Naturschutzgesetze -  Zelt ohne Boden = Zelt oder Wetterschutz ?

Hallo !
Ich war die Tage draussen zum angeln und wurde von einem Förster gemassregelt an meinem Stammgewässer nicht wildzucampieren. Er verlangte von mir mein Zelt abzubauen, obwohl ich keinen Boden drinn hatte und ihn auch darauf hinwieß das es sich um einen Wetterschutz handelt.

Meines Wissens handelt es sich dann doch nicht um wildcampen.

Er stellte mir darauf hin eine Verwarnung aus, mit der Begründung das es sich um ein Zelt handelt und das es deswegen Wildcamping wäre. Ich habe dann klein beigegeben und abgebaut da ich mir nicht 100 %ig sicher war .

Kurz noch ein paar Infos : Mein Gewässer ist in Baden Würtemberg und ich wollte logischer Weise auch über nacht bleiben, angeln wollte ich natürlich nicht :augen .
Hier nun meine Fragen :
1.Weiß jemand von Euch wie das gehandhabt wird mit Zelt kontra Wetterschutz ? oder ist das auslegungssache ?

2.Ich habe ein Star Bait challenger Zelt es ist zwar gross aber grösse hat hoffenlich auch damit nix zu tun ?

3. Hat jemand einen Link zu den Gesetzen oder Urteile( wenn es das überhaupt gibt), wo ich mir das ausdrucken kann ?

Ich hoffe auf Eure Hilfe und Bedanke mich schon mal im vorraus
 
Zelten in der freien Landschaft ist vermutlich überall verboten...

Hallo Fischflüsterer,
aucgh wenn Du nachts mit den Fischen flüstern (wie romantisch!) und dazu am Ufer übernachten wolltest, so gehe ich davon aus, dass das auch in BW verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

In Niedersachsen gibt es das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaft (früher Feld- und Forst-Ordnungsgesetz); in § 27 steht u.a., dass das Zelten in der Landschaft nicht erlaubt ist und § 42 benennt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 5000.- EURO geahndet werden kann.

Darum ist z.B. auch das Aufstellen von sogen. Sheltern und Carphunter-Zelten bei uns nicht erlaubt, sondern es dürfen auch zum Nachtangeln nur Schirme aufgestellt werden, die, wenn nötig, mit einem Umhang bis zu 180 Grad versehen sind.

Es ist gut möglich, dass in BW so ähnliche Gesetze mit ähnlichem Wortlaut inkraft sind, denn man will sogen. "wildes Zelten" in der Botanik verhindern und die Leute damit zwingen, Campingplätze zu benutzen. Sonst würden viele vermutlich auf die Idee kommen, im Wald ihren gesamten Dreck uinclus. Notdurft hinterlassen oder ein Lagerfeuer zu machen.

Wenn ihr in BW nicht mal Nachtangeln durchführen dürft, dann ist wildes Zelten mit Sicherheit verboten, schätze ich mal.....

Munter bleiben (wenn der Förster kommt!)
CLIFF

........................................................................... :klatsch
 
Cliffhänger schrieb:
Hallo Fischflüsterer,
aucgh wenn Du nachts mit den Fischen flüstern (wie romantisch!) und dazu am Ufer übernachten wolltest, so gehe ich davon aus, dass das auch in BW verboten ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

In Niedersachsen gibt es das Nds. Gesetz über den Wald und die Landschaft (früher Feld- und Forst-Ordnungsgesetz); in § 27 steht u.a., dass das Zelten in der Landschaft nicht erlaubt ist und § 42 benennt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 5000.- EURO geahndet werden kann.

Darum ist z.B. auch das Aufstellen von sogen. Sheltern und Carphunter-Zelten bei uns nicht erlaubt, sondern es dürfen auch zum Nachtangeln nur Schirme aufgestellt werden, die, wenn nötig, mit einem Umhang bis zu 180 Grad versehen sind.

Es ist gut möglich, dass in BW so ähnliche Gesetze mit ähnlichem Wortlaut inkraft sind, denn man will sogen. "wildes Zelten" in der Botanik verhindern und die Leute damit zwingen, Campingplätze zu benutzen. Sonst würden viele vermutlich auf die Idee kommen, im Wald ihren gesamten Dreck uinclus. Notdurft hinterlassen oder ein Lagerfeuer zu machen.

Wenn ihr in BW nicht mal Nachtangeln durchführen dürft, dann ist wildes Zelten mit Sicherheit verboten, schätze ich mal.....

Munter bleiben (wenn der Förster kommt!)
CLIFF

........................................................................... :klatsch
nadann muss ich es wohl so hinnehmen .
ich versteh trotzdem nicht was ein zelt ohne Boden für einen unterschied zu einenm schirm mit überwurf macht ?
Vieleicht muss ich ja nicht alles verstehen in unsrem gesetzes wirrwarr aber warum werden dann diese teuren zelte verkauft ?
Danke dir trotzdem für deine mühe

Vielleicht sollte ich aufhören zu Flüstern :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Waldgesetz
für Baden-Württemberg
(Landeswaldgesetz - LWaldG)
in der Fassung vom 31. August 1995
geändert durch VRG vom 1 .Juli 2004 und Gesetz vom 13. Dezember 2005:

~~~
(4) Ohne besondere Befugnis ist nicht zulässig
1. das Fahren und das Abstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern im Wald,
2. das Zelten und das Aufstellen von Bienenstöcken im Wald,

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
4. entgegen § 37 Abs. 4 unbefugt fährt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger abstellt, zeltet oder unbefugt Verkaufsstände aufstellt,

Quelle: http://www.wald-online-bw.de/pdf/gesetze/Lwaldg.pdf

Darauf zumindest beruft sich der Förster ...

Ich sehe nicht, dass Du prinzipiell im Unrecht bist ... gehe nochmal auf's Forstamt, lege die Sache genau dar, bitte um Einstellung des Verfahrens und lass' Dir im besten Fall die Genehmigung der Forstbehörde erteilen (ist ja Dein Stammgewässer).

Deine Argumentation: Laut EG-Richtlinie ist ein Zelt ohne Boden nicht als Zelt, sondern als reiner (somit zulässiger) Wetterschutz zu bewerten.

Vor Gericht würdest Du gewinnen ... :vertrag: Damit es soweit nicht kommen muss: einfach mal mit den Forstbeamten reden, dann wissen sie auch gleich für's nächste Mal Bescheid. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
**"Über Nacht bleiben = übernachten?"

Guten Morgen,

ich bin ebenso wie Thomsen (vermutlich ?) kein Rechtsexperte, ungeachtet dessen kann ich seine Rechtsauffassung leider nicht teilen.

Wenn das Zelten in der freien Landschaft nach dem BW-Landeswaldgesetz ausdrücklich verboten ist und Fischeflüsterer nach eigenen Angaben über Nacht bleiben wollte (übernachten und schlafen wollte), nachts angeln kann er bekanntlich nicht, weil das z.Z. noch in BW nicht erlaubt ist, dann ist das unstrittig sogen. "wildes Zelten od Campen od. Übernachten" - er hat sich eindeutig ordnungswidrig verhalten und der Förster hatte offensichtlixch das Recht dazu, ihn gebührenpflichtig zu verwarnen und zu verlangen, dass das Zelt, wenn auch ohne Boden (wo ist der elementare Unterschied?) abgebaut

Natürlich kann er zur zuständigen Bezirksförsterei fahren und sich die Angelegenheit noch einmal erklären lassen und sicherlich auch seine Einwände vorbringen, nur - eine Genehmigung zum Übernachten im Zelt am Wasser wird er vermutlich wohl nicht bekommen, schätze ich mal.

Vielleicht berichtet er demnächst über das Ergebnis - es würde mich auch interessieren. :advokat:

Munter bleiben
CLIFF

...........................................................................
 
Cliff, das Übernachten ist aber nicht die Kernfrage ...

Die Kernfrage ist, ob ein Zelt ohne Boden als Zelt oder als (zulässiger) Wetterschutz zu werten ist.

Analog dazu: ein Bellyboat gilt nicht als Boot ... mit einem Bellyboat darf ich auch auf ein Gewässer, wenn Bootsangeln verboten ist.
Denn: das Bellyboat ist kein Boot, sondern lediglich eine Schwimmhilfe ;)
Das sieht nur dann anders aus, wenn Angelkarte oder Gewässerordnung den Einsatz eines Bellybootes untersagt ...

Im Naturschutzgesetz von BW habe ich auch noch eine Passage gefunden:

~~~
X. Abschnitt
Ordnungswidrigkeiten

§ 64 Ordnungswidrigkeiten

20. auf Flächen, die nicht dafür bestimmt sind, entgegen § 38 reitet, mit bespannten oder motorisierten Fahrzeugen fährt, zeltet oder Wohnwagen aufstellt,
~~~

Ich für meinen Tel würde die Ordnungswidrigkeit auf jeden Fall bestreiten und das Forstamt, sollte sich keine einvernehmliche Regelung finden lassen, auffordern, eine Anzeige gegen mich auszuschreiben.

Dann wird das halt verhandelt ... :vertrag: :demo: :advokat: :baeh:
 
Zelt oder nicht Zelt - das ist hier die Frage!

Hallo Thomas,

ich denke mal, ein Bellyboat kann man nicht mit einem Zelt vergleichen, und ob es einen Wetterschutz darstellt oder ein Zelt ist; vermutlich würde jeder Jurist anderer Auffassung sein und wir können es auch nicht abschließend beurteilen, auch wenn hier noch 20 verschiedene Meinungen kommen würden.....

Wenn es zu einer gerichtlichen Klärung kommen würde (wie hoch wäre denn der Streitwert?), dann würde vermutlich der Hinweis auf eine bestehende EU-Richtlinie, wie denn nun ein Zelt beschaffen sein sollte, jedem Zivilrichter nur ein müdes Grinsen hervorlocken, denn diese Richtlinie ließe ihn vermutlich ziemlich kalt. Und wie lange dauert es, bis es zu einer Entscheidung (am grünen Tisch) kommen würde?
...
Da Fischflüsterer offensichtlich die Verwarnung anerkannt und ein Verwarnungsgeld gezahlt hat, ist der Verwaltungsakt abgeschlossen und eine nachträgliche Änderung oder Rückerstattung ist nicht mehr möglich.

Ob man ihm anraten soll, am nächsten Wochenende wiederum seinen "Wetterschutz" aufzustellen und dem Förster diesmal das zu zahlende Verwarnungsgeld verweigern sollte, und dies mit allen Konsequenzen, z.B. auch die dann anzuordnende Ersatzvornahme (Abbau und Sicherstellung des "Wetterschutzes" durch die Polizei) -

......der Schuss kann auch nach hinten losgehen!

Munter bleiben
CLIFF

..................................................... :advokat:
 
Cliffhänger schrieb:
Hallo Thomas,

ich denke mal, ein Bellyboat kann man nicht mit einem Zelt vergleichen, und ob es einen Wetterschutz darstellt oder ein Zelt ist;

Das will mir nicht einleuchten, Cliff ...

Verbot 1: Bootsangeln nicht gestattet
---> ein Bellyboat ist kein Boot, sondern eine Schwimmhilfe, dadurch gestattet

Verbot 2: Zelten im Wald (am Gewässer)
---> ein Zelt ohne Boden ist kein Zelt, sondern ein Wetterschutz, dadurch gestattet

Warum soll man das nicht miteinander vergleichen können?

Wie immer vorbildlich: die Gewässerordnung des DAV Brandenburg ... dort steht wörtlich, dass ein Zelt ohne Boden nur ein Wetterschutz und somit gestattet ist (muss übrigens alle 12h umgestellt werden).
Daher wissen das auch die brandenburgischen Fischereiaufseher, ohne irgendwo nachfragen zu müssen ...

Und, was zum Nachdenken: die Gewässerordnung des DAV könnte kein Landesnaturschutz- oder -waldschutzgesetz aushebeln!
Schon allein daraus ergibt sich klar die Rechtmäßigkeit des Einsatzes eines 'Zeltes ohne Boden'...

Karpfenanglern passiert das häufiger mit ihren CarpDomes ... ich kenne Schilderungen (ebenfalls aus Foren), da haben die CarpHunter die Polizei gerufen und die Sache vor Ort klären lassen.
Die Polizisten mussten sich meist erst auf ihrer Dienststelle erkundigen, sind dann aber mit Förstern oder Fischereiaufsehern wieder abgetrabt.

Weil es eben rechtens war ... die Angler durften weiterhin angeln und ihren Wetterschutz nutzen.

OK, gebe zu, die Angelsession ist dann natürlich empfindlich gestört, aber: mein Recht würde ich mir nicht nehmen lassen.


PS: Hat Fischflüsterer wirklich schon gezahlt? Er schrieb nur, dass er klein beigegeben und seinen Wetterschutz (!) abgebaut hat ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Also, Thomas,

den DAV würde ich in dem Zusammenhang nicht unbedingt zitieren - was hat das Waldgesetz von Baden-Württemberg mit der Gewässerordnung vom DAV zu tun. Wenn der Kollege Fischflüsterer in BW in einem Verein ist, dann ist dieser Verein doch dem VdSF als dem größten deutschen Anglerverband angeschlossen. Wenn er zu einem Verein gehört......?

Der Ort des Geschehens war in Baden-Württemberg und nicht in Brandenburg; insofern erübrigt sich ein Heranziehen bzw. Zitieren der viel besseren (?) Regelungen im Angelbereich dort. Wir müssen von den Gegebenheiten dort vor Ort in BW ausgehen und der Förster, Landesbeamter und im gewissen Sinne auch Vollzugsbeamter, hat den Fischflüsterer auch (gebührenpflichtig) verwarnt. Sein Zitat: "Er stellte mir eine Verwarnung aus...."

Wenn er nicht gezahlt hätte, wäre dort gestanden, z.B. "ich wurde ermahnt, das künftig zu unterlassen " o.ä. Was in Brandenburg erlaubt ist (z.B. Fischen ohne Angelschein), muss in den übrigen Bundesländern noch lange nicht gelten (dem Himmel sei Dank!).

Insofern sollten wir uns nicht die Köpfe heiß reden, was nun "sein gutes Recht" ist oder nicht, sondern vielleicht besser unseren geschätzten Kollegen Fischflüsterer zu Worte kommen lassen, ob er denn weiter künftig nachts mit den Fischen flüstern möchte, einfach so auf seinem Anglerstuhl oder mit Hilfe seines "Wetterschutzes"........................

Munter bleiben
CLIFF

...................................................................................

:fahnensch
 
Thomsen schrieb:
Deine Argumentation: Laut EG-Richtlinie ist ein Zelt ohne Boden nicht als Zelt, sondern als reiner (somit zulässiger) Wetterschutz zu bewerten.

Vor Gericht würdest Du gewinnen ... :vertrag: Damit es soweit nicht kommen muss: einfach mal mit den Forstbeamten reden, dann wissen sie auch gleich für's nächste Mal Bescheid. ;)

Regionalrecht ist aber nicht immer auch EU-Recht (auch wenns eigentlich so sein sollte).

Lt. EU Richtlinie ist mein Auto auch ein 'Mehrzweckfahrzeug' und mit ueber 2,8t ZGGW als LKW nach Gewicht zu besteuern.
Leider interessieren sich hiesiege Behoerden ueberhaupt nicht dafuer. Und da es keine einheitliche Rechtssprechung diesbezueglich gibt, kann man bestenfalls auf Aussetzung der Zahlung bis zur endgueltigen Klaerung draengen. Das kann dauern.

Ebenso kanns mit der Definition Zelt/Wetterschutz gehen.
Die Muehlen der Justiz mahlen leider recht langsam, so dass einem moeglicher Weise vor endgueltiger Klaerung schonmal die Puste ausgehen kann.
Dann waere da auch noch die moegliche Niederlage einzurechnen.
Kommt halt immer drauf an, wieweit man zu gehen bereit ist und ob sich der ganze Aufwand lohnt...

Recht haben und Recht bekommen sind leider voellig verschiedene Sachen...
 
Cliffhänger schrieb:
Also, Thomas,

den DAV würde ich in dem Zusammenhang nicht unbedingt zitieren - was hat das Waldgesetz von Baden-Württemberg mit der Gewässerordnung vom DAV zu tun.

Ganz einfach, Cliff ...

Viele Gewässer in Brandenburg liegen im Wald oder sind von Wald umgeben. Und nach Landesgesetzen wie Naturschutzgesetz und Waldschutzgesetz hat sich eine solche Gewässerordnung des DAV wohl zu richten, oder?
Diese übergeordneten Bestimmungen sind also bereits in die Gewässerordnung integriert.

Im übrigen: ich habe die Gesetzeslage für Brandenburg u. BW mal verglichen ... Brandenburg hat für diesen speziellen Fall des Zeltens (oder eben Nicht-Zeltens) genauere und strengere Bestimmungen im WaldSchG. Ansonsten gleicht sich dieser Passus für das 'Zelten' in den Bundesländern.

Dort (Brandenburg) ist das 'Zelten' abseits dafür ausgewiesener Gebiete 'mit Zelten und ähnlichen Vorrichtungen' (sinngemäß übertragen, also sogar noch enger ausgelegt) nicht statthaft ... und trotzdem sind Zelte ohne Böden, also Wetterschutzvorrichtungen, in Brandenburg für uns Angler erlaubt.


@bundy

Jo, klar ... vor Gericht und auf hoher See ist man meist in 'Gottes' Hand ;) ... Parallelen zum 'Jüngsten Gericht' müssen aber nicht zwangsläufig und sofortig gezogen werden ;)

Und, zur Aussetzung der Zahlung bis zur Klärung (Mehrzweckfahrzeug): woher bekommst Du sonst noch zinslose Darlehen, bundy? ;)

PS: Typo (bereits zitiert): nicht EG-, EU- Richtlinie ist natürlich gemeint ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Thomsen schrieb:
Ganz einfach, Cliff ...

Viele Gewässer in Brandenburg liegen im Wald oder sind von Wald umgeben. Und nach Landesgesetzen wie Naturschutzgesetz und Waldschutzgesetz hat sich eine solche Gewässerordnung des DAV wohl zu richten, oder?
Diese übergeordneten Bestimmungen sind also bereits in die Gewässerordnung integriert.

Im übrigen: ich habe die Gesetzeslage für Brandenburg u. BW mal verglichen ... Brandenburg hat für diesen speziellen Fall des Zeltens (oder eben Nicht-Zeltens) genauere und strengere Bestimmungen im WaldSchG. Ansonsten gleicht sich dieser Passus für das 'Zelten' in den Bundesländern.

Dort (Brandenburg) ist das 'Zelten' abseits dafür ausgewiesener Gebiete 'mit Zelten und ähnlichen Vorrichtungen' (sinngemäß übertragen, also sogar noch enger ausgelegt) nicht statthaft ... und trotzdem sind Zelte ohne Böden, also Wetterschutzvorrichtungen, in Brandenburg für uns Angler erlaubt.


@bundy

Jo, klar ... vor Gericht und auf hoher See ist man meist in 'Gottes' Hand ;) ... Parallelen zum 'Jüngsten Gericht' müssen aber nicht zwangsläufig und sofortig gezogen werden ;)

Und, zur Aussetzung der Zahlung bis zur Klärung (Mehrzweckfahrzeug): woher bekommst Du sonst noch zinslose Darlehen, bundy? ;)


Hallo nochmal und danke Eurer Hilfe und Teilnahme .
Ich habe definitiv noch nicht bezahlt .
Ich habe schon unter protest abgebaut, wollte eigentlich auch die polizei dazukommen lassen, aber ich war mir halt nicht sicher ob ich recht habe, deshalb habe ich nachgegeben.

Also so wie es sich für mich anhört, werde ich bei der nächsten Försterrazzia nicht nachgeben, und lass es darauf ankommen . Ich werde aufjedenfall noch die zuständige Behörde kontaktieren und auch das Forstamt .
Die Verwarnung werde ich im leben nicht bezahlen, aber ich werde Euch auf dem laufenden halten .....

Dankke nochmals :respekt
 
Wie Thomsen es schon sagte, im Land Brandenburg ist es mir dem " Zelt ", beim Angeln in der Gewässerordnung geregelt.

6.3 Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen

Die Benutzung eines Anglerzeltes, Schirmzeltes oder einer anderen Vorrichtung, die dem Schutz vor Witterungsunbilden, aber nicht vorwiegend dem Zwecke der Übernachtung dient (Wetterschutzvorrichtung), ist dem Angler grundsätzlich erlaubt, sofern diese

- Raum für nicht mehr als 2 Personen bietet,
- über keinen wasserundurchlässigen Boden (Zeltboden) verfügt,
- gedeckte Farben aufweist und in der Landschaft nicht störend wirkt.

Wetterschutzvorrichtungen dürfen in der Nacht, zum Schutz vor Witterungsunbilden auch am Tage, benutzt werden, aber insgesamt nicht länger als 12 Stunden ununterbrochen an ein und derselben Stelle stehen. An naturnahen, unverbauten Bach- und Flussabschnitten, Kleingewässern, auf Feucht- und Nasswiesen, in Quellbereichen, Mooren und Sümpfen sowie in Bruch-, Moor- und Auwäldern ist die Benutzung von Wetterschutzvorrichtungen nicht gestattet.

Und so mit kann auch kein Förster etwas dagegen sagen.
 
Hallo Fischflüsterer,

ich würde das an Deiner Stelle noch anders machen. :grins

Angriff ist bekanntlich die beste Verteidigung ... die Behörden müssen sich ja selbst erst einmal aufklären, lass' denen doch die Zeit, die sie benötigen ...

Ich würde ein Fax kurz vor Deinem nächsten Angelausflug an die Forstbehörde schicken, Inhalt:

1) Widerspruch gegen das erhobene Entgelt wegen einer vermeintlichen, aber hier irrtümlich festgestellten 'Ordnungswidrigkeit' (wg. Rechtsirrtum bzw. Rechtsunkenntnis des Kontrollierenden)
2) Konkrete Angabe, wo Du wann mit Deinem bodenlosen Zelt zur nächsten Session zu finden bist ... mit dem Hinweis versehen, dass jede Störung, die nicht auf die Aktivität eines Fischereiaufsehers während Deiner Ausübung der Fischerei mit Handangeln zurückzuführen ist, deinerseits durch das Herbeirufen eines Streifenwagens zur genauen Klärung vor Ort beantwortet werden wird.

Man wird amtsseits dann sicher vorher die Gesetzeslage prüfen, bevor man bei Dir antanzt ... bzw. es doch, so anzuraten, generell besser unterlässt ;) :grins
Dann hast Du auch den gewollten Modellcharakter des Falles geschaffen ... der gilt dann auch für Deine Kollegen, die sonst vor ähnlichen Problemen stünden.

Ämter sind meist langsam ... manchmal kann man aber Entscheidungsprozesse durch 'zivilen Ungehorsam' beschleunigen ;)

Immer unverzagt munter bleiben ... denn auch das Klappern gehört manchmal zum Geschäft des Anglers. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Fischflüsterer,

nachdem ich den Beitrag von Thomsen gelesen habe, würde ich Dir dringend raten, diesen RAT von ihm auf keinen Fall zu befolgen, denn sonst könnte es passieren, dass an Deinem Angelplatz mit dem "Wetterschutz" spätabends auf einmal ein Streifenwagen mit zwei Polizisten, ein großes rotweißes Auto mit einem roten Kreuz darauf, zwei Herren in weißen Kitteln und ein Amtsarzt erscheinen, die mit Dir ein scheinbar unverbindliches Gespräch anfangen und dann Dich und deinen Wetterschutz zur "weiteren Klärung der Angelegenheit" in ein großes weißes Haus mitnehmen!

Aber Spaß beiseite......

Ich würde Dir raten, einerseits zur dortigen Forstbehörde zu fahren und die Angelegenheit im sachlichen Gespräch zu erläutern, und wenn man sich dort auf eine gegensätzliche Meinung versteift, dann andererseits noch mit dem zuständigen Sachgebietsleiter für Forst und Fischerei beim Landkreis Kontakt aufzunehmen und um Klärung der Geschichte bitten.

Wenn das alles nichts hilft und vor allem, wenn Dir die ganze Sache wirklich soviel wert ist, solltest Du einen Rechtsanwalt konsultieren, der etwas von der Angelegenheit versteht, vielleicht ein Hobby-Jäger oder so. Denn sonst könnte es passieren, dass daraus ein riesiger Rattenschwanz von Papier und möglicherweise auch GELD wird, den keiner am Anfang wollte.

Munter bleiben (ist gut),
aber diesmal nicht nicht Ohren steif halten und durch!
(das könnte ein Fehler sein!)
CLIFF

............................................................................................

:advokat:
 
Moin .

ich will ich es erstmal diplomatisch auf dem Forstamt und bei der Stadt probieren Einspruch gegen die verwarnung zuerheben und denen klarzulegen was ein Zelt oder Wetterschutz ist.

Große Hoffnung hab ich dabei allerdings nicht, da mann ja unsere Behörden kennt.
Sollten die sich querstellen von dem ich ausgehe, werde ich bei meiner nächsten Session die Massnahme mit dem Schreiben und der Polizei vor Ort Klärung in Anspruch nehmen . Soviel ist das mir schon Wert .
Auf einen ewigen Rechtstreit habe ich natürlich keine Lust und natürlich auch nicht das Geld.
Ich wollte dieses Wochenende nochmals eine Session machen, dann wird es sich wohl klären wenn sie überhaupt kommen


@ Cliff :
Ich hoffe die holen mich nicht ab was ich mir nicht vorstellen kann, eher halt wieder alles einpacken und Flüstern mit Fischen beendet, aber man sollte denen schon mal parolie bieten.

Grüsse
flüsterer
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht wie es bei dir ist (habe mir auch nicht alle Beiträge durchgelesen), aber ich hätte mich vorher informiert was du darfst und was nicht.:)
Ich habe einen extra Zettel zu meiner Karte bekommen in dem steht, dass ein Wetterschutz nur ohne festen Boden zulässig ist!;)
Darunter fällt auch ein Zelt, welches keinen Boden hat - da habe ich mich beim Vorstand informiert.

Also Zelt ohne Boden = Wetterschutz und bei uns erlaubt.:grins

PS: Mal das wichtigste fett markiert, nicht dass jemand kommt und sagt, dass es dasselbe sei. :augen
 
Der Fischflüsterer schrieb:
Moin .

Es regt mich dermasen auf das man einfach einer Willkür eines " Försters" ausgesetzt ist und deswegen will ich es erstmal diplomatisch auf dem Forstamt und bei der Stadt probieren Einspruch gegen die verwarnung zuerheben und denen klarzulegen was ein Zelt oder Wetterschutz ist.

Moin Fischflüsterer,

geh' doch einfach mal davon aus, dass der Förster Dir gegenüber nicht böswillig und wider besseren Wissens gehandelt hat.

Der vorliegende Fall ist wahrscheinlich ein Spezialfall, der ihm so auch noch nicht untergekommen ist.

Recht muss Recht bleiben, aber entschuldige ihn einfach mal bis zu diesem Zeitpunkt.

Du könntest auch vorher noch zu einer Polizeidienststelle gehen und dort einen Beamten zur Recherche veranlassen ... sichert Dich zusätzlich ab, wenn Du sie vor Ort rufen musst.

OK, wir wissen jetzt zwei Sachen schon einmal hieb- u. stichfest: ein Zelt ohne Boden ist in
- Bayern
- und Brandenburg
ein Wetterschutz und somit zulässig.

Cliff, vielleicht kannst Du das mal für Niedersachsen recherchieren ... BW kommt ja auch bald hinzu, dann rundet sich das Bild so langsam etwas ab.
 
Zuletzt bearbeitet:
Revilo schrieb:
Ich weiß nicht wie es bei dir ist (habe mir auch nicht alle Beiträge durchgelesen), aber ich hätte mich vorher informiert was du darfst und was nicht.:)
Ich habe einen extra Zettel zu meiner Karte bekommen in dem steht, dass ein Wetterschutz nur ohne festen Boden zulässig ist!;)
Darunter fällt auch ein Zelt, welches keinen Boden hat - da habe ich mich beim Vorstand informiert.

Also Zelt ohne Boden = Wetterschutz und bei uns erlaubt.:grins

PS: Mal das wichtigste fett markiert, nicht dass jemand kommt und sagt, dass es dasselbe sei. :augen

Hi Revillio !
So ein Schrieb gibt es bei uns nicht , es ist ehh ein öffentliches Gewässer an dem ich eine Jahreskarte habe, also kein Verein . Es handelt sich hierbei um den Rhein .
Es steht natürlich irgendwo das wildcampen verboten ist aber das ist ja hier die frage, ob es das auch ist .
grüsse
 
Die Meinungen gehen auseinander......

Moin,

komme gerade vom Angeln und das schien bei dem prima Wetter auch viel nützlicher als mich weiter zu diesem leidigen Thema auszulassen!

Der Landesfischereiverband Weser-Ems ist heute morgen von mir in dieser Sache konsultiert worden und ich hatte den Eindruck, als wenn dieses Thema auch dort noch nicht hinreichend ausdiskutiert worden ist.

Was ein Zelt ist, soll in einer alten (ungültigen) Landes-Zelt-VO stehen und bei der Kontrolle von Anglern, die einen "Wetterschutz" über den Kopf haben, sollte der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Priorität haben, was wiederum nicht heißt, dass man solche Zelte ohne Böden grundsätzlich akzeptiert.

Also alles nach dem Grundsatz: "Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!"

Wir haben hier kein Problem mit solcher Art von "Wetterschutz", eben weil bei uns nur der Schirm mit einem Umhang von bis zu 180 Grad erlaubt ist und das ist auch gut so, denn wie ich die Kameraden kenne, würde bald ganze Hauszelte und dann auch Wohnwagen am Angelplatz stehen. So weiß jeder, was Sache ist................

Übernachten (und schlafen) in einem solchen "Wetterschutz" scheint wohl überall verboten zu sein, mit ausgelegten Angelruten wär´s verbotene Setzangelei und ohne (wie bei Fischflüsterer) wäre es unerlaubtes Campen (aber wir wollen nicht wieder damit anfangen, wie bereits erwähnt, wir haben in unserem Verein mit rund 2300 Mitgliedern dies Problem nicht!).

Auch wenn REVILO einen "Wetterschutz" in Bayern beim Angeln benutzen darf, finde ich es schon etwas zu optimistisch, nun zu sagen, dass es in (ganz) Bayern erlaubt wäre. das kann sich auch nur auf eine Flussstrecke beziehen....

Munter bleiben, Ohren steif halten und durch;
Konfuzius sagt: Recht haben und Recht bekommen passen oft nicht zusammen!
CLIFF

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