Landesfischereiverordnungen -  Hälterung in Setzkeschern

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Hälterung in Setzkeschern

[font=verdana, arial, helvetica]Aufgrund verschiedener und teilweise voneinander abweichender Amtsgerichtsurteile ist bei der Hälterung von gefangenen Fischen eine große Rechtsunsicherheit eingetreten. Alle Urteile stehen unter dem Leitsatz, dass die Hälterung nur in großräumigen Keschern zulässig ist. Nach einem zwischenzeitlich in die Gerichtspraxis eingegangenem Gutachten des "Senkenberginstitutes" müssen zulässige Setzkescher folgende Voraussetzungen erfüllen:

Mindestlänge 3,50 m
Mindestdurchmesser von 30 - 50 cm
Netz darf nicht geknüpft (keine Knoten) sein
Die Maschengröße ist nicht vorgeschrieben
Anmerkung:
Das hier zitierte Urteil ist eine Einzelfallentscheidung und hat grundsätzlich keine Allgemeingültigkeit. In dem zu beurteilenden Fall wäre nach Auffassung des Gerichtes der oben beschriebene Setzkescher ausreichend gewesen.
Weitere Einsatzkriterien

1. Der Setzkescher darf nur horizontal (liegend - nicht hängend) ausgebreitet werden
2. Rundschupper (u.a. Weißfische, Karpfen, Forellen etc.) und Kammschupper (u.a. Barsch, Zander etc.) dürfen nicht gleichzeitig im Setzkescher deponiert (Verletzungsgefahr) werden
3. Die Hälterung ist nur in Stillgewässern zulässig. In Fließgewässern (Verletzungsgefahr bei sich strömungsbedingt drehendem Kescher) ist die Hälterung generell verboten.

Verstöße werden analog dem quälerischen Hältern von Kleinfischen geahndet.

Hinweis:
Im Handel werden bereits Setzkescher mit einer Spannfeder angeboten, die den Setzkescher beim Auslegen automatisch auf die volle Länge entfaltet. Noch einfacher und unproblematischer geht's mit einer über die Autobatterie betriebenen Kühlbox, womit man allem Ärger aus dem Wege gehen kann.
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zurück zum Thema:
Ich finds hohl,weil bei uns immer mind. 3m galt und ich somit nen neuen bräuchte!
Außerdem hat nicht jeder Angelladen 3,5 m da!

Aber was soll man sich aufregen!
Die leute, die das entscheiden brauchen, haben entweder garkeine Erfahrung(denn fischchen überleben auch im 3 m Setzkescher) oder was weeß ich...etc.!
 
denn fischchen überleben auch im 3 m Setzkescher

Sie überleben sogar in einem 1,50m Setzkescher, die Frage ist nur wie?

Es soll halt so schonend als irgend möglich sein,wenn man sie schon im Setzkescher hältert !
Und deshalb wurden gewisse Anforderungen gestellt die man einhalten muss !

Dabei ist es egal ob der eine dafür oder dagegen ist ! Es ist halt mal eine Tatsache.
Kühlbox oder Setzkescher,das muss und sollte jeder für sich selber entscheiden was er für besser hält.

Diskussionen und verschiedene Meinungen wird es bei diesem, als auch bei anderen Themen immer geben.
Und das ist ja auch gut so, solange es im Rahmen und gesittet bleibt !
 
Moinsen !
Auch wenn`s ketzerisch klingt: am besten war immer noch der alte Drahtsetzkescher. Auch den gab es ziemlich groß. Darin haben sich die Fische einmal die Nase gestoßen u. das war`s. Danach standen sie relativ ruhig im Gegensatz zu ihrem Verhalten im Nylonsetzkescher (egal, wie groß dieser ist).
Ich habe oft beobachtet, daß Fische über Stunden immer wieder gegen das nachgebende Netz schwammen und sich dabei viel mehr Schuppen lösten, als das in einem Drahtkescher jemals der Fall war.
Aber das ist ja heute verboten.
Gruß
Eberhard
 
Hallo Eberhard und alle anderen Kollegen!
Setzkescher hin oder her, es wird doch immer auf die eine Entscheidung hinaus laufen. Nehme ich den Fisch mit oder nicht. Wenn ja, dann sollte man ihn sofort töten und ab in die Kühlbox. Wenn nicht, dann sauber abhaken und ab in die Gewässer. Ich denke, zumal die rechtlichen Gegebenheiten sich ständig ändern, dass der Setzkescher nicht mehr zeitgemäß ist.

Liebe Grüße an alle!

Bernd:angler:
 
Hier mal eine kleine Neuigkeit: Meine Freundin hat die Prüfung gerade bestanden und hat sich den Jahresfischreischein geholt....

Auf dem Lehrgang wurde ihr beigebracht, das der Setzkescher verboten ist.

Und was muß ich da jetzt unter dem §26 lesen....

Zitat:"...Zum Hältern von Fischen dürfen Setzkescher verwendet werden, wenn sie aus Textilien hergestellt sind und entsprechend geräumig sind. In Gewässern mit Schiffsverkehr ist das Hältern von Fischen nur zugelassen, wenn das Wohlbefinden der gehälterten Fische nicht beeinträchtigt wird..."

Und ganz ehrlich: Mich hat es nie interessiert ob verboten oder nicht. Wenn ich über Nacht am Rhein draußen bin dann hältere ich sie. Allerdings nur die, die ich auch mitnehme. Hatte noch nie Probleme, mein Kescher ist 400x50x50, ist 2x verankert und gut zu 3,50m unter Wasser und fällt auch nicht trocken...
 
Hi

Ich muss jetzt mal den alten Bericht aus der Versenkung holen.
Kann mir jemand sagen, wie die Bestimmungen zwecks Setzkeschern in Sachsen aussehen?
Habe mir letzte Woche erst einen zugelegt. Maße: 95x40cm Durchmesser.
Mach ich mich mit dem Ding jetzt strafbar, wenn ich am Tümpel hocke und einen Fisch sitzen habe?

Bekomme gerade Panik und etwas Zorn :mad:
Christian
 
Wenn der blos 95 cm lang ist, dann mit fast tödlicher Sicherheit.
Ich glaube es gibt kein Bundesland, in dem der Setzkescher noch unter 3,5m sein darf.
 
Hi

Verdammt, jetzt kann ich mir noch 2,50m selber dranklöppeln :mad:
Schxxx, das hätte man mal wissen sollen. Hat uns auch keiner gesagt. Reusen waren klar, aber Setzkescher mit 3,50?!?

@zanderschreck,

hast Du evtl. auch ne Idee wie lang die hier sein müssen?

Grüße,
Christian
 
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