Schwarzfischer -  keine Strafen

flußfischer

Petrijünger
Hallo,
habe 2006 acht Schwarzfischer erwischt.Klage immer wegen keinem öffentlichen Intressse und geringem Schaden fallen gelassen.
Habe dafür kein Verständnis.
Beispiel:polizei eingetroffen...Personalien festgestellt...aber kein Entzug
des Angelzeugs und keine Sicherstellung.

Zu schnelles Fahren um 5-10kmh Ordnungswidrigkeit Geldstrafe
Schwarzfischen Strafttat ?

Finde das sowas nicht sein kann und es hart bestraft werden muß.
:mad:
 
EINSTELLUNG - Kein öffentliches Interesse....

.....und die Schuld des Täters ist gering, nicht einmal eine Geldbuße wird ersatzweise verhängt (gängige Praxis der Staatsanwaltschaft Oldenburg in Weser-Ems), aber
die Staatsanwaltschaft Osnabrück soll da ganz anders verfahren.......?

Mich "beruhigt" ja nur, dass wir nicht alleine dastehen - vielleicht sollte man ja mal seinen Bundestagsabgeordneten ansprechen, damit der § 293 STGB (Fischwilderei = im Sprachgebrauch "Schwarzangelei") gänzlich gestrichen wird, denn wenn solche Straftaten ständig eingestellt werden, ist diese Bestimmung doch auch völlig überflüssig. :confused:

Nicht munter bleiben
(ich geh´jetzt ins Bett!)
CLIFF
................................................................................................................... :nixweiss: :nixweiss: :nixweiss:
 
flußfischer schrieb:
Hallo,
habe 2006 acht Schwarzfischer erwischt.
Finde das sowas nicht sein kann und es hart bestraft werden muß.
:mad:

Hi Flußfischer,

ich nehme mal an, dass du Fischereiaufseher bist, und dein Frust daher kommt, dass du dich engagierst aber leider feststellen mußt, dass das Engagement sich nicht lohnt. Das ist nachvollziehbar.

Was waren das denn für Kandidaten, die du da erwischt hast? Haben die irgendeine Aussage gemacht, um ihr Handeln zu rechtfertigen?

Wie sieht es denn bei euch im näheren Umkreis aus, wenn man zwar keinen Fischereischein besitzt, trotzdem aber mal die Rute schwingen will?

Ich weiß, ohne die benötigten Papiere (Nachweis über die Teilnahme am Vorbereitungskurs, Führungszeugnis, Nachweis der Sachkunde, Bundesfischereischei, Gewässerkarte...) sollte man gar keinen Gedanken an das Angeln verschwenden - offiziell ist noch nicht mal das Angeln in einem privaten "Forellenkloster" erlaubt!

Bitte versetze dich mal für einen Moment in die Haut eines Familienvaters, dessen halbwüchsige Brut unbedingt mal das "Fischfangen" ausprobieren möchte. Glaubst du, du könntest für Kinder verständlich erklären, dass dieser Wunsch mindestens bis zum 14 Lebensjahr unerfüllt bleiben muß - der deutschen Rechtsauffassung sei Dank!

Übrigens ist das seit letztem Jahr in Brandenburg kein Argument mehr. Wer dort das Angeln (auf Friedfische) mal ausprobieren möchte, kann das relativ unbürokratisch tun. :klatsch

Gruß Thorsten
 
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Reaktionen: KOP
@ Thorsten

Ich denke das Problem ist nicht der Nachwuchs, welcher gerne mal angeln möchte.

Da gibt es sicher einige Möglichkeiten die Kleinen selbst mit zu nehmen, oder mit Verwandten/Bekannten mal angeln lassen (unter Aufsicht eines erw. Anglers).

In anderen Bundesländern gibt es einen Jugendschein schon einige Jahre früher.

Ob es durch die Reglung in Brandenburg nicht noch zu Problemen kommt wird sich zeigen.

Ein bekanntes Hauptproblem ist der nicht immer waidgerechte Umgang mit der Kreatur.

Petri Heil
Stephan
 
Hallo Thunfisch,

also kann Deiner Argunmentation beim besten Willen nicht folgen. Das Problem mit den Kids sehen ich nicht, hab selbst welche und wenn die mitwollen, können sie es und kommen dabei auf ihre Kosten. Der Älteste hat dann folgerichtig nach Erreichen der Altersgrenze auch den Schein gemacht, kostet jetzt natürlich eine zweite Tagesabgabe, wenn er mitkommt.
Schwarzangler sind doch eher die in erster Linie Erwachsenen, die ohne ausreichende Kenntniss, insbesondere der rechtlichen Aspekte, und ohne die entsprechenden Abgaben zu leisten Fische entnehmen. Dies überdies oftmals noch unwaidmännisch und mit durchaus fragwürdigen Methoden (Reißangeln usw). Da gibst dann weder Schonzeiten, noch Fangquoten, ob maßig oder nicht, wen juckts. Zu leiden hat neben dem Bestand, die Mehrheit der Angler, die ihre Abgaben entrichten und sich an die Vorschriften halten, denn jeder Fisch läßt sich nur einmal entnehmen. Wir leben nun mal in einem dichtbevölkerten Land und da gibts es allgemein andere Spielregeln und Verhaltensmuster als in der Wildniss. Wenn ich Freunden in Alaska von deutschen Jagd- und Fischregularien erzähle, ernte ich Unglauben bis Heiterkeit. Angesichts der Bevölkerungsdichte nicht erstaunlich, aber hier siehts nunmal anders aus.
Wenn ich also höre das Schwarzangelei von den entsprechenden Behörden nicht verfolgt wird, kriege ich einen Hals. Finde ebenfalls, das man (in dem Fall halt der Fischereiaufseher) diesen Druck machen sollte. Sonst kann er ja gleich zu Hause bleiben.
Gruß Fairbanks
 
Warum überhaupt noch kontrollieren.....?

Moin Fairbanks,

wenn ich jetzt die Möglichkeit hätte, Dir 10-mal Danke zu sagen, dann würde ich das unverzüglich tun.

Diesem Beitrag ist kaum etwas hinzuzufügen -Danke!

(trotzdem) Munter bleiben
CLIFF

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Hallo Thunfisch

Es waren bei den Schwarzfischern unterschiedliche Altersgruppen von 12 bis 40 Jahren und auch verschiedene Staatsangehörigkeiten dabei.Auf die Frage ihrer Begründung wegen des Schwarzfischens:da Fischen mehr oder in der Nacht sieht mich keiner dachten sie(Nachtschichtgerät),waren öfters ihre Antworten.

Personen, die das 10.,nicht aber das 18 Lebensjahr vollendet haben (Jugendliche) können einen Jugendfischereischein erhalten.Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung das Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.So ist die Rechtskunde bei uns in Bayern.

Es kann aber nicht sein das sich Kinder mit 12 Jahren alleine um 24 Uhr bei totaler Dunkelheit beim Schwarzfischen befinden.Finde da das Elternhaus eine sehr große Rolle spielt.

Bin in der Haut eines Familienvaters und glaube das ich es meinem Kind verständlich erklären kann.

Bei uns gibt es im Jahr extra ein paar Tage wo die "kleinen" heran geführt werden.

Gruß
Flußfischer

Petri
 
moin,

uups, da muß ich wohl was klarstellen:

Nein, ich befürworte es nicht, dass sich jeder entgegen geltendem Recht, an jedes Gewässer stellen kann und dort beliebig Fische entnimmt!

Ich finde die Vorstellung, dass Eltern nicht wissen wo sich ihre Brut zu nächtlicher Zeit herumtreibt, schlimm - na ja, ab einem gewissen Alter wohl unvermeidlich, aber wenn es um Kinder geht...

Unwaidmännisches Verhalten sowie fragwürdige Angelmethoden lehne ich ab. Das hat aber auch gar nichts mit dem Thema zu tun. Dafür erlebe ich am Wasser zu häufig Verhaltensweisen, dass sich mir die Nackenhaare sträuben und zwar von "gestandenen" Anglern mit Fischereischein.

Und nochmal: wenn jemand ohne geltendes Recht zu beachten sich einfach über (gesetzliche oder ungesetzliche) Normen hinwegsetzt, muß dem ein Riegel vorgeschoben werden! Ich finde auch den Ansatz von Cliffhänger "vielleicht sollte man ja mal seinen Bundestagsabgeordneten ansprechen, damit der § 293 STGB (Fischwilderei = im Sprachgebrauch "Schwarzangelei") gänzlich gestrichen wird, denn wenn solche Straftaten ständig eingestellt werden, ist diese Bestimmung doch auch völlig überflüssig." nicht leicht nachvollziehbar. Wahrscheinlich ist diese Aussage einer gehörigen Portion Frust entsprungen - was ich verstehen kann.
Nach meiner Auffassung sollte man sich lieber Gedanken machen, wie die bürokratischen Barrieren, die man zunächst überwinden muß um an's Wasser zu dürfen, abbauen kann. Das man - übrigens weltweit - " Unglauben bis Heiterkeit" erntet, wenn man die deutschen Verhältnisse beschreibt, hat ja wohl auch seinen guten Grund.

Zu dem immer wiederkehrenden Argument des "nicht immer waidgerechte Umgang mit der Kreatur" vielleicht noch ein kleiner Hinweis zum Grübeln:

Wenn ich mir heute eine Plastiktüte voller Aquariumfische kaufe, mir einen Hund oder ein Pferd anschaffe, fragt mich kein Mensch nach meiner Befähigung mit der Kreatur vernünftig umgehen zu können. Man stelle sich nur mal vor, vor dem Kauf einer Schildkröte muß ein mehrmonatiger Vorbereitungskurs mit abschließender Prüfung erfolgen und dann - nach Erhalt des Führungszeugnis - und der dann obligatorischen Gebühr für die Haltung eines Haustieres darf ich die Schildkröte endlich mit nach Hause nehmen! Aber natürlich nur für max. 5 Jahre, dann muß die Gebühr erneut entrichtet werden...

Ich hoffe doch ein paar Mißverständnisse ausgeräumt zu haben. Aber jeder möge doch bitteschön mal seine eigene Vita abklopfen, ob da in der Kindheit oder frühen Jugend nicht auch die ein oder andere Pirsch dabei war, die man heute vollmundig (und juristisch korrekt) als Fischwilderei bezeichnet.

Gruß Thorsten
 
....nicht erschrecken, alles im grünen Bereich :)

der kleine Hinweis zum Grübeln ist sicher berechtigt, Tierschutzorgas setzen sich damit z. T. intensiv auseinander, das machen sie aber auch mit Anglern (z.B. beim Zurücksetzen oder Töten von Fischen) ich denke davon sollte man Ahnung haben.

Wenn Du selbst öfter mit Haare sträubenden Verhaltensweisen am Wasser konfrontiert bist, denkst Du da nicht, dass mehr Aufklärung, Information,.... ganz gut wäre? Ich bin nicht für mehr Bürokratie!

Ich denke, der bewusste Umgang mit der Natur und Kreatur sollte unsere Gemeinsamkeit sein.

Petri Heil
:respekt
Stephan
 
Thunfisch schrieb:
Bitte versetze dich mal für einen Moment in die Haut eines Familienvaters, dessen halbwüchsige Brut unbedingt mal das "Fischfangen" ausprobieren möchte. Glaubst du, du könntest für Kinder verständlich erklären, dass dieser Wunsch mindestens bis zum 14 Lebensjahr unerfüllt bleiben muß - der deutschen Rechtsauffassung sei Dank!
Kinder bis 10 Jahren dürfen in Begleitung einer Person, welchen den Fischereischein hat auch angeln.
Der Fischereiberechtigte darf dann allerdings nur 1 Rute nutzen, das Kind die andere Rute.;)

Ich wohne in Bayern und da ist das so.:)

Zudem gibts Ferienpassangeln, da können die Kinder das mal ausprobieren.:grins

Sonst hieß es immer, dass Schwarzangler erstens das Angelzeug abgenommen bekommen und dann noch eine Strafe bekämen.
Voll der Witz, wenn diese jetzt ungeschoren davon kommen.
Wir, als Angler, machen Vorbereitungslehrgänge mit um dne Fischereischein zu machen, geben daher sehr viel Geld aus nur um Angeln zu dürfen und andere machen das nicht, verstoßen gegen das Gesetz und müssen mit keinen Konsequenzen rechnen? - Wo leben wir denn?!
Deutschland ist schon tief gesunken!:(
 
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