Allgemein -  1 Haken pro ein Angelgerät?

UA2000

Tierarzt
hallo leute! Habe ne Frage!!! Habe jetzt gesagt bekommen, dass beim Friedfischangeln pro eine Rute nur ein Haken erlaubt ist! Stimmt es???
 
....Ja, Tierarzt, das ist normalerweise so üblich in Deutschland, aber z.B. auf Rhodos habe ich gesehen, dass mit bis zu 10 Haken, umwickelt um einen Teigklumpen, geangelt wird!

Wollen wir das hier - ich glaube nicht!

Munter bleiben, fair angeln,
das macht auch Sinn!
CLIFF

................................................................................ :fahnensch
 
Cliffhänger schrieb:
....Ja, Tierarzt, das ist normalerweise so üblich in Deutschland, aber z.B. auf Rhodos habe ich gesehen, dass mit bis zu 10 Haken, umwickelt um einen Teigklumpen, geangelt wird!

Wollen wir das hier - ich glaube nicht!

Munter bleiben, fair angeln,
das macht auch Sinn!
CLIFF

................................................................................ :fahnensch


Ne-ne, halt! In der Fischereiverordnung ist es doch so formuliert: "§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit Zwei Angelgeräten fischen"

Also doch mit 3 Haken oder?
 
Ja dabei handelt es sich um den Drilling...es gilt EINE! Anbissstelle mit bis zu drei Haken.

Ausser beim Meeresangeln, dort darf mit mehr als ein-zwei Anbissstellen gefischt werden.
Siehe Heringspaternoster.

Willi
 
Jungpionier schrieb:
Ja dabei handelt es sich um den Drilling...es gilt EINE! Anbissstelle mit bis zu drei Haken.

Ausser beim Meeresangeln, dort darf mit mehr als ein-zwei Anbissstellen gefischt werden.
Siehe Heringspaternoster.

Willi

Kannst du mir sagen, wo in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung ist es ganz genau definiert, weil aus der Fischereiverordnung für BW kann man nicht verstehen, ob es um einen Drilling handelt oder um 3 getrennte Haken?

Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen.
 
Na, da bin ich ja mal gespannt, was dabei heraus kommt, denn gerade eben hatten wir bekanntlich die etwas kontroverse Diskussion über das Nächtigen und Aufstellen von Zelten ohne Boden in Baden-Württemberg, die hoffentlich beendet ist, denn sie kam auch zu keinem (endgültigen) Ergebnis.

Fischerei-Vo`s aus der Entfernung zu beurteilen, ist immer mit dem Risiko der Falsch-Interpretation verbunden.......

Munter bleiben
CLIFF

.................................................................................................
:fahnensch
 
UA2000 schrieb:
Kannst du mir sagen, wo in welchem Gesetz oder in welcher Verordnung ist es ganz genau definiert, weil aus der Fischereiverordnung für BW kann man nicht verstehen, ob es um einen Drilling handelt oder um 3 getrennte Haken?

Hallo zusammen,

möchte mich in die Diskussion einmischen.

Zunächst: Fischereirecht ist Länderrecht, d. h.: jedes Bundesland kocht da sein eigenes Süppchen. Bremen hat ein anderes Fischereigesetz als Niedersachsen usw.

Man sollte also zunächst einmal im Fischereigesetz des Landes nachschlagen, ob dort etwas definiert ist.

Wenn nicht, werden häufig die Anzahl der Haken in der Gewässerordnung oder Satzung des ansässigen Vereins bestimmt.

Ich glaube auch nicht, dass es um Anbissstellen geht! Was ist denn mit einem System (z. B. Drachkovicz), hat das nicht auch mehrer (nämlich 2) Drillinge und somit dann auch 2 Anbissstellen?

Bei uns in Oldenburg gibt es eine klare Regelung: Beim Friedfischangeln ist lt. Gewässerordnung nur 1 Haken (kann auch ein Drilling sein, ist aber m. E. nicht waidgercht) erlaubt. Zum Raubfischangeln gibt es keine Reglementierung, sonst müßte ich womöglich von meinem grossen Wobbler (3 Drillinge = Anbissstellen) noch 2 Haken entfernen.
 
Hallo Herby,

Du hast recht mit Deinen Ausführungen, allerdings ist die von Willi gebrachte Definition der Anbisstelle ausgesprochen wichtig.

Beispiel Berlin:

Def. Friedfischangel: Handangel mit 1 einschenkligen Haken (1 Anbisstelle)
--- > mit Drilling wäre bei uns bereits eine Raubfischangel

Def. Raubfischangel: Handangel mit bis zu 3 Anbisstellen, das entspricht genau den 3 Drillingen eines großen Wobblers

Für BW gilt:
- Friedfischangel: bis zu 3 einschenklige Haken
- Ausnahme Bodensee: bis zu 5 einschenklige Haken erlaubt (Hegene)
 
Also laut Landesfischereiverordnung für BW doch bis zu 3 Einzelhaken. Zum Beispiel 1 Karpfenrute mit (theoretisch) 3 Boilies und mit 3 Haken?
 
Hmm ... hört sich fast unlogisch an, aber so steht es hier:

~~~
LFVO BW
§ 3 Fischerei mit Angeln
(1) Das Angelgerät darf höchstens drei Angelhaken haben, die beim Fang mit natürlichen oder künstlichen Ködern versehen sein müssen. Jeder Fischer darf gleichzeitig höchstens mit zwei Angelgeräten fischen. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden.
~~~

Zwischen Friedfisch- u. Raubfisch(hand)angeln wird in BW anscheinend nicht unterschieden.

Das hieße ja sogar, dass man mit 3 Drillingen auf Friedfische angeln dürfte, wenn nicht zwischen ein- u. mehrschenkligen Haken unterschieden wird ... na, wer macht denn sowas? :augen
Es können eigentlich nur einschenklige Haken gemeint sein, aber das steht da einfach nicht ... sehr bizarr.

Vielleicht sollte die Verordnung mal auf Klarheit hin überarbeitet werden ...

PS: Ein Drilling bedeutet nach meinem Verständnis: ein dreischenkliger Haken bzw. ein Haken mit 3 Hakenspitzen = 1 Anbisstelle
 
Habe mich heute morgen in Verbindung mit Regierungspräsidium BW gesetz und es gilt folgendes (wie schon erwähnt wurde): 3 Enzelhaken oder 3 Drillingen für BW
 
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