TakSecure Die Angelversicherung

Zippo

Petrijünger
Hallo Boarduser,

manche von Euch werden von TakSecure schon gehört haben andere wiederum nicht.

Mein Name ist Jan Pietscher, ich bin auch Angler, und habe an der Entwicklung von TakSecure mitgewirkt. Entstanden ist diese Idee aus einem Eigenschaden heraus.
TakSecure ist eine Angelsportgeräteversicherung, welche es in dieser Form auf dem Markt bisher nicht gab.
Unter www.taksecure.de könnt Ihr Euch entsprechende Infos runterladen.

An dieser Stelle möchte ich Euch die Möglichkeit geben in diesem Thema oder per PN Fragen zu stellen und mich zu löchern.

Noch mal vielen Dank für diese Möglichkeit an die Board Admins.

Grüße und Petri Heil

Jan
 
Hallöchen Jan,

das ist natürlich bisher eine Lücke in der Versicherungswelt gewessen und toll das dies mal jemand aufgegriffen hat. Man bedenke welche Werte mancher Angler mit sich führt...

Nachdem ich mir diese Angelgeräteversicherung etwas genauer angeschaut habe, tut sich mir folgende Frage auf:

Gibt es eine genauere Deffinition des Wortes "Gebrauch"?

Beispiel1:
Ich sitze am Gewässer beim Ansitzfischen und habe zwei Ruten auf Karpfen ausgelegt. An dem zehn Meter hinter mir stehenden Baum habe ich eine Spinnrute angelehnt, die ich später noch zum Spinnfischen einsetzen möchte. Da die Rute nicht im direkten Sichtfeld ist, wird sie gestohlen. Versicherungspflichtiger Schaden?

Beispiel2:
Ich sitze wieder am Gewässer beim Ansitzfischen und habe zwei Ruten auf Karpfen ausgelegt. An dem zwei Meter hinter mir stehenden Baum habe ich eine Ersatz-Karpfenrute angelehnt, die ich für den Fall einer Montagenverwicklung der im Einsatz befindlichen Ruten austausche. Da die Rute nicht im direkten Sichtfeld ist, wird sie gestohlen. Versicherungspflichtiger Schaden?

Beispiel3:
Ich habe am Ende eines Angeltages (20 Uhr) bereits die erste Rute in der Rutentasche hinter meinem Angelsitz verstaut. Diese Rute wird samt Tasche gestohlen. Gilt dies als Obliegenheitsverletzung da ich die Rute laut Ihren Bedingungen zwischen 19 und 6 Uhr nicht in einem verschlossenen Raum oder im KFZ aufbewahrt habe? Oder gilt diese Rute als noch im "Gebrauch"?
 
Da der prozentuelle Anteil der Entschädigung ziemlich schnell sinkt,
lohnt sich das ja eigentlich nur für neues Material.

Aber diese Kurzversicherung finde ich sehr interessant.
z.B. wenn eine Reise bevorsteht etc.

Ist denn in der befristeten Versicherung die Summe zu 100% abgedeckt? (bis auf die 10% Selbstbeteiligung)


Gruß
Olli
 
Guten Morgen,

@Angelspezi

In Gebrauch befindliche Angelsportgeräte bezeichnen wir Geräte, die zum Angeln mitgenommen werden, d.h. an Deinen Beispielen:

Beispiel1:
Ist versichert.
Beispiel2:
Ist versichert.
Beispiel3:
Ist auch versichert. Wie schon gesagt, handelt es sich hierbei noch immer um in Gebrauch befindliche Angelgeräte. Die Nachtzeitklausel bezieht sich nur auf nicht in Gebrauch befindliche Geräte. Also zum Beispiel, ich stelle meine Taschen im Hof des Angelvereins oder zu Hause vor der Tür ab und gehe einen Trinken oder zu Bett. Das wäre dann nicht versichert.
Mitversichert wäre zum Beispiel auch ein Diebstahlschaden wenn man im Zelt schlafen geht. Nicht versichert wäre allerdings das Verlassen der Angelstelle um einen Angelkollegen in weiterer Entfernung zu besuchen. Dies würde als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

@Illex Master
Aufgrund des sehr umfangreichen Versicherungsschutzes ist eine Neuwertversicherung leider nicht möglich. Dem Versicherungsbetrug wäre sonst Tür und Tor geöffnet. Es ist sicherlich richtig, dass sich diese Police nur für neueres Gerät lohnt. Wir gehen jedoch davon aus, dass die meisten Angler eine Mischung aus älterem und neuerem Gerät mit sich führen. Genau so wird auch die Versicherungssumme kalkuliert. Zum Beispiel: Geräte älter als 6 Jahre sind zu 20% versichert, nicht älter als 2 Jahre zu 100%. Dementsprechend berechne ich auch die zu versichernde Summe.

Die Reiseversicherung beinhaltet die gleiche Zeitwertstaffel. Sollten mehrere Reisen pro Jahr gemacht werden lohnt sich allerdings wieder die Jahrespolice.

Gruß
Jan
 
Hallo Zippo,

von mir gibts diesen hier..... :klatsch :klatsch :klatsch :klatsch :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt :respekt

Wir wissen alle das die Versicherung beim Abschluss neuer Verträge sehr gut werben könnenh und in manchen Schadensfällen nur bereit willig,bezahlen.Die gesamt Idee die aber dahinter steckt,ist wirklich spitze.

Wenn man sich nur mal vorstellt,was manche Sportex,CMW und Shimano Produkte kosten,auf jeden Fall ein innovativer Gedanke,der hoffentlich grosses Interesse finden wird.

Ich bin auf jeden Fall interessiert........Spitze!!!!

Gruss D@nny.
 
**Die Versicherung ist genauso überflüssig wie die meisten Handy-Gespräche

Hallo,

in meiner 41-jährigen Polizei-Laufbahn ist mir nicht eine Anzeige untergekommen bzw. von der ich gehört hätte, dass Angelgerät beim Fischen an einem Gewässer entwendet worden ist.

Ich denke mal, es ist hier wie bei vielen überflüssigen Versicherungen, dass sicherlich zwei sich freuen, nämlich die Versicherungsgesellschaft und der jeweilige Versicherungsvertreter, der den Vertrag abschließt. Ich selbst habe nicht so tolles neues und kostspieliges Angelgerät, viele andere Angler sicherlich auch nicht, dass es sich lohnen würde, dafür eine Versicherung abzuschließen. Es gibt angenehmere Sachen, sein Geld zu investieren, als jeden Monat in neue Angelruten und Rollen!

Ich staune natürlich über die Phantasie dieser Versicherungsgesellschaft, die auch solche "Pannen" versichert.

Demnächst kann ich mich auch noch versichern, dass auf dem Dorschkutter nicht doch mal ein Drillingshaken sich in meinen Finger bohrt.......

Munter bleiben
CLIFF

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:klatsch:
 
Hallo Cliffhänger,

auch Kritik nehmen wir natürlich an.

Das dies in der Regel nicht zur Anzeige kommt, hat sicherlich auch etwas damit zu tun, dass die polizeilichen Ermittlungen im Sande verlaufen bzw. kaum stattfinden und eine Anzeige aufgrund fehlenden Versicherungsschutzes nicht zwingend notwendig ist. Es gibt sehr viele Fälle von gestohlenem Angelgerät. Meistens im Ausland und sehr oft aus dem Fahrzeug heraus. Desweiteren hat es auch regionale Gründe. Es gibt Gegenden in Deutschland da kommt dies wesentlich öfter vor als in ländlichen Gebieten.

Außerdem besteht nicht nur Versicherungsschutz gegen Diebstahl, sondern eben auch gegen Bruch, Beschädigung und Abhandenkommen. Ich setze mal voraus, dass Du dies nicht überlesen hast. Das sind nämlich Risiken, die wesentlich öfter vorkommen.

Ich gebe Dir natürlich recht, dass es sich für Personen, die älteres Gerät von nicht hohem Wert fischen nicht lohnt. Dies ist jedoch auch nicht die Zielgruppe einer solchen Versicherung.
Es gibt sehr viele Angler, die jedoch ziemliche Werte mit sich führen, wozu ich auch gehöre. Über den Sinn und Unsinn zu diskutieren wieviel Geld jemand für seine Angelgeräte ausgibt, ist jedoch ein ganz anderes Thema, bzw. sollte jeder für sich selber entscheiden können.

Gruß
Jan

PS: Natürlich freut sich die Versicherungsgesellschaft und der Vertreter, genau wie sich der Hersteller und der Händler freut, wenn man sich eine neue Rute kauft. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat: Es gibt sehr viele Fälle von gestohlenem Angelgerät.

Hallo, Jan,

das glaube ich nicht; solche pauschalen Aussagen hier öffentlich zu machen, ist immer etwas riskant, denn wenn ich die Kriminalstatistik der letzten FÜNF Jahre bemühen würde, dürfte dort vermutlich zu lesen sein, dass geklaute Angelgeräte nur 0,5 % der sonstigen gestohlenen Gegenstände ausmachen.

Was den Transportbruch von z.B. Ruten ausmacht, so hat es doch jeder Angler selbst der Hand, dafür zu sorgen, daß seine Pilkruten z.B. sicher nach Norwegen und zurück gelangen. Außerdem sollte man den Garantieanspruch für defektes Angelgerät nicht vergessen, den jeder Käufer hat, sofern er den Kassenbon aufgehoben hat. Den Bon will vermutlich auch die Versicherungsgesellschaft sehen, wenn sie den Schaden ausgleichen will.

Also, ich behaupte nach wie vor, völlig überflüssig, diese Versicherung, genau so wie eine, die gegen Hagelschlag im Sommer versichern will.

Munter bleiben und nicht alles glauben
CLIFF

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Zuletzt bearbeitet:
Hallo Cliffhänger,

ich werde nicht versuchen Dich davon zu überzeugen eine Angelversicherung abzuschließen, denn dafür ist dieser Thread nicht gedacht, sondern lediglich zur Information. Von daher akzeptiere ich Deine persönliche Meinung.

Falls Deine Angabe von 0,5% stimmt, würde es jedoch meine Meinung bestätigen. Bei ca. 3 Mio. Anglern in Deutschland und 82 Mio. Einwohnern ist das eine sehr hohe Quote.

Falls Anschaffungsrechnungen nicht vorhanden sind, reichen im Schadenfall Fotos und Anschaffungsjahr aus. Auch dies steht ganz klar in den Informationen auf der Homepage.

Ein Garantieanspruch besteht in der Regel nur in den ersten 2 Jahren und dann auch nicht bei Eigenverschulden oder Verlust.

Dein Smily am Ende Deines Posts ist nicht besonders freundlich. Ich biete hier lediglich die Möglichkeit zu informieren. Natürlich auch aus eigenem Interesse, das will ich gar nicht abstreiten. Wir bieten ein Produkt und es wird sicherlich nicht jeden interssieren und überzeugen, aber einige wiederum schon.

Gruß
Jan
 
Ich finde auch das das nicht pauschalisiert werden kann.

Wenn ich überlege das ich mir alleine dieses Jahr Angelausrüstung im Wert von über 1000 EUR geleistet habe, ist das durchaus eine Überlegung wert!

Ich finde übrigens den Smiley auch etwas unpassend,
es ist nur ein Angebot!


Gruß
Olli
 
O.K., ich geb´s zu, der Smiley ist etwas unpassend - sorry.....

Ich überlege aber die ganze Zeit, wie ich es ohne Versicherung über 45 Jahre (1964 habe ich die Sportfischerprüfung nachweislich absolviert) geschafft habe, meine Angelsachen mal von diesem zu jenem Ort, öfter mal nach Norwegen, auch ganz nach Island, dann und wann zum Nachtangeln und heute morgen zum Stippen ans Gewässer gebracht habe, ohne dass etwas geklaut wurde oder zerbrochen ist.

Meine Angelausrüstung ist auch kein Müll und hat auch richtig Geld gekostet, aber ich würde nie auf die Idee kommen, sie versichern zu lassen, denn überlegt einmal, wieviel Restrisiken Ihr in Eurem gesamten Leben eigentlich abdecken müßt. Dann müßte man nämlich sein gesamtes Einkommen nur für Versicherungen ausgeben........und wer will das schon!

Munter bleiben
CLIFF

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Ich kann zu dem Thema folgenden Beitrag leisten:

Anläßlich eines von mir durchgeführten Jugendzeltlager an unserem Vereinsgewässer wurden 2 Jugendlichen während der Nacht sämtliche Angelgeräte entwendet. Die Jungs schliefen im Zelt.

Schaden damals rund 600.-

Seit diesem Vorfall stellen wir Nachtwachen. Den Schaden hat den Jungs leider niemand bezahlt (außer vielleicht den Eltern).

Vom Verein (Mitglieder) gestiftetes Angelgerät (gebraucht aber nicht verbraucht) wurde leider abgelehnt mit der Äußerung, dass das entwendete Gerät hochwertiger gewesen sei und man gebrauchtes Gerät nich akzeptiere.

Ich war damals sehr enttäuscht, zu Einen über den Diebstahl, der übrigens nie aufgeklärt wurde und zum Zweiten über die Reaktion der Kids.
 
Hallo zusammen,
ich schließe mich mal meinem Vorredner,dem Polizisten *Cliffhänger* an!




@Versicherungs-Agent oder Versicherungs-Verkäufer..............

Ein Garantieanspruch besteht in der Regel nur in den ersten 2 Jahren und dann auch nicht bei ................. und Verlust.
9 meiner 11 Ruten sind über 2 Jahre alt.

Also nicht mehr versichert(?)

(Oder gibt es hier einen Katalog,wie bei Autos?)

Kann ich den Verlust hier dann gleich setzen mit Diebstahl,also kein Versicherungsschaden?

Was bringt mir dann die Versicherung?

Mehr Kostenaufwand?

Abzocke "hoch10" ?

Anm.:
Ich habe im vergangenen Jahr alle laufenden Versicherungen gekündigt,auser Haushalt-Privat-und Auto-Haftpflicht.

Kosten,die ich dadurch gespart habe, sind ca.800,00 T€uronen/Jahr.
Dafür darf ich mir als Hausherr einen 10 tägigen Angel-Urlaub in Norge gönnen.


Gruß vom Flyfischer
 
Zuletzt bearbeitet:
sorry,aber diese Taksecure (Tackleversicherung) hat für mich persönlich viele Hintertürchen,durch die Otto-Normal-Verbraucher nicht durch kommt.

Zahlungen der Versicherung bei Diebstahl oder Verlust oder sonst was bleiben vermutlich im Dunkeln.
Fazit--->Die Versicherte Person darf zwar die Police bezahlen,bekommt aber im Fall der Fälle nichts.
Ich kenne keine Versicherung,die freiwillig gleich etwas zahlt.

Beispiel:
Ich bekomme zum Geburtstag eine teure Kopfrute von 14m Länge incl. Zubehör geschenkt.
Da ich keinen Kassenbon erhalte - ist ja wohl klar,denn es ist ja ein Geschenk-!!!

Wie soll ich der Versicherung bei Verlust der Rute sagen können,wie alt die Rute ist?

Soll ich den "Schenker" nach dem Bon zur Beweispflicht für die Versicherung befragen?

Alles Fragen über Fragen.

Anm.:
Mir ist bisher erst 1x was von meinem Angel-Tackle abhanden gekommen.
Diebstahl zwischen Kellertür und Auto (100m).
Die damalige Versicherung (Hausratsversicherung) hatte mir lediglich,trotz Kassenbons
nur schlappe 150,00 €uronen bezahlt,als Anfangsbasis-später sollte nach Zusendung von Kopien der Unterlagen die Restsumme fällig werden.Dies erwies sich jedoch als TRAUM!!!

Der Wert meines Tackles betrug jedoch mehr als 500,00 €.
(Angelrutentasche,3 fertig montierte Ruten,Kleinteile + Zubehör),Angelkoffer mit zig`Haken usw.,Kescher,Anglerstuhl,Sonnenschirm,was halt so an einem "Großkampftag" benötigt wird.

Hatte meinen Wagen nur schlappe 100 m entfernt parken müßen,weil mein Parkplatz in der Tiefgarage nunmal so weit weg liegt.

In diesem Fall der Fälle,war es PP -->persönliches Pech
 
Na sach doch mal Flyfischer, diesen Unglücksfall habe ich doch schon mal gelesen?
Warst du zufällig auch mal im Blinker-Forum unterwegs?
Ist ja der Super-Gau...man will Angeln fahren und Alles ist weg.
Auweia...die ganzen Lieblingsköder, alleine schon der ideelle Wert. Das kann doch keine Versicherung bezahlen ;)

Willi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Flyfischer,

ich glaube Du hast da was durcheinander gebracht.

Garantie 2 Jahre, Versicherungsschutz unbegrenzt. Allerdings mit einer Zeitwertentschädigung. Diese haben wir anhand einer Tabelle festgesetzt. So weiß jeder was er für sein Tackle bekommt. Zum Beispiel nach 2 Jahren immerhin noch 90%, nach 3 Jahren 70% etc.

Uns ist durchaus bewusst, dass man nicht mehr für alle Sachen seinen Bon noch hat. In diesem Fall reichen im Schadenfall Fotos der Sachen mit Angabe des Anschaffungsjahres und Preis. Natürlich vor Eintritt des Schadens die Fotos machen :)

Ich hatte es zwar schon mal geschrieben, aber vieles überfliegt man ja auch in einem Forum. Versichert ist Bruch, Beschädigung, Diebstahl und Abhandenkommen.

Bezüglich Deines Schadenfalls kann ich Dir sagen, dass die Zahlung Deines Schadens wohl lediglich eine Kulanzzahlung Deiner Hausratversicherung war. In diesem Fall eigentlich positiv. Und genau hier soll unter anderem ja auch TakSecure greifen. Dein Schadenfall wäre versichert gewesen.

Mach Dir einfach mal die Mühe und lade Dir das Prospekt runter. Da stehen diese Sachen noch mal drin, ist nicht viel. Vielleicht ist es dann etwas transparenter.
Hier der Direktlink http://www.taksecure.de/pdf/Prospekt.pdf

@Cliffhänger, schon ok mit dem Smily. Bin ja für jede Diskussion offen.

Gruß
Jan
 
Es ist, reine INFORMATION........

also hören wir doch bitte auf,alles und jedes ins kleinste Detail ,auseinander zu wetzen.Dem einen gefällt es,dem anderen nicht.Der der von Versicherungsschutz,etwas hält gut so,der der davon garnichts hält auch gut.

Machen wir doch aber dem Mann, das Leben nicht schwerer als es ist. :( :( :( :( :( :( :( :( :( :augen :augen :augen :augen :augen
 
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