vorzeigen muss. Aber wie gesagt das weis ich nicht genau :confused:
 
Moin Moin

Auch wenn es ein Privatgewässer ist, die Gesetze sind auch dort bindent siehe zum Beispiel den Fischereischein den muss man auch an solchen Gewässern haben.
 
Moin Moin

Auch wenn es ein Privatgewässer ist, die Gesetze sind auch dort bindent siehe zum Beispiel den Fischereischein den muss man auch an solchen Gewässern haben.


Hallo Wollinger,

Keinesfalls! Schön währs aber!

Das eine hat mit dem anderen rein gar nichts zu tun! Der Fischereischein berechtigt mich den Angelsport durchzuführen, und ist der Nachweis dafür das ich weiß wie ich mit der Kreatur Fisch umzugehen habe. Das Gewässer heisst Forellensee, was bedeutet das man dort gegen entsprechendes Endgeld Forellen fischen darf, wenn jedoch die Forellen Schonzeit hat, wass dann? Meldet der Besitzer dort Harz4 an? Wohl eher nicht! In allen mir bekannten komerziell bewirtschafteten Angelseen die ja alle in ptivater Hand sind, gibt es keine offiziellen Schonzeiten wie es sie in den Verbands und Vereinsgewässern gibt, dass währe ja auch irgendwie schlecht für den Betreiber der ja meisstens davon lebt, oder?

In dem Teich auf meinem Grundstück sind z.B Forellen und Saiblinge, die Schonzeit dieser Fische ist bei uns vom 1.10-30.4, auch in dieser Zeit entnehme ich meine Fische so wie ich es mag, da ich an meinem Privatgewässer, was die Forellenseen ja auch sind, nicht den hießigen Schonzeiten unterworfen bin. Bis jetzt kam noch kein Fischereiaufseher auf unser eigenes Privatgrundstück bzw Pachtgrundstück der mir das oder irgend einem anderen verboten hat, gebau so ist dass an den Forellen oder Angelssen auch! Aber, eine Fischereischein muss ich haben!


P.S. kuck mal auf die Hompages sämmtlicher komerzieller Angelseen, du wirst dort keine Schonzeitangaben finden, höchstens ein Entnahmeverbot von z.B Graskarpfen oder Kois.
Gruß,
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab mal im Fischereigesetz nachgeschlagen:

§ 4
Inhalt des Fischereirechts

(1) Das Fischereirecht umfasst die Befugnis, in einem Gewässer Fische, Neunaugen, zehnfüßige Krebse und Muscheln zu fangen und sich anzueignen sowie die Hegepflicht nach § 9 Absätze 1 und 2 .
(2) Die dem Fischereirecht unterliegenden Tiere werden in diesem Gesetz unter der Bezeichnung ,,Fische“ zusammengefasst.
(3) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten auch für geschlossene Privatgewässer, in denen die Fi-scherei mit der Angel betrieben wird.
(4) Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten nicht für geschlossene Privatgewässer, die ausschließ-lich der Zucht von Fischen dienen.
Ist der Michel jetzt 3 oder 4?
 
Hallo Freunde,

bin neu hier und wollte auch gleich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe erst vor wenigen Wochen meine Fischereiprüfung abgelegt und hab genau dieses Thema bei der Gesetzeskunde durchgekaut.

Grundsätzlich macht der Besitzer eines Weihers, der Tageskarten an Angler verkauft, seine Gesetze selbst, heißt er darf bestimmen welche Fische wann und ob überhaupt entnommen werden dürfen. Diese Regeln müssen aber im Einklang mit dem Gesetzgeber stehen. Der Besitzer darf also sagen bei mir dürfen keine Zander entnommen werden, aber er darf keine Schonzeiten abschaffen oder verkürzen. Verlängerung der Schonzeiten hingegen ist erlaubt. Das hat mit den Laichgewohnheiten der Fische zu tun. Wenn es dann heißt "Forellen darf ich ja das ganze Jahr entnehmen" macht man den Fehler das Forelle nicht gleich Forelle ist. Bachforellen haben eine Schonzeit da es eine einheimische Fischart ist, die werdet ihr aber in keinem Kommerziellen Gewässer finden.
Die einzigen Forellen wo keine Schonzeit haben sind Regenbogenforellen, da es sich hierbei um eine eingeführte Art aus Nordamerika handelt. Regenbogenforellen dürfen (im Gegensatz zu Bachforellen) auch ohne Genehmigung in Privaten Stillgewässern ("Puffs") besetzt werden. Das aussetzen von Regenbogenforellen in einheimischen Fließgewässern ist aber verboten. Da dies aber wohl öfter gemacht wird, oder sie bei Hochwasser in angrenzende Flüsse kommen, findet man die Regenbogenforellen immer öfter in Fließgewässern. Problem bei der ganzen Sache ist das sie viel aggressiver als die heimischen Bachforellen sind und deren Laichplätze zerstören um dann ihren eigenen Laich dort abzulegen. Jede in einem Fluss gefangene Regenbogenforelle MUSS entnommen werden. Kein Mindestmaß und schon gar keine Schonzeit!
 
Hallo Freunde,

bin neu hier und wollte auch gleich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe erst vor wenigen Wochen meine Fischereiprüfung abgelegt und hab genau dieses Thema bei der Gesetzeskunde durchgekaut.

Grundsätzlich macht der Besitzer eines Weihers, der Tageskarten an Angler verkauft, seine Gesetze selbst, heißt er darf bestimmen welche Fische wann und ob überhaupt entnommen werden dürfen. Diese Regeln müssen aber im Einklang mit dem Gesetzgeber stehen. Der Besitzer darf also sagen bei mir dürfen keine Zander entnommen werden, aber er darf keine Schonzeiten abschaffen oder verkürzen. Verlängerung der Schonzeiten hingegen ist erlaubt. Das hat mit den Laichgewohnheiten der Fische zu tun. Wenn es dann heißt "Forellen darf ich ja das ganze Jahr entnehmen" macht man den Fehler das Forelle nicht gleich Forelle ist. Bachforellen haben eine Schonzeit da es eine einheimische Fischart ist, die werdet ihr aber in keinem Kommerziellen Gewässer finden.
Die einzigen Forellen wo keine Schonzeit haben sind Regenbogenforellen, da es sich hierbei um eine eingeführte Art aus Nordamerika handelt. Regenbogenforellen dürfen (im Gegensatz zu Bachforellen) auch ohne Genehmigung in Privaten Stillgewässern ("Puffs") besetzt werden. Das aussetzen von Regenbogenforellen in einheimischen Fließgewässern ist aber verboten. Da dies aber wohl öfter gemacht wird, oder sie bei Hochwasser in angrenzende Flüsse kommen, findet man die Regenbogenforellen immer öfter in Fließgewässern. Problem bei der ganzen Sache ist das sie viel aggressiver als die heimischen Bachforellen sind und deren Laichplätze zerstören um dann ihren eigenen Laich dort abzulegen. Jede in einem Fluss gefangene Regenbogenforelle MUSS entnommen werden. Kein Mindestmaß und schon gar keine Schonzeit!


Danke für die Info. Klingt durchaus vernünftig ;-) Bei mir ist der Schein schon zu lang her ;-) Was mich aber zu der Geschichte mit den Forellenpuffs wundert ist : https://www.fisch-hitparade.de/angeln.php?p=576026#post576026 Gibt es Bundesländer wo man für solche Forellenpuffs keinen Fischereischein braucht? Gruß
 
Die Bachforelle hat eine Schonzeit und ein Schonmaß nicht aber die Regenbogenforelle. Wären Bachforellen besetzt müsste er sich an die Regeln halten. Auch darf man dort (eigentlich) nicht ohne Fischereischein angeln, der ist auch auf Privatgeländen Pflicht! In Ottweiler hängt auch ein Schild dazu am Zaun. Es wird halt einfach nicht kontrolliert. Aber die Fischereiaufseher dürften auch dort kontrollieren.
 
Die einzigen Forellen wo keine Schonzeit haben sind Regenbogenforellen, da es sich hierbei um eine eingeführte Art aus Nordamerika handelt. Regenbogenforellen dürfen (im Gegensatz zu Bachforellen) auch ohne Genehmigung in Privaten Stillgewässern ("Puffs") besetzt werden. Das aussetzen von Regenbogenforellen in einheimischen Fließgewässern ist aber verboten. Da dies aber wohl öfter gemacht wird, oder sie bei Hochwasser in angrenzende Flüsse kommen, findet man die Regenbogenforellen immer öfter in Fließgewässern. Problem bei der ganzen Sache ist das sie viel aggressiver als die heimischen Bachforellen sind und deren Laichplätze zerstören um dann ihren eigenen Laich dort abzulegen. Jede in einem Fluss gefangene Regenbogenforelle MUSS entnommen werden. Kein Mindestmaß und schon gar keine Schonzeit!

Hallo Saar-Pfalz-Angler

Vorsicht!!! Das mag zwar unvertändlicher Weiße in deiner Gegend so sein.

, Regenbogenforellen habe vielerorts genau so eine Schonzeit wie auch Bachforellen, sie haben sehr wohl ein Schonmaß, und müssen gleich gar nicht unbedingt entnommen werden. Regenbogenforellen haben eine ganz andere Lebenebsweiße wie Bachforellen, sie sind nicht Standotrtreu wie die Bafos und ziehen im Gewässer herum. Meisstens Laichen sie in unseren Gewässern gar nicht ab da sie nicht die idialen Bedingungen vorfinden, wie sollen sie da irgendwelche Laichgruben zerstören. Noch dazu kommt das die Regenbogner zu einer ganz anderen Zeit Laichen als die Bachforellen!. Es gibt einige Gewässer in denen sich die Rainys selbst reproduzieren, dort leben die friedlich neben den Bafos, es sind keine Rivalitäten in irgend einer Weiße zu erkennen. Regenbogenforellen sind wesentlich robuster als Bafos, deswegen können sie noch in Gewässern leben wo sich die Bafo nicht mehr hält, dort wird sie aber fälschlicher Weiße dafür verantwortlich gemacht die Bafos vertrieben zu haben, was narürlich Quatsch ist.

Einzig und allein stimmt es, dass die Regenbogenforelle kein ursprünglich einheimischer Fisch ist, aber nach fast 200 Jahren sollte sie genau wie der Saibling, eingebürgert sein! Man kann durchaus verstehen das diese Fische nicht übermäßig besetzt werden, aber wie Verbrecher sollten sie nicht behandelt werden!!! Das sind sie nämlich nicht!

Einfach das mal durchlesen: http://www.g-feuerstein.com/de/regenbogenforellen.html

P.S. Ich hab noch nie ne Genehmigung gebraucht um Bachforellen in ein Stillgewässer zu bestzen.

Ärgerliche Grüße,
Thomas
 
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Hallo Freunde,

bin neu hier und wollte auch gleich mal meinen Senf dazugeben. Ich habe erst vor wenigen Wochen meine Fischereiprüfung abgelegt und hab genau dieses Thema bei der Gesetzeskunde durchgekaut.

Grundsätzlich macht der Besitzer eines Weihers, der Tageskarten an Angler verkauft, seine Gesetze selbst, heißt er darf bestimmen welche Fische wann und ob überhaupt entnommen werden dürfen. Diese Regeln müssen aber im Einklang mit dem Gesetzgeber stehen. Der Besitzer darf also sagen bei mir dürfen keine Zander entnommen werden, aber er darf keine Schonzeiten abschaffen oder verkürzen. Verlängerung der Schonzeiten hingegen ist erlaubt. Das hat mit den Laichgewohnheiten der Fische zu tun. Wenn es dann heißt "Forellen darf ich ja das ganze Jahr entnehmen" macht man den Fehler das Forelle nicht gleich Forelle ist. Bachforellen haben eine Schonzeit da es eine einheimische Fischart ist, die werdet ihr aber in keinem Kommerziellen Gewässer finden.
Die einzigen Forellen wo keine Schonzeit haben sind Regenbogenforellen, da es sich hierbei um eine eingeführte Art aus Nordamerika handelt. Regenbogenforellen dürfen (im Gegensatz zu Bachforellen) auch ohne Genehmigung in Privaten Stillgewässern ("Puffs") besetzt werden. Das aussetzen von Regenbogenforellen in einheimischen Fließgewässern ist aber verboten. Da dies aber wohl öfter gemacht wird, oder sie bei Hochwasser in angrenzende Flüsse kommen, findet man die Regenbogenforellen immer öfter in Fließgewässern. Problem bei der ganzen Sache ist das sie viel aggressiver als die heimischen Bachforellen sind und deren Laichplätze zerstören um dann ihren eigenen Laich dort abzulegen. Jede in einem Fluss gefangene Regenbogenforelle MUSS entnommen werden. Kein Mindestmaß und schon gar keine Schonzeit!

Schon krass das man Euch so nen Duenpfiff im Vorbereitungskurs vorleiert.....
 
moin moin jungs,

ich habe vor mit nem kumpel von freitag auf samstag noch ottweiler zu gehen.

ich wollte mal nachfragen ob schon jemand erfahrung gemacht hat, auf was man, außer forellen, dort nachts gut angeln kann. bzw. ob ihr wisst von was ein guter besatz vorhanden ist...zum beispiel karpfen...oder auch hecht, zander, wels oder stör.

schon mal vielen dank,
mfg
tesa87
 
War jemand schon an dem großen Weiher unten würde mich mal interessieren was dort so an Fisch gefangen wird da es ja 28 Euro kostet.

War bis jetzt nur oben an dem und war nicht so zu frieden.

Gruß Martin
 
hi, ja ich war mal unten auch öfters, aber da hat es 5€ gekostet und die Fische gingen auf KG. Soweit ich weiß, wird der Weiher ab 6 Personen gemietet und dann kostet es glaube ich zumindest 28€.

Zu den Fängen ja einmal überhaupt nichts, dann 3 Lachsforellen innerhalb von 1 Stunde dann mal einen Zander einen kleinen aber, und mal ne Rotauge.
 
Wie sieht es dort aktuell aus wenn man mit einer Gruppe ca 20 Leute dort angeln moechte und den Weiher von Samstags bis Sonntags mieten moechte? Alles Angler mit Angelschein. Hat da irgendjemand erfahrungen wie es dort ablaeuft? :petriheil: Stefan
 
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